ergieng ein anderes Mandat, wegen Klöppe- lung und Innenbehaltung der Bauerhunde, wie auch wegen Kuppelung der Jagdhunde, um das Wildverscheuchen zu verhüten; 1733 erschien ein Mandat, welches die ins Freye gelassenen Auerthiere zu schonen befohl; man hatte verschiedene derselben aus dem Auergar- ten bey Königsburg herausgelassen. Wegen Einlieferung der abgeworfenen Hirschgeweihe, ergieng 1735 ein Generale; 1738 ein Man- dat gegen die Raubschützen; und 1739 wurde sogar die Miliz angehalten, den Jägern ge- gen die Raubschützen beyzustehen; 1742 er- gieng ein erneuertes Mandat wegen Einliefe- rung der Hirschstangen; so ergiengen auch 1743, 1747 und 1748 verschiedene die Jagd, Jagdhunde, Forstbediente und Jagdver- brechen betreffende Verordnungen; 1763 er- gieng ein Mandat wegen Schonung der Jag- den auf gewisse Zeiten, wodurch man dem durch Kriege zerstörten Wildstand wieder auf- zuhelfen suchte; und in dem nämlichen Jahre ergieng ein Dekret an die Landstände, welches eine Erläuterung des vorigen enthielt; auch noch ein anderes Erläuterungsmandat erschien in dem nämlichen Jahre; wegen der durch Wildschaden veranlaßten Beschwerden und de- ren Abstellung erschien 1766 ein Generalbe- fehl.
Die sächsische Jägerey ist übrigens sehr vorzüglich und ansehnlich. Nach dem Cam-
mer-
ergieng ein anderes Mandat, wegen Kloͤppe- lung und Innenbehaltung der Bauerhunde, wie auch wegen Kuppelung der Jagdhunde, um das Wildverſcheuchen zu verhuͤten; 1733 erſchien ein Mandat, welches die ins Freye gelaſſenen Auerthiere zu ſchonen befohl; man hatte verſchiedene derſelben aus dem Auergar- ten bey Koͤnigsburg herausgelaſſen. Wegen Einlieferung der abgeworfenen Hirſchgeweihe, ergieng 1735 ein Generale; 1738 ein Man- dat gegen die Raubſchuͤtzen; und 1739 wurde ſogar die Miliz angehalten, den Jaͤgern ge- gen die Raubſchuͤtzen beyzuſtehen; 1742 er- gieng ein erneuertes Mandat wegen Einliefe- rung der Hirſchſtangen; ſo ergiengen auch 1743, 1747 und 1748 verſchiedene die Jagd, Jagdhunde, Forſtbediente und Jagdver- brechen betreffende Verordnungen; 1763 er- gieng ein Mandat wegen Schonung der Jag- den auf gewiſſe Zeiten, wodurch man dem durch Kriege zerſtoͤrten Wildſtand wieder auf- zuhelfen ſuchte; und in dem naͤmlichen Jahre ergieng ein Dekret an die Landſtaͤnde, welches eine Erlaͤuterung des vorigen enthielt; auch noch ein anderes Erlaͤuterungsmandat erſchien in dem naͤmlichen Jahre; wegen der durch Wildſchaden veranlaßten Beſchwerden und de- ren Abſtellung erſchien 1766 ein Generalbe- fehl.
Die ſaͤchſiſche Jaͤgerey iſt uͤbrigens ſehr vorzuͤglich und anſehnlich. Nach dem Cam-
mer-
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ergieng ein anderes Mandat, wegen Kloͤppe-
lung und Innenbehaltung der Bauerhunde,
wie auch wegen Kuppelung der Jagdhunde,
um das Wildverſcheuchen zu verhuͤten; 1733
erſchien ein Mandat, welches die ins Freye
gelaſſenen Auerthiere zu ſchonen befohl; man
hatte verſchiedene derſelben aus dem Auergar-
ten bey Koͤnigsburg herausgelaſſen. Wegen
Einlieferung der abgeworfenen Hirſchgeweihe,
ergieng 1735 ein Generale; 1738 ein Man-
dat gegen die Raubſchuͤtzen; und 1739 wurde
ſogar die Miliz angehalten, den Jaͤgern ge-
gen die Raubſchuͤtzen beyzuſtehen; 1742 er-
gieng ein erneuertes Mandat wegen Einliefe-
rung der Hirſchſtangen; ſo ergiengen auch
1743, 1747 und 1748 verſchiedene die Jagd,
Jagdhunde, Forſtbediente und Jagdver-
brechen betreffende Verordnungen; 1763 er-
gieng ein Mandat wegen Schonung der Jag-
den auf gewiſſe Zeiten, wodurch man dem
durch Kriege zerſtoͤrten Wildſtand wieder auf-
zuhelfen ſuchte; und in dem naͤmlichen Jahre
ergieng ein Dekret an die Landſtaͤnde, welches
eine Erlaͤuterung des vorigen enthielt; auch
noch ein anderes Erlaͤuterungsmandat erſchien
in dem naͤmlichen Jahre; wegen der durch
Wildſchaden veranlaßten Beſchwerden und de-
ren Abſtellung erſchien 1766 ein Generalbe-
fehl.
Die ſaͤchſiſche Jaͤgerey iſt uͤbrigens ſehr
vorzuͤglich und anſehnlich. Nach dem Cam-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 456. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/466>, abgerufen am 22.11.2024.
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