wärtigem Stande verbleibt, jeder Territorial- herr in solchen Gebot und Verbot, auch die freyen Pürschfrefler zu büßen und zu strafen, und deshalben die Stellung zu einer mäßigen Civilstrafe als eine freye Pürsch, und kein Forstfrevel Statt haben solle. Das erstemal einen Dukaten, das anderemal das Doppelte. Ferner wurde durch die meisten Stimmen be- schlossen, die freye Pürsch abzutheilen; jedoch wurde die Sache von vielen Ständen des Kreises zur Ueberlegung gezogen.
Wichtig für die Jagdgeschichte ist auch der Streit über die Regalität der Jagd, und über das Erzjägermeisteramt. Was den erstern betrifft, so erhob er sich sonderlich seit dem Jahre 1720, und wurde zwischen 1730 und 1740 am heftigsten. Die deutschen Fürsten theilten sich in 2 Hauptpartheyen, die eine war für, die andere gegen die Regalität der Jagd. Zu denen, die die Jagd auf den Zweifelsfall als ein Regal ansahen, und sie dem Prinzen vorzugsweise zugestanden, gehörte der Cam- mergerichtsassessor Cramer g). Jedoch mehr in seinen erstern Jahren, da er noch als Pro- fessor dieses strenger vertheidigte, als nachher als Cammergerichtsassessor, da er sich etwas geändert und die letztern etwas bessern Grund- sätze in seinen Nebenstunden vortrug. Auch
Fried-
g) Cramers vornehmste Schrift hierinnen ist vin- dicae regalis iuris venandi, Marburg 1740.
waͤrtigem Stande verbleibt, jeder Territorial- herr in ſolchen Gebot und Verbot, auch die freyen Puͤrſchfrefler zu buͤßen und zu ſtrafen, und deshalben die Stellung zu einer maͤßigen Civilſtrafe als eine freye Puͤrſch, und kein Forſtfrevel Statt haben ſolle. Das erſtemal einen Dukaten, das anderemal das Doppelte. Ferner wurde durch die meiſten Stimmen be- ſchloſſen, die freye Puͤrſch abzutheilen; jedoch wurde die Sache von vielen Staͤnden des Kreiſes zur Ueberlegung gezogen.
Wichtig fuͤr die Jagdgeſchichte iſt auch der Streit uͤber die Regalitaͤt der Jagd, und uͤber das Erzjaͤgermeiſteramt. Was den erſtern betrifft, ſo erhob er ſich ſonderlich ſeit dem Jahre 1720, und wurde zwiſchen 1730 und 1740 am heftigſten. Die deutſchen Fuͤrſten theilten ſich in 2 Hauptpartheyen, die eine war fuͤr, die andere gegen die Regalitaͤt der Jagd. Zu denen, die die Jagd auf den Zweifelsfall als ein Regal anſahen, und ſie dem Prinzen vorzugsweiſe zugeſtanden, gehoͤrte der Cam- mergerichtsaſſeſſor Cramer g). Jedoch mehr in ſeinen erſtern Jahren, da er noch als Pro- feſſor dieſes ſtrenger vertheidigte, als nachher als Cammergerichtsaſſeſſor, da er ſich etwas geaͤndert und die letztern etwas beſſern Grund- ſaͤtze in ſeinen Nebenſtunden vortrug. Auch
Fried-
g) Cramers vornehmſte Schrift hierinnen iſt vin- dicae regalis iuris venandi, Marburg 1740.
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waͤrtigem Stande verbleibt, jeder Territorial-
herr in ſolchen Gebot und Verbot, auch die
freyen Puͤrſchfrefler zu buͤßen und zu ſtrafen,
und deshalben die Stellung zu einer maͤßigen
Civilſtrafe als eine freye Puͤrſch, und kein
Forſtfrevel Statt haben ſolle. Das erſtemal
einen Dukaten, das anderemal das Doppelte.
Ferner wurde durch die meiſten Stimmen be-
ſchloſſen, die freye Puͤrſch abzutheilen; jedoch
wurde die Sache von vielen Staͤnden des
Kreiſes zur Ueberlegung gezogen.
Wichtig fuͤr die Jagdgeſchichte iſt auch der
Streit uͤber die Regalitaͤt der Jagd, und uͤber
das Erzjaͤgermeiſteramt. Was den erſtern
betrifft, ſo erhob er ſich ſonderlich ſeit dem
Jahre 1720, und wurde zwiſchen 1730 und
1740 am heftigſten. Die deutſchen Fuͤrſten
theilten ſich in 2 Hauptpartheyen, die eine war
fuͤr, die andere gegen die Regalitaͤt der Jagd.
Zu denen, die die Jagd auf den Zweifelsfall
als ein Regal anſahen, und ſie dem Prinzen
vorzugsweiſe zugeſtanden, gehoͤrte der Cam-
mergerichtsaſſeſſor Cramer g). Jedoch mehr
in ſeinen erſtern Jahren, da er noch als Pro-
feſſor dieſes ſtrenger vertheidigte, als nachher
als Cammergerichtsaſſeſſor, da er ſich etwas
geaͤndert und die letztern etwas beſſern Grund-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 474. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/484>, abgerufen am 22.11.2024.
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