nöthig, da diese bisherigen bey sich anhäufen- der Menge der Arbeiter, Gruben und Erze nicht hinreichten; hierzu kam noch, daß sich ein und der andere Betrüger fand, der es noch nothwendiger machte. Man nahm die Idee zu dem Mittel, diesem allem abzuhelfen, von dem Bergbuche, und dadurch entstand das Gegen- buch. Man richtete überhaupt damals seine Hauptabsicht auf die Ausbildung der schneeber- gischen Bergwerksverfassung. Bisher war von den untergeordneten Beamten alles nach den hergebrachten Gewohnheiten beobachtet, ent- schieden und behandelt worden. Mit Anhebung des schneebergischen Bergbaues aber wurden landesherrliche so genannte Reformationen und in ausgedehntem Begriffe Bergordnungen ge- macht. Die erste schneebergische Bergordnung ist vom Churfürst Friedrich dem Weisen vom Jahr 1492, und wir besitzen sie bis jetzt nur im summarischen Auszuge. Sie gründet sich schon mit auf das Gegenbuch und enthält im achten Artikel eine Anweisung vom Amte des Gegenschreibers.
Der Anfang des sechzehnten Jahrhunderts sorgte sehr nachdrücklich für den Bergbau. Es erschien 1509 eine Bergordnung Herzog Ge- orgs b) zu Sachsen, welcher verschiedene Be-
fehle
b) S. Herzog Georgs zu Sachsen Bergordnung uf St. Annaberg und andern umliegenden Or- ten. Cod. Aug. I, 75.
noͤthig, da dieſe bisherigen bey ſich anhaͤufen- der Menge der Arbeiter, Gruben und Erze nicht hinreichten; hierzu kam noch, daß ſich ein und der andere Betruͤger fand, der es noch nothwendiger machte. Man nahm die Idee zu dem Mittel, dieſem allem abzuhelfen, von dem Bergbuche, und dadurch entſtand das Gegen- buch. Man richtete uͤberhaupt damals ſeine Hauptabſicht auf die Ausbildung der ſchneeber- giſchen Bergwerksverfaſſung. Bisher war von den untergeordneten Beamten alles nach den hergebrachten Gewohnheiten beobachtet, ent- ſchieden und behandelt worden. Mit Anhebung des ſchneebergiſchen Bergbaues aber wurden landesherrliche ſo genannte Reformationen und in ausgedehntem Begriffe Bergordnungen ge- macht. Die erſte ſchneebergiſche Bergordnung iſt vom Churfuͤrſt Friedrich dem Weiſen vom Jahr 1492, und wir beſitzen ſie bis jetzt nur im ſummariſchen Auszuge. Sie gruͤndet ſich ſchon mit auf das Gegenbuch und enthaͤlt im achten Artikel eine Anweiſung vom Amte des Gegenſchreibers.
Der Anfang des ſechzehnten Jahrhunderts ſorgte ſehr nachdruͤcklich fuͤr den Bergbau. Es erſchien 1509 eine Bergordnung Herzog Ge- orgs b) zu Sachſen, welcher verſchiedene Be-
fehle
b) S. Herzog Georgs zu Sachſen Bergordnung uf St. Annaberg und andern umliegenden Or- ten. Cod. Aug. I, 75.
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noͤthig, da dieſe bisherigen bey ſich anhaͤufen-
der Menge der Arbeiter, Gruben und Erze
nicht hinreichten; hierzu kam noch, daß ſich
ein und der andere Betruͤger fand, der es noch
nothwendiger machte. Man nahm die Idee zu
dem Mittel, dieſem allem abzuhelfen, von dem
Bergbuche, und dadurch entſtand das Gegen-
buch. Man richtete uͤberhaupt damals ſeine
Hauptabſicht auf die Ausbildung der ſchneeber-
giſchen Bergwerksverfaſſung. Bisher war von
den untergeordneten Beamten alles nach den
hergebrachten Gewohnheiten beobachtet, ent-
ſchieden und behandelt worden. Mit Anhebung
des ſchneebergiſchen Bergbaues aber wurden
landesherrliche ſo genannte Reformationen und
in ausgedehntem Begriffe Bergordnungen ge-
macht. Die erſte ſchneebergiſche Bergordnung
iſt vom Churfuͤrſt Friedrich dem Weiſen vom
Jahr 1492, und wir beſitzen ſie bis jetzt nur
im ſummariſchen Auszuge. Sie gruͤndet ſich
ſchon mit auf das Gegenbuch und enthaͤlt im
achten Artikel eine Anweiſung vom Amte des
Gegenſchreibers.
Der Anfang des ſechzehnten Jahrhunderts
ſorgte ſehr nachdruͤcklich fuͤr den Bergbau. Es
erſchien 1509 eine Bergordnung Herzog Ge-
orgs b) zu Sachſen, welcher verſchiedene Be-
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b) S. Herzog Georgs zu Sachſen Bergordnung
uf St. Annaberg und andern umliegenden Or-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 692. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/702>, abgerufen am 22.11.2024.
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