vornehmlich der Fehler, daß sie nicht Rücksicht nahmen bey der Strafe, ob ein Wilderer viel Stücke Wild oder wenig erlegt hatte? Daher wurde oft der, der der Wildfuhr nur einen kleinen Schaden zugefügt, so hart bestraft, als der schon viele Stücke erlegt hatte. Her- zog Ludwig ließ daher 1587, mit Zuziehung der Rechtslehrer in Tübingen und einiger Räthe, diese Ordnung begreifen, oder zusammenfassen. Sie wurde dem landschaftlichen Ausschuß vor- gelegt, welcher es aber für zu wichtig hielt, ein Gutachten von sich zu geben, und deswe- gen einen Landtag anzustellen bat. Allein dieses schien dem Herzoge zu weitläuftig und unnöthig, und so ließ daher Herzog Ludwig 1588 diese Ordnung drucken und bekannt machen u). Sie erschien 1588 x) unter dem Herzog Ludwig unter folgenden Titel: die neue Constitution und Ordnung, welcher Ge- stalt in Würtenberg die Wildpretsschützen fernerhin nach eines jeden Verwürken und Verbrechen gestraft werden sollen. Es war diese durch die Unzulänglichkeit und unterblie- bene Wirkung der erstern veranlasset worden; der Herzog nahm deswegen die Landhofmei-
ster,
u) Sattlers würtenbergische Geschichte unter den Herzogen Th. 5. Abschn. 6. §. 76.
x) Fritsch p. 182. S. auch die ältern Sammlungen der allerhand Ordnungen in dem Würtenbergi- schen, wo auch ein Abdruck befindlich ist.
vornehmlich der Fehler, daß ſie nicht Ruͤckſicht nahmen bey der Strafe, ob ein Wilderer viel Stuͤcke Wild oder wenig erlegt hatte? Daher wurde oft der, der der Wildfuhr nur einen kleinen Schaden zugefuͤgt, ſo hart beſtraft, als der ſchon viele Stuͤcke erlegt hatte. Her- zog Ludwig ließ daher 1587, mit Zuziehung der Rechtslehrer in Tuͤbingen und einiger Raͤthe, dieſe Ordnung begreifen, oder zuſammenfaſſen. Sie wurde dem landſchaftlichen Ausſchuß vor- gelegt, welcher es aber fuͤr zu wichtig hielt, ein Gutachten von ſich zu geben, und deswe- gen einen Landtag anzuſtellen bat. Allein dieſes ſchien dem Herzoge zu weitlaͤuftig und unnoͤthig, und ſo ließ daher Herzog Ludwig 1588 dieſe Ordnung drucken und bekannt machen u). Sie erſchien 1588 x) unter dem Herzog Ludwig unter folgenden Titel: die neue Conſtitution und Ordnung, welcher Ge- ſtalt in Wuͤrtenberg die Wildpretsſchuͤtzen fernerhin nach eines jeden Verwuͤrken und Verbrechen geſtraft werden ſollen. Es war dieſe durch die Unzulaͤnglichkeit und unterblie- bene Wirkung der erſtern veranlaſſet worden; der Herzog nahm deswegen die Landhofmei-
ſter,
u) Sattlers wuͤrtenbergiſche Geſchichte unter den Herzogen Th. 5. Abſchn. 6. §. 76.
x) Fritſch p. 182. S. auch die aͤltern Sammlungen der allerhand Ordnungen in dem Wuͤrtenbergi- ſchen, wo auch ein Abdruck befindlich iſt.
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vornehmlich der Fehler, daß ſie nicht Ruͤckſicht
nahmen bey der Strafe, ob ein Wilderer viel
Stuͤcke Wild oder wenig erlegt hatte? Daher
wurde oft der, der der Wildfuhr nur einen
kleinen Schaden zugefuͤgt, ſo hart beſtraft,
als der ſchon viele Stuͤcke erlegt hatte. Her-
zog Ludwig ließ daher 1587, mit Zuziehung der
Rechtslehrer in Tuͤbingen und einiger Raͤthe,
dieſe Ordnung begreifen, oder zuſammenfaſſen.
Sie wurde dem landſchaftlichen Ausſchuß vor-
gelegt, welcher es aber fuͤr zu wichtig hielt,
ein Gutachten von ſich zu geben, und deswe-
gen einen Landtag anzuſtellen bat. Allein
dieſes ſchien dem Herzoge zu weitlaͤuftig und
unnoͤthig, und ſo ließ daher Herzog Ludwig
1588 dieſe Ordnung drucken und bekannt
machen u). Sie erſchien 1588 x) unter dem
Herzog Ludwig unter folgenden Titel: die
neue Conſtitution und Ordnung, welcher Ge-
ſtalt in Wuͤrtenberg die Wildpretsſchuͤtzen
fernerhin nach eines jeden Verwuͤrken und
Verbrechen geſtraft werden ſollen. Es war
dieſe durch die Unzulaͤnglichkeit und unterblie-
bene Wirkung der erſtern veranlaſſet worden;
der Herzog nahm deswegen die Landhofmei-
ſter,
u) Sattlers wuͤrtenbergiſche Geſchichte unter den
Herzogen Th. 5. Abſchn. 6. §. 76.
x) Fritſch p. 182. S. auch die aͤltern Sammlungen
der allerhand Ordnungen in dem Wuͤrtenbergi-
ſchen, wo auch ein Abdruck befindlich iſt.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/416>, abgerufen am 22.11.2024.
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