tersagt. 1706 wurde, um den Schaden zu hemmen, den die Hechte thun, das Hechtreis- sen den Fischern auf eine Zeit lang durch ein Patent erlaubt. 1711 ergieng ein anderes Patent, sich des ungewöhnlichen Fischens zu enthalten. In dem Edikte, welches 1716 wegen Reinigung der Ströme und Flüsse und des Mühlenwesens ergieng, ward auch die Fischerey nicht vergessen. Eben so sorgte man für sie 1716 in der Teich- und Uferordnung, und eine andere 1717 vorzügliche Verordnung in der brandenburgischen Fischergeschichte gieng durch die Austrocknung des Sees Matuge vor, der im sechzehnten und siebenzehnten Jahrhun- derte so berühmt durch seine Murenen war, welche durch einen Mönch von Italien aus dahin versetzt worden. Sie geschahe unter der Veranstaltung des berühmten Herrn von Brenkenhofs; der König verwendete auf die Austrocknung desselben 36000 Thaler, und erhielt dagegen 14338 Morgen nutzbares Land; wovon er von den Vortheilen nur et- was über die Hälfte genießt, das übrige ziehet der dortige Adel z).
Im Jahre 1772 wurde der sonst so in- teressante Ahlfang auf der Havel eingeschossen und zu Grunde gerichtet, weil dadurch das Wasser gestaucht und Ueberschwemmungen ver- anlaßt wurden.
Was
z) S. Bernoulli Reise Th. 2. p. 56.
M m 4
terſagt. 1706 wurde, um den Schaden zu hemmen, den die Hechte thun, das Hechtreiſ- ſen den Fiſchern auf eine Zeit lang durch ein Patent erlaubt. 1711 ergieng ein anderes Patent, ſich des ungewoͤhnlichen Fiſchens zu enthalten. In dem Edikte, welches 1716 wegen Reinigung der Stroͤme und Fluͤſſe und des Muͤhlenweſens ergieng, ward auch die Fiſcherey nicht vergeſſen. Eben ſo ſorgte man fuͤr ſie 1716 in der Teich- und Uferordnung, und eine andere 1717 vorzuͤgliche Verordnung in der brandenburgiſchen Fiſchergeſchichte gieng durch die Austrocknung des Sees Matuge vor, der im ſechzehnten und ſiebenzehnten Jahrhun- derte ſo beruͤhmt durch ſeine Murenen war, welche durch einen Moͤnch von Italien aus dahin verſetzt worden. Sie geſchahe unter der Veranſtaltung des beruͤhmten Herrn von Brenkenhofs; der Koͤnig verwendete auf die Austrocknung deſſelben 36000 Thaler, und erhielt dagegen 14338 Morgen nutzbares Land; wovon er von den Vortheilen nur et- was uͤber die Haͤlfte genießt, das uͤbrige ziehet der dortige Adel z).
Im Jahre 1772 wurde der ſonſt ſo in- tereſſante Ahlfang auf der Havel eingeſchoſſen und zu Grunde gerichtet, weil dadurch das Waſſer geſtaucht und Ueberſchwemmungen ver- anlaßt wurden.
Was
z) S. Bernoulli Reiſe Th. 2. p. 56.
M m 4
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0561"n="551"/>
terſagt. 1706 wurde, um den Schaden zu<lb/>
hemmen, den die Hechte thun, das Hechtreiſ-<lb/>ſen den Fiſchern auf eine Zeit lang durch ein<lb/>
Patent erlaubt. 1711 ergieng ein anderes<lb/>
Patent, ſich des ungewoͤhnlichen Fiſchens zu<lb/>
enthalten. In dem Edikte, welches 1716<lb/>
wegen Reinigung der Stroͤme und Fluͤſſe und<lb/>
des Muͤhlenweſens ergieng, ward auch die<lb/>
Fiſcherey nicht vergeſſen. Eben ſo ſorgte man<lb/>
fuͤr ſie 1716 in der Teich- und Uferordnung,<lb/>
und eine andere 1717 vorzuͤgliche Verordnung<lb/>
in der brandenburgiſchen Fiſchergeſchichte gieng<lb/>
durch die Austrocknung des Sees Matuge vor,<lb/>
der im ſechzehnten und ſiebenzehnten Jahrhun-<lb/>
derte ſo beruͤhmt durch ſeine Murenen war,<lb/>
welche durch einen Moͤnch von Italien aus<lb/>
dahin verſetzt worden. Sie geſchahe unter<lb/>
der Veranſtaltung des beruͤhmten Herrn von<lb/>
Brenkenhofs; der Koͤnig verwendete auf die<lb/>
Austrocknung deſſelben 36000 Thaler, und<lb/>
erhielt dagegen 14338 Morgen nutzbares<lb/>
Land; wovon er von den Vortheilen nur et-<lb/>
was uͤber die Haͤlfte genießt, das uͤbrige ziehet<lb/>
der dortige Adel <noteplace="foot"n="z)">S. Bernoulli Reiſe Th. 2. p. 56.</note>.</p><lb/><p>Im Jahre 1772 wurde der ſonſt ſo in-<lb/>
tereſſante Ahlfang auf der Havel eingeſchoſſen<lb/>
und zu Grunde gerichtet, weil dadurch das<lb/>
Waſſer geſtaucht und Ueberſchwemmungen ver-<lb/>
anlaßt wurden.</p><lb/><fwplace="bottom"type="sig">M m 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">Was</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[551/0561]
terſagt. 1706 wurde, um den Schaden zu
hemmen, den die Hechte thun, das Hechtreiſ-
ſen den Fiſchern auf eine Zeit lang durch ein
Patent erlaubt. 1711 ergieng ein anderes
Patent, ſich des ungewoͤhnlichen Fiſchens zu
enthalten. In dem Edikte, welches 1716
wegen Reinigung der Stroͤme und Fluͤſſe und
des Muͤhlenweſens ergieng, ward auch die
Fiſcherey nicht vergeſſen. Eben ſo ſorgte man
fuͤr ſie 1716 in der Teich- und Uferordnung,
und eine andere 1717 vorzuͤgliche Verordnung
in der brandenburgiſchen Fiſchergeſchichte gieng
durch die Austrocknung des Sees Matuge vor,
der im ſechzehnten und ſiebenzehnten Jahrhun-
derte ſo beruͤhmt durch ſeine Murenen war,
welche durch einen Moͤnch von Italien aus
dahin verſetzt worden. Sie geſchahe unter
der Veranſtaltung des beruͤhmten Herrn von
Brenkenhofs; der Koͤnig verwendete auf die
Austrocknung deſſelben 36000 Thaler, und
erhielt dagegen 14338 Morgen nutzbares
Land; wovon er von den Vortheilen nur et-
was uͤber die Haͤlfte genießt, das uͤbrige ziehet
der dortige Adel z).
Im Jahre 1772 wurde der ſonſt ſo in-
tereſſante Ahlfang auf der Havel eingeſchoſſen
und zu Grunde gerichtet, weil dadurch das
Waſſer geſtaucht und Ueberſchwemmungen ver-
anlaßt wurden.
Was
z) S. Bernoulli Reiſe Th. 2. p. 56.
M m 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 551. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/561>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.