als Zehntherrn üblich gewesen, selbiger nach Ablauf der daurenden Pachtjahre aufgehoben, und statt dessen ein sonst gewöhnliches Zehnt- geld abgetragen werden solle.
Die Cammer übernahm es, höhern Orts al- le nur mögliche Erleichterung zu bewürken. Alle neu angelegte Lagen erhielten eine zehenjäh- rige gänzliche Befreyung von allen Domanial- abgaben. Man setzte eine Belohnung von 20 Thlr. für diejenigen aus, welche vom 1ten May 1766 an, den ersten Anbau einer ganzen Bienenlage von 40 Mutter- oder Leibbienenstö- cken unter zuverläßiger Versicherung und Be- stätigung der Amtsobrigkeit mit bestehendem Er- folge zu Stande gebracht; für die Hälfte dieser Zahl 10 Thlr., für den vierten Theil oder 10 Stöcke 5 Thaler. Man überließ jede Gegend ihren auf ihre Erfahrung gegründeten Gebräu- chen bey der Zucht der Bienen, da die durch so mancherley Erfahrung bewährte Einrichtung die wahrscheinlichste Vermuthung für sich hat, daß sie in jeglicher Landesart und Gegend die beste sey; es wäre denn, daß es offenbare Feh- ler wären, oder durch die neuen Entdeckungen dieses Geschäft sehr gewinnen könnte. So em- pfahl man die Art, mittelst einer aufgesetzten La- ge mehrerer Schichten in dem Bienenkorbe den mißlichen Einfang der Schwärme, und die unnatürliche Tödtung der alten Leibimmen ge- gen den Winter zu verhüten. Man ließ von den neuern nützlichen Entdeckungen und den
nach
als Zehntherrn uͤblich geweſen, ſelbiger nach Ablauf der daurenden Pachtjahre aufgehoben, und ſtatt deſſen ein ſonſt gewoͤhnliches Zehnt- geld abgetragen werden ſolle.
Die Cammer uͤbernahm es, hoͤhern Orts al- le nur moͤgliche Erleichterung zu bewuͤrken. Alle neu angelegte Lagen erhielten eine zehenjaͤh- rige gaͤnzliche Befreyung von allen Domanial- abgaben. Man ſetzte eine Belohnung von 20 Thlr. fuͤr diejenigen aus, welche vom 1ten May 1766 an, den erſten Anbau einer ganzen Bienenlage von 40 Mutter- oder Leibbienenſtoͤ- cken unter zuverlaͤßiger Verſicherung und Be- ſtaͤtigung der Amtsobrigkeit mit beſtehendem Er- folge zu Stande gebracht; fuͤr die Haͤlfte dieſer Zahl 10 Thlr., fuͤr den vierten Theil oder 10 Stoͤcke 5 Thaler. Man uͤberließ jede Gegend ihren auf ihre Erfahrung gegruͤndeten Gebraͤu- chen bey der Zucht der Bienen, da die durch ſo mancherley Erfahrung bewaͤhrte Einrichtung die wahrſcheinlichſte Vermuthung fuͤr ſich hat, daß ſie in jeglicher Landesart und Gegend die beſte ſey; es waͤre denn, daß es offenbare Feh- ler waͤren, oder durch die neuen Entdeckungen dieſes Geſchaͤft ſehr gewinnen koͤnnte. So em- pfahl man die Art, mittelſt einer aufgeſetzten La- ge mehrerer Schichten in dem Bienenkorbe den mißlichen Einfang der Schwaͤrme, und die unnatuͤrliche Toͤdtung der alten Leibimmen ge- gen den Winter zu verhuͤten. Man ließ von den neuern nuͤtzlichen Entdeckungen und den
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als Zehntherrn uͤblich geweſen, ſelbiger nach
Ablauf der daurenden Pachtjahre aufgehoben,
und ſtatt deſſen ein ſonſt gewoͤhnliches Zehnt-
geld abgetragen werden ſolle.
Die Cammer uͤbernahm es, hoͤhern Orts al-
le nur moͤgliche Erleichterung zu bewuͤrken.
Alle neu angelegte Lagen erhielten eine zehenjaͤh-
rige gaͤnzliche Befreyung von allen Domanial-
abgaben. Man ſetzte eine Belohnung von 20
Thlr. fuͤr diejenigen aus, welche vom 1ten
May 1766 an, den erſten Anbau einer ganzen
Bienenlage von 40 Mutter- oder Leibbienenſtoͤ-
cken unter zuverlaͤßiger Verſicherung und Be-
ſtaͤtigung der Amtsobrigkeit mit beſtehendem Er-
folge zu Stande gebracht; fuͤr die Haͤlfte dieſer
Zahl 10 Thlr., fuͤr den vierten Theil oder 10
Stoͤcke 5 Thaler. Man uͤberließ jede Gegend
ihren auf ihre Erfahrung gegruͤndeten Gebraͤu-
chen bey der Zucht der Bienen, da die durch ſo
mancherley Erfahrung bewaͤhrte Einrichtung
die wahrſcheinlichſte Vermuthung fuͤr ſich hat,
daß ſie in jeglicher Landesart und Gegend die
beſte ſey; es waͤre denn, daß es offenbare Feh-
ler waͤren, oder durch die neuen Entdeckungen
dieſes Geſchaͤft ſehr gewinnen koͤnnte. So em-
pfahl man die Art, mittelſt einer aufgeſetzten La-
ge mehrerer Schichten in dem Bienenkorbe den
mißlichen Einfang der Schwaͤrme, und die
unnatuͤrliche Toͤdtung der alten Leibimmen ge-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 379. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/405>, abgerufen am 22.11.2024.
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