merkte Recepte, Fische und Vögel zu fahen, mit den Händen, Reißen, Ringeln, Hamen, Netzen. Vornehmlich verdient auch Coler bemerkt zu werden, welcher in seinem Kalen- der, so wie in dem Hausbuche, vieles über den Vogelfang beygebracht hat. Auch gehört hierher Conrad Geßner, jener große Natur- forscher des sechzehnten Jahrhunderts, der die Naturgeschichte der Vögel bearbeitete t).
Im siebenzehnten Jahrhunderte.
Die Fasanerien breiteten sich in diesen Zei- ten mehr aus. Die Fasanen kommen so, z. B. wie in der Chursächsischen Landesordnung vom J. 1603, wo auch überhaupt eine vor- zügliche Stelle von dem Vogelfang ist. Es wurde darinnen eine Verordnung von 1543 wiederholt, daß von Fastnacht bis Johannis Baptista keiner Vögel fangen, sondern man sich bis dahin dessen enthalten solle, und bey Strafe von 100 Scheffeln Hafer verboten, daß Niemand Vögel, wilde Enten, Fasanen, Auerhähne, Birkhähne und wilde Hühner-
brut
t)Conrad Geßner historia animalium de auium natura, Francf. 1586. fol. Vogelbuch oder ausführliche Beschreibung und Contrefactur aller und jeder Vögel durch den hochgelahrten Herrn D. Conrad Geßnern in Latein beschrieben, durch Rudolf Haustein ins Hochdeutsche versetzt, corri- girt und verbessert, Frankf. 1600. Fol.
merkte Recepte, Fiſche und Voͤgel zu fahen, mit den Haͤnden, Reißen, Ringeln, Hamen, Netzen. Vornehmlich verdient auch Coler bemerkt zu werden, welcher in ſeinem Kalen- der, ſo wie in dem Hausbuche, vieles uͤber den Vogelfang beygebracht hat. Auch gehoͤrt hierher Conrad Geßner, jener große Natur- forſcher des ſechzehnten Jahrhunderts, der die Naturgeſchichte der Voͤgel bearbeitete t).
Im ſiebenzehnten Jahrhunderte.
Die Faſanerien breiteten ſich in dieſen Zei- ten mehr aus. Die Faſanen kommen ſo, z. B. wie in der Churſaͤchſiſchen Landesordnung vom J. 1603, wo auch uͤberhaupt eine vor- zuͤgliche Stelle von dem Vogelfang iſt. Es wurde darinnen eine Verordnung von 1543 wiederholt, daß von Faſtnacht bis Johannis Baptiſta keiner Voͤgel fangen, ſondern man ſich bis dahin deſſen enthalten ſolle, und bey Strafe von 100 Scheffeln Hafer verboten, daß Niemand Voͤgel, wilde Enten, Faſanen, Auerhaͤhne, Birkhaͤhne und wilde Huͤhner-
brut
t)Conrad Geßner hiſtoria animalium de auium natura, Francf. 1586. fol. Vogelbuch oder ausfuͤhrliche Beſchreibung und Contrefactur aller und jeder Voͤgel durch den hochgelahrten Herrn D. Conrad Geßnern in Latein beſchrieben, durch Rudolf Haustein ins Hochdeutſche verſetzt, corri- girt und verbeſſert, Frankf. 1600. Fol.
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merkte Recepte, Fiſche und Voͤgel zu fahen,
mit den Haͤnden, Reißen, Ringeln, Hamen,
Netzen. Vornehmlich verdient auch Coler
bemerkt zu werden, welcher in ſeinem Kalen-
der, ſo wie in dem Hausbuche, vieles uͤber den
Vogelfang beygebracht hat. Auch gehoͤrt
hierher Conrad Geßner, jener große Natur-
forſcher des ſechzehnten Jahrhunderts, der die
Naturgeſchichte der Voͤgel bearbeitete t).
Im ſiebenzehnten Jahrhunderte.
Die Faſanerien breiteten ſich in dieſen Zei-
ten mehr aus. Die Faſanen kommen ſo, z.
B. wie in der Churſaͤchſiſchen Landesordnung
vom J. 1603, wo auch uͤberhaupt eine vor-
zuͤgliche Stelle von dem Vogelfang iſt. Es
wurde darinnen eine Verordnung von 1543
wiederholt, daß von Faſtnacht bis Johannis
Baptiſta keiner Voͤgel fangen, ſondern man
ſich bis dahin deſſen enthalten ſolle, und bey
Strafe von 100 Scheffeln Hafer verboten, daß
Niemand Voͤgel, wilde Enten, Faſanen,
Auerhaͤhne, Birkhaͤhne und wilde Huͤhner-
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t) Conrad Geßner hiſtoria animalium de auium
natura, Francf. 1586. fol. Vogelbuch oder
ausfuͤhrliche Beſchreibung und Contrefactur aller
und jeder Voͤgel durch den hochgelahrten Herrn
D. Conrad Geßnern in Latein beſchrieben, durch
Rudolf Haustein ins Hochdeutſche verſetzt, corri-
girt und verbeſſert, Frankf. 1600. Fol.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 495. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/505>, abgerufen am 22.11.2024.
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