schläge. Das Winterhauen des Brennholzes mußte geschehen von Michaelis bis Galli, und noch den Winter durch bey Frösten abgeführet werden. Das im März und April gehaue- ne soll erst zu Georgi oder Jacobi abgeführet werden. Auch wurde es untersagt, neue Holz- wege zu machen. Das Holzmaaß wurde also bestimmt, daß jedes Scheit vier Werkschuhe, eine Klafter aber sechs Werkschuhe bey zehn Schillinge Heller von jeder Klafter halten soll- te. Kein Brennholz, so in die Städte zum feilen Verkauf geführt wurde, durfte unge- messen verkauft werden. Man sahe vornehm- lich auf die Schonung des Eichenholzes. Es durfte daher bey zunehmendem Weinwachs, da durch das Taubenhauen viel Holz verwü- stet wurde, kein Eichenholz dazu genommen werden, und dergleichen Käufer sollten an sol- che Orte gewiesen werden, wo man sonst kei- nen Nutzen von dem Holze machen kann. Man machte vornehmlich Anstalt zur Ver- mehrung der Eichen; daher mußten die Wald- vögte und Forstmeister darauf sehen daß, wo bey den Städten und Dörfern weite Plätze und Allmanden waren, darauf ehedem Holz gestanden, solche mit jungen, an unschädli- chen Orten ausgegrabenen jungen Eichstäm- men, im Beyseyn der Waldvögte, Forstmei- ster oder Knechte, auf einen gewissen Tag an etlichen Plätzen besetzt, mit Dornen verbun- den und aufgehauen wurden. Eben so wur-
den
ſchlaͤge. Das Winterhauen des Brennholzes mußte geſchehen von Michaelis bis Galli, und noch den Winter durch bey Froͤſten abgefuͤhret werden. Das im Maͤrz und April gehaue- ne ſoll erſt zu Georgi oder Jacobi abgefuͤhret werden. Auch wurde es unterſagt, neue Holz- wege zu machen. Das Holzmaaß wurde alſo beſtimmt, daß jedes Scheit vier Werkſchuhe, eine Klafter aber ſechs Werkſchuhe bey zehn Schillinge Heller von jeder Klafter halten ſoll- te. Kein Brennholz, ſo in die Staͤdte zum feilen Verkauf gefuͤhrt wurde, durfte unge- meſſen verkauft werden. Man ſahe vornehm- lich auf die Schonung des Eichenholzes. Es durfte daher bey zunehmendem Weinwachs, da durch das Taubenhauen viel Holz verwuͤ- ſtet wurde, kein Eichenholz dazu genommen werden, und dergleichen Kaͤufer ſollten an ſol- che Orte gewieſen werden, wo man ſonſt kei- nen Nutzen von dem Holze machen kann. Man machte vornehmlich Anſtalt zur Ver- mehrung der Eichen; daher mußten die Wald- voͤgte und Forſtmeiſter darauf ſehen daß, wo bey den Staͤdten und Doͤrfern weite Plaͤtze und Allmanden waren, darauf ehedem Holz geſtanden, ſolche mit jungen, an unſchaͤdli- chen Orten ausgegrabenen jungen Eichſtaͤm- men, im Beyſeyn der Waldvoͤgte, Forſtmei- ſter oder Knechte, auf einen gewiſſen Tag an etlichen Plaͤtzen beſetzt, mit Dornen verbun- den und aufgehauen wurden. Eben ſo wur-
den
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0300"n="290"/>ſchlaͤge. Das Winterhauen des Brennholzes<lb/>
mußte geſchehen von Michaelis bis Galli, und<lb/>
noch den Winter durch bey Froͤſten abgefuͤhret<lb/>
werden. Das im Maͤrz und April gehaue-<lb/>
ne ſoll erſt zu Georgi oder Jacobi abgefuͤhret<lb/>
werden. Auch wurde es unterſagt, neue Holz-<lb/>
wege zu machen. Das Holzmaaß wurde alſo<lb/>
beſtimmt, daß jedes Scheit vier Werkſchuhe,<lb/>
eine Klafter aber ſechs Werkſchuhe bey zehn<lb/>
Schillinge Heller von jeder Klafter halten ſoll-<lb/>
te. Kein Brennholz, ſo in die Staͤdte zum<lb/>
feilen Verkauf gefuͤhrt wurde, durfte unge-<lb/>
meſſen verkauft werden. Man ſahe vornehm-<lb/>
lich auf die Schonung des Eichenholzes. Es<lb/>
durfte daher bey zunehmendem Weinwachs,<lb/>
da durch das Taubenhauen viel Holz verwuͤ-<lb/>ſtet wurde, kein Eichenholz dazu genommen<lb/>
werden, und dergleichen Kaͤufer ſollten an ſol-<lb/>
che Orte gewieſen werden, wo man ſonſt kei-<lb/>
nen Nutzen von dem Holze machen kann.<lb/>
Man machte vornehmlich Anſtalt zur Ver-<lb/>
mehrung der Eichen; daher mußten die Wald-<lb/>
voͤgte und Forſtmeiſter darauf ſehen daß, wo<lb/>
bey den Staͤdten und Doͤrfern weite Plaͤtze<lb/>
und Allmanden waren, darauf ehedem Holz<lb/>
geſtanden, ſolche mit jungen, an unſchaͤdli-<lb/>
chen Orten ausgegrabenen jungen Eichſtaͤm-<lb/>
men, im Beyſeyn der Waldvoͤgte, Forſtmei-<lb/>ſter oder Knechte, auf einen gewiſſen Tag an<lb/>
etlichen Plaͤtzen beſetzt, mit Dornen verbun-<lb/>
den und aufgehauen wurden. Eben ſo wur-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">den</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[290/0300]
ſchlaͤge. Das Winterhauen des Brennholzes
mußte geſchehen von Michaelis bis Galli, und
noch den Winter durch bey Froͤſten abgefuͤhret
werden. Das im Maͤrz und April gehaue-
ne ſoll erſt zu Georgi oder Jacobi abgefuͤhret
werden. Auch wurde es unterſagt, neue Holz-
wege zu machen. Das Holzmaaß wurde alſo
beſtimmt, daß jedes Scheit vier Werkſchuhe,
eine Klafter aber ſechs Werkſchuhe bey zehn
Schillinge Heller von jeder Klafter halten ſoll-
te. Kein Brennholz, ſo in die Staͤdte zum
feilen Verkauf gefuͤhrt wurde, durfte unge-
meſſen verkauft werden. Man ſahe vornehm-
lich auf die Schonung des Eichenholzes. Es
durfte daher bey zunehmendem Weinwachs,
da durch das Taubenhauen viel Holz verwuͤ-
ſtet wurde, kein Eichenholz dazu genommen
werden, und dergleichen Kaͤufer ſollten an ſol-
che Orte gewieſen werden, wo man ſonſt kei-
nen Nutzen von dem Holze machen kann.
Man machte vornehmlich Anſtalt zur Ver-
mehrung der Eichen; daher mußten die Wald-
voͤgte und Forſtmeiſter darauf ſehen daß, wo
bey den Staͤdten und Doͤrfern weite Plaͤtze
und Allmanden waren, darauf ehedem Holz
geſtanden, ſolche mit jungen, an unſchaͤdli-
chen Orten ausgegrabenen jungen Eichſtaͤm-
men, im Beyſeyn der Waldvoͤgte, Forſtmei-
ſter oder Knechte, auf einen gewiſſen Tag an
etlichen Plaͤtzen beſetzt, mit Dornen verbun-
den und aufgehauen wurden. Eben ſo wur-
den
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/300>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.