Jagd wegen der aufgehaltenen Aernde, sie un- terscheidet hohe und niedere Jagd; sie scheint eine der ersten zu seyn, welche gewisse Arten von Verfolgung gegen die Raubschützen ein- führt, vornehmlich sie mit einen Schrotschuß zu verfolgen erlaubt. Sie untersagt die ge- spitzten Umzäunungen, untersagt, das Vieh an die Salzlecken hinzutreiben, damit es die- selbe nicht verunreinige. Sie erlaubt die Ver- scheuchung des Wildes aus den Krautfeldern, durch einen an der Kette liegenden Hund. Sie befiehlt übrigens das Knütteln der Hunde. Endlich erfolgte noch 1701 eine Holzforstord- nung von Schwarzburg, für die untere Graf- schaft Frankenhausen. In dem Reußischen wurde in der Forst- und Jagdordnung für die reußischplauischen Lande vom J. 1638, auch wegen des Wilds verordnet, die Jagd wurde von Fastnacht bis Bartholomäi geschlossen, und strenge Gesetze gegen die Wilddiebe und das unbefugte Wildschießen gemacht v).
Auch in den stolbergischen Forstordnungen von 1642 wurde für die Jagd gesorgt. Die Jagd war daselbst ansehnlich, und es wurden in dem 19ten Artikel verschiedene Mandate erwähnt, welche die Jagd betroffen haben. Allein die Verordnungen selbst sind nicht so ausführlich, sie erstrecken sich auf wenig an- dere Gegenstände, als auf Jagddiebereyen,
Knüt-
v) Fritsch p. 281.
Jagd wegen der aufgehaltenen Aernde, ſie un- terſcheidet hohe und niedere Jagd; ſie ſcheint eine der erſten zu ſeyn, welche gewiſſe Arten von Verfolgung gegen die Raubſchuͤtzen ein- fuͤhrt, vornehmlich ſie mit einen Schrotſchuß zu verfolgen erlaubt. Sie unterſagt die ge- ſpitzten Umzaͤunungen, unterſagt, das Vieh an die Salzlecken hinzutreiben, damit es die- ſelbe nicht verunreinige. Sie erlaubt die Ver- ſcheuchung des Wildes aus den Krautfeldern, durch einen an der Kette liegenden Hund. Sie befiehlt uͤbrigens das Knuͤtteln der Hunde. Endlich erfolgte noch 1701 eine Holzforſtord- nung von Schwarzburg, fuͤr die untere Graf- ſchaft Frankenhauſen. In dem Reußiſchen wurde in der Forſt- und Jagdordnung fuͤr die reußiſchplauiſchen Lande vom J. 1638, auch wegen des Wilds verordnet, die Jagd wurde von Faſtnacht bis Bartholomaͤi geſchloſſen, und ſtrenge Geſetze gegen die Wilddiebe und das unbefugte Wildſchießen gemacht v).
Auch in den ſtolbergiſchen Forſtordnungen von 1642 wurde fuͤr die Jagd geſorgt. Die Jagd war daſelbſt anſehnlich, und es wurden in dem 19ten Artikel verſchiedene Mandate erwaͤhnt, welche die Jagd betroffen haben. Allein die Verordnungen ſelbſt ſind nicht ſo ausfuͤhrlich, ſie erſtrecken ſich auf wenig an- dere Gegenſtaͤnde, als auf Jagddiebereyen,
Knuͤt-
v) Fritſch p. 281.
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Jagd wegen der aufgehaltenen Aernde, ſie un-
terſcheidet hohe und niedere Jagd; ſie ſcheint
eine der erſten zu ſeyn, welche gewiſſe Arten
von Verfolgung gegen die Raubſchuͤtzen ein-
fuͤhrt, vornehmlich ſie mit einen Schrotſchuß
zu verfolgen erlaubt. Sie unterſagt die ge-
ſpitzten Umzaͤunungen, unterſagt, das Vieh
an die Salzlecken hinzutreiben, damit es die-
ſelbe nicht verunreinige. Sie erlaubt die Ver-
ſcheuchung des Wildes aus den Krautfeldern,
durch einen an der Kette liegenden Hund.
Sie befiehlt uͤbrigens das Knuͤtteln der Hunde.
Endlich erfolgte noch 1701 eine Holzforſtord-
nung von Schwarzburg, fuͤr die untere Graf-
ſchaft Frankenhauſen. In dem Reußiſchen
wurde in der Forſt- und Jagdordnung fuͤr die
reußiſchplauiſchen Lande vom J. 1638, auch
wegen des Wilds verordnet, die Jagd wurde
von Faſtnacht bis Bartholomaͤi geſchloſſen,
und ſtrenge Geſetze gegen die Wilddiebe und
das unbefugte Wildſchießen gemacht v).
Auch in den ſtolbergiſchen Forſtordnungen
von 1642 wurde fuͤr die Jagd geſorgt. Die
Jagd war daſelbſt anſehnlich, und es wurden
in dem 19ten Artikel verſchiedene Mandate
erwaͤhnt, welche die Jagd betroffen haben.
Allein die Verordnungen ſelbſt ſind nicht ſo
ausfuͤhrlich, ſie erſtrecken ſich auf wenig an-
dere Gegenſtaͤnde, als auf Jagddiebereyen,
Knuͤt-
v) Fritſch p. 281.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 442. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/452>, abgerufen am 22.11.2024.
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