Stangen, welches aber im 25 Cap. unter- sagt wird, Fallen, Gerichte und Mäschen. Es kam vornehmlich viel dergleichen Geflügel aus Böhmen. Die Vogelheerde giengen auf mit Bartholomäi o). Vom ersten Julii an bis Martini p) war der Vogelfang offen. Die Rebhühner durften nicht anders als mit Bais, Hühnerbeeren, Deck, Schnee und hohen Netzen gefangen werden; von 12 gefan- genen Hühnern mußten zwo Hennen und ein Hahn wieder ausgelassen werden. Es wurde untersagt, die Eyer auszunehmen, und die Nester so häufig zu zerstören, die Lerchen vor Jacobi nicht zu fangen. Nicht weniger sorg- te man in dem Hohenlohischen für das Feder- wild. Es werden in der Jagdordnung von 1579 daselbst erwähnt, Hasel-, Feldhühner, Wachteln, Entvögel, Schneppen, Ringel- tauben, Reiger, Lerchen, Finken. Sonder- lich nahm auch die Regierung den Blaufuß, Habicht, Sperber und Stoßfalken in Schutz, wobey man sonderlich auf die Falkenjagd sahe; daher finden sich auch in diesem Lande Falk- ner q).
Auch in der würtenbergischen Jagdord- nung vom Jahre 1595, welche sich bey dem Fritsch in französischer Sprache befindet, sind
be-
o) Ebend. p. 83.
p)p. 83.
q) S. 239.
Stangen, welches aber im 25 Cap. unter- ſagt wird, Fallen, Gerichte und Maͤſchen. Es kam vornehmlich viel dergleichen Gefluͤgel aus Boͤhmen. Die Vogelheerde giengen auf mit Bartholomaͤi o). Vom erſten Julii an bis Martini p) war der Vogelfang offen. Die Rebhuͤhner durften nicht anders als mit Bais, Huͤhnerbeeren, Deck, Schnee und hohen Netzen gefangen werden; von 12 gefan- genen Huͤhnern mußten zwo Hennen und ein Hahn wieder ausgelaſſen werden. Es wurde unterſagt, die Eyer auszunehmen, und die Neſter ſo haͤufig zu zerſtoͤren, die Lerchen vor Jacobi nicht zu fangen. Nicht weniger ſorg- te man in dem Hohenlohiſchen fuͤr das Feder- wild. Es werden in der Jagdordnung von 1579 daſelbſt erwaͤhnt, Haſel-, Feldhuͤhner, Wachteln, Entvoͤgel, Schneppen, Ringel- tauben, Reiger, Lerchen, Finken. Sonder- lich nahm auch die Regierung den Blaufuß, Habicht, Sperber und Stoßfalken in Schutz, wobey man ſonderlich auf die Falkenjagd ſahe; daher finden ſich auch in dieſem Lande Falk- ner q).
Auch in der wuͤrtenbergiſchen Jagdord- nung vom Jahre 1595, welche ſich bey dem Fritſch in franzoͤſiſcher Sprache befindet, ſind
be-
o) Ebend. p. 83.
p)p. 83.
q) S. 239.
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Stangen, welches aber im 25 Cap. unter-
ſagt wird, Fallen, Gerichte und Maͤſchen.
Es kam vornehmlich viel dergleichen Gefluͤgel
aus Boͤhmen. Die Vogelheerde giengen auf
mit Bartholomaͤi o). Vom erſten Julii an
bis Martini p) war der Vogelfang offen.
Die Rebhuͤhner durften nicht anders als mit
Bais, Huͤhnerbeeren, Deck, Schnee und
hohen Netzen gefangen werden; von 12 gefan-
genen Huͤhnern mußten zwo Hennen und ein
Hahn wieder ausgelaſſen werden. Es wurde
unterſagt, die Eyer auszunehmen, und die
Neſter ſo haͤufig zu zerſtoͤren, die Lerchen vor
Jacobi nicht zu fangen. Nicht weniger ſorg-
te man in dem Hohenlohiſchen fuͤr das Feder-
wild. Es werden in der Jagdordnung von
1579 daſelbſt erwaͤhnt, Haſel-, Feldhuͤhner,
Wachteln, Entvoͤgel, Schneppen, Ringel-
tauben, Reiger, Lerchen, Finken. Sonder-
lich nahm auch die Regierung den Blaufuß,
Habicht, Sperber und Stoßfalken in Schutz,
wobey man ſonderlich auf die Falkenjagd ſahe;
daher finden ſich auch in dieſem Lande Falk-
ner q).
Auch in der wuͤrtenbergiſchen Jagdord-
nung vom Jahre 1595, welche ſich bey dem
Fritſch in franzoͤſiſcher Sprache befindet, ſind
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o) Ebend. p. 83.
p) p. 83.
q) S. 239.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 492. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/502>, abgerufen am 22.11.2024.
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