gelder werden lediglich zu Unterhaltung und Ausbesserung der neuen Wege verwendet, und, wenn solche dazu nicht völlig hinreichen, so müssen die Unterthanen die benöthigten Materialien zur Landfolge anfahren. Außer den 12000 Thalern, welche jährlich für die Straßen zwischen Hannover, Göttingen und Hameln bestimmt gewesen, hat der König seit verschiedenen Jahren noch 6000 Thaler für den Weg von Göttingen bis Minden bewil- ligt. Ueberhaupt hängen die jährigen Bewil- ligungen von der Gnade des Königs ab, und ist deshalb nichts gewisses festgesetzt. Indes- sen hat der König beschlossen, daß auf den Straßen zwischen Hannover und Harburg, Nienburg, Braunschweig, und überhaupt auf allen Haupt- und Heerstraßen Chaussees ange- legt werden sollen. Der König besorgt den Bau lediglich aus der Cammer, und von der Landschaft wird dazu nichts weiter, als die Beneficialgelder, beygetragen, welche von der Landschaft ohnehin nur immer unter der Be- dingung verwilligt werden, daß auch eine gleich große Summe von der Cammer zum Soula- gement den Unterthanen ausgezahlt werde.
In dem Brandenburgischen übersah Fried- richs Sorgfalt auch diesen für den Staat so wichtigen Gegenstand nicht. Schon sein Va- ter hatte daran gedacht, theils in den Zoll- verordnungen, theils aber auch in besondern Edikten; allein er besorgte es noch mehr, be-
fahl
gelder werden lediglich zu Unterhaltung und Ausbeſſerung der neuen Wege verwendet, und, wenn ſolche dazu nicht voͤllig hinreichen, ſo muͤſſen die Unterthanen die benoͤthigten Materialien zur Landfolge anfahren. Außer den 12000 Thalern, welche jaͤhrlich fuͤr die Straßen zwiſchen Hannover, Goͤttingen und Hameln beſtimmt geweſen, hat der Koͤnig ſeit verſchiedenen Jahren noch 6000 Thaler fuͤr den Weg von Goͤttingen bis Minden bewil- ligt. Ueberhaupt haͤngen die jaͤhrigen Bewil- ligungen von der Gnade des Koͤnigs ab, und iſt deshalb nichts gewiſſes feſtgeſetzt. Indeſ- ſen hat der Koͤnig beſchloſſen, daß auf den Straßen zwiſchen Hannover und Harburg, Nienburg, Braunſchweig, und uͤberhaupt auf allen Haupt- und Heerſtraßen Chauſſees ange- legt werden ſollen. Der Koͤnig beſorgt den Bau lediglich aus der Cammer, und von der Landſchaft wird dazu nichts weiter, als die Beneficialgelder, beygetragen, welche von der Landſchaft ohnehin nur immer unter der Be- dingung verwilligt werden, daß auch eine gleich große Summe von der Cammer zum Soula- gement den Unterthanen ausgezahlt werde.
In dem Brandenburgiſchen uͤberſah Fried- richs Sorgfalt auch dieſen fuͤr den Staat ſo wichtigen Gegenſtand nicht. Schon ſein Va- ter hatte daran gedacht, theils in den Zoll- verordnungen, theils aber auch in beſondern Edikten; allein er beſorgte es noch mehr, be-
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gelder werden lediglich zu Unterhaltung und
Ausbeſſerung der neuen Wege verwendet,
und, wenn ſolche dazu nicht voͤllig hinreichen,
ſo muͤſſen die Unterthanen die benoͤthigten
Materialien zur Landfolge anfahren. Außer
den 12000 Thalern, welche jaͤhrlich fuͤr die
Straßen zwiſchen Hannover, Goͤttingen und
Hameln beſtimmt geweſen, hat der Koͤnig ſeit
verſchiedenen Jahren noch 6000 Thaler fuͤr
den Weg von Goͤttingen bis Minden bewil-
ligt. Ueberhaupt haͤngen die jaͤhrigen Bewil-
ligungen von der Gnade des Koͤnigs ab, und
iſt deshalb nichts gewiſſes feſtgeſetzt. Indeſ-
ſen hat der Koͤnig beſchloſſen, daß auf den
Straßen zwiſchen Hannover und Harburg,
Nienburg, Braunſchweig, und uͤberhaupt auf
allen Haupt- und Heerſtraßen Chauſſees ange-
legt werden ſollen. Der Koͤnig beſorgt den
Bau lediglich aus der Cammer, und von der
Landſchaft wird dazu nichts weiter, als die
Beneficialgelder, beygetragen, welche von der
Landſchaft ohnehin nur immer unter der Be-
dingung verwilligt werden, daß auch eine gleich
große Summe von der Cammer zum Soula-
gement den Unterthanen ausgezahlt werde.
In dem Brandenburgiſchen uͤberſah Fried-
richs Sorgfalt auch dieſen fuͤr den Staat ſo
wichtigen Gegenſtand nicht. Schon ſein Va-
ter hatte daran gedacht, theils in den Zoll-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 655. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/665>, abgerufen am 24.11.2024.
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