Der zweyte Theil geht vornehmlich das Oeko- nomische an, verbunden mit dem Cameral- und Finanzinteresse. Bey dem Bauholzver- kauf soll der Forstmeister selbst zugegen seyn, und es durfte nie ohne Vorbewußt der Rent- cammer gefället werden; diese mußte zugleich mit dabey darauf sehen, ob und was für Ge- rechtigkeiten an Weinzehenden, Landgebirge und Theilweingart oder Kelterwein, etwa die Cammer aus den Gegenden und Orten, wohin das Bauholz kommt, ziehe.
Sie beschreibt die Fällzeit vor, daß alles Bauholz zwey oder drey Tage bey trocknen Wetter vor und nach dem neuen, bey kleinem Mond gehauen werde, worinnen man zwar noch den Aberglauben siehet; doch das ver- dient bemerkt zu werden, daß man eine Zeit zum Fällen bestimmte: nämlich das eichene von St. Gall bis auf den März, das tännene, so lange der Saft nicht darinnen geschossen, oder der mehrere Theil wieder darinnen erstor- ben ist. Alles mußte bey trocknem Wetter ge- schehen, weil sonst, wenn es bey regnichtem geschiehet oder der Stamm noch naß ist, es so bald wurmstichicht wird. Eben so ließ man weder Eichen noch Tannen, oder anderes Holz, gefroren fällen, weil es sich im Fällen, wie der Ausdruck daselbst heißt, erkrache. Wenn Bauholz aus Noth im Safte gefället wurde, so mußte es bey trocknem Wetter geschehen, aber die Wipfel durfte man
nicht
Der zweyte Theil geht vornehmlich das Oeko- nomiſche an, verbunden mit dem Cameral- und Finanzintereſſe. Bey dem Bauholzver- kauf ſoll der Forſtmeiſter ſelbſt zugegen ſeyn, und es durfte nie ohne Vorbewußt der Rent- cammer gefaͤllet werden; dieſe mußte zugleich mit dabey darauf ſehen, ob und was fuͤr Ge- rechtigkeiten an Weinzehenden, Landgebirge und Theilweingart oder Kelterwein, etwa die Cammer aus den Gegenden und Orten, wohin das Bauholz kommt, ziehe.
Sie beſchreibt die Faͤllzeit vor, daß alles Bauholz zwey oder drey Tage bey trocknen Wetter vor und nach dem neuen, bey kleinem Mond gehauen werde, worinnen man zwar noch den Aberglauben ſiehet; doch das ver- dient bemerkt zu werden, daß man eine Zeit zum Faͤllen beſtimmte: naͤmlich das eichene von St. Gall bis auf den Maͤrz, das taͤnnene, ſo lange der Saft nicht darinnen geſchoſſen, oder der mehrere Theil wieder darinnen erſtor- ben iſt. Alles mußte bey trocknem Wetter ge- ſchehen, weil ſonſt, wenn es bey regnichtem geſchiehet oder der Stamm noch naß iſt, es ſo bald wurmſtichicht wird. Eben ſo ließ man weder Eichen noch Tannen, oder anderes Holz, gefroren faͤllen, weil es ſich im Faͤllen, wie der Ausdruck daſelbſt heißt, erkrache. Wenn Bauholz aus Noth im Safte gefaͤllet wurde, ſo mußte es bey trocknem Wetter geſchehen, aber die Wipfel durfte man
nicht
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Der zweyte Theil geht vornehmlich das Oeko-
nomiſche an, verbunden mit dem Cameral-
und Finanzintereſſe. Bey dem Bauholzver-
kauf ſoll der Forſtmeiſter ſelbſt zugegen ſeyn,
und es durfte nie ohne Vorbewußt der Rent-
cammer gefaͤllet werden; dieſe mußte zugleich
mit dabey darauf ſehen, ob und was fuͤr Ge-
rechtigkeiten an Weinzehenden, Landgebirge
und Theilweingart oder Kelterwein, etwa die
Cammer aus den Gegenden und Orten, wohin
das Bauholz kommt, ziehe.
Sie beſchreibt die Faͤllzeit vor, daß alles
Bauholz zwey oder drey Tage bey trocknen
Wetter vor und nach dem neuen, bey kleinem
Mond gehauen werde, worinnen man zwar
noch den Aberglauben ſiehet; doch das ver-
dient bemerkt zu werden, daß man eine Zeit
zum Faͤllen beſtimmte: naͤmlich das eichene von
St. Gall bis auf den Maͤrz, das taͤnnene,
ſo lange der Saft nicht darinnen geſchoſſen,
oder der mehrere Theil wieder darinnen erſtor-
ben iſt. Alles mußte bey trocknem Wetter ge-
ſchehen, weil ſonſt, wenn es bey regnichtem
geſchiehet oder der Stamm noch naß iſt, es
ſo bald wurmſtichicht wird. Eben ſo ließ
man weder Eichen noch Tannen, oder anderes
Holz, gefroren faͤllen, weil es ſich im Faͤllen,
wie der Ausdruck daſelbſt heißt, erkrache.
Wenn Bauholz aus Noth im Safte
gefaͤllet wurde, ſo mußte es bey trocknem
Wetter geſchehen, aber die Wipfel durfte man
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/298>, abgerufen am 22.11.2024.
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