zu seiner Disgrace und Verachtung Gelegenheit ge- geben, so bald als möglich, möchte aus dem Wege geräumet werden.
§. 37. Bey dem ersten Fall ist mehr Trost übrig, als bey dem andern, den wir jetzt vorstellen wollen, da nemlich etwas durch oder ohne unser Schuld zu unsrer Bekränckung und Verunehrung Gelegen- heit gegeben, welches wir in Ansehung der Umstän- de, darinnen wir uns befinden, entweder gar nicht oder doch der Vermuthung nach in sehr langer Zeit nicht möchten aus dem Wege räumen. Bey die- sem Fall hat ein vernünfftiger Mensch wieder zwey- erley zu erwegen: (1) Ob es in seinen Kräfften be- ruhe, ohne daß er sich noch unvollkommner machen möchte, diesen Ort zu verlassen, und sich an einen andern zu wenden, da je anf die eine oder andere Weise der Verrichtung, der er in gegenwärtigen unterworffen gewesen, entgehen kan, es sey nun, daß er bloß ruhiger und zufriedner oder auch zugleich ge- ehrter und glückseeliger leben möchte, oder ob ihm eine solche Veränderung nicht möglich sey? Be- findet er nun ohne sich zu übereilen, und nach ange- stelter genauer Meditation, daß er guten Grund hat, zu vermuthen, ob er bey einer Veränderung, die in seiner Gewalt stehet, einen höhern Grad der Glück- seeligkeit erreichen werde, so hat er keine Minute zu versäumen, auf seine Veränderung bedacht zu seyn. Denn wer wolte sich doch nicht so bald als nur mög- lich, glücklicher und zufriedner machen? Hat er ge- lernt, sich in sich zu vergnügen/ und er findet, daß eine
Reti-
I. Theil. IV. Capitul.
zu ſeiner Disgrace und Verachtung Gelegenheit ge- geben, ſo bald als moͤglich, moͤchte aus dem Wege geraͤumet werden.
§. 37. Bey dem erſten Fall iſt mehr Troſt uͤbrig, als bey dem andern, den wir jetzt vorſtellen wollen, da nemlich etwas durch oder ohne unſer Schuld zu unſrer Bekraͤnckung und Verunehrung Gelegen- heit gegeben, welches wir in Anſehung der Umſtaͤn- de, darinnen wir uns befinden, entweder gar nicht oder doch der Vermuthung nach in ſehr langer Zeit nicht moͤchten aus dem Wege raͤumen. Bey die- ſem Fall hat ein vernuͤnfftiger Menſch wieder zwey- erley zu erwegen: (1) Ob es in ſeinen Kraͤfften be- ruhe, ohne daß er ſich noch unvollkommner machen moͤchte, dieſen Ort zu verlaſſen, und ſich an einen andern zu wenden, da je anf die eine oder andere Weiſe der Verrichtung, der er in gegenwaͤrtigen unterworffen geweſen, entgehen kan, es ſey nun, daß er bloß ruhiger und zufriedner oder auch zugleich ge- ehrter und gluͤckſeeliger leben moͤchte, oder ob ihm eine ſolche Veraͤnderung nicht moͤglich ſey? Be- findet er nun ohne ſich zu uͤbereilen, und nach ange- ſtelter genauer Meditation, daß er guten Grund hat, zu vermuthen, ob er bey einer Veraͤnderung, die in ſeiner Gewalt ſtehet, einen hoͤhern Grad der Gluͤck- ſeeligkeit erreichen werde, ſo hat er keine Minute zu verſaͤumen, auf ſeine Veraͤnderung bedacht zu ſeyn. Denn wer wolte ſich doch nicht ſo bald als nur moͤg- lich, gluͤcklicher und zufriedner machen? Hat er ge- lernt, ſich in ſich zu vergnuͤgen/ und er findet, daß eine
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I. Theil. IV. Capitul.
zu ſeiner Disgrace und Verachtung Gelegenheit ge-
geben, ſo bald als moͤglich, moͤchte aus dem Wege
geraͤumet werden.
§. 37. Bey dem erſten Fall iſt mehr Troſt uͤbrig,
als bey dem andern, den wir jetzt vorſtellen wollen,
da nemlich etwas durch oder ohne unſer Schuld zu
unſrer Bekraͤnckung und Verunehrung Gelegen-
heit gegeben, welches wir in Anſehung der Umſtaͤn-
de, darinnen wir uns befinden, entweder gar nicht
oder doch der Vermuthung nach in ſehr langer Zeit
nicht moͤchten aus dem Wege raͤumen. Bey die-
ſem Fall hat ein vernuͤnfftiger Menſch wieder zwey-
erley zu erwegen: (1) Ob es in ſeinen Kraͤfften be-
ruhe, ohne daß er ſich noch unvollkommner machen
moͤchte, dieſen Ort zu verlaſſen, und ſich an einen
andern zu wenden, da je anf die eine oder andere
Weiſe der Verrichtung, der er in gegenwaͤrtigen
unterworffen geweſen, entgehen kan, es ſey nun, daß
er bloß ruhiger und zufriedner oder auch zugleich ge-
ehrter und gluͤckſeeliger leben moͤchte, oder ob ihm
eine ſolche Veraͤnderung nicht moͤglich ſey? Be-
findet er nun ohne ſich zu uͤbereilen, und nach ange-
ſtelter genauer Meditation, daß er guten Grund hat,
zu vermuthen, ob er bey einer Veraͤnderung, die in
ſeiner Gewalt ſtehet, einen hoͤhern Grad der Gluͤck-
ſeeligkeit erreichen werde, ſo hat er keine Minute zu
verſaͤumen, auf ſeine Veraͤnderung bedacht zu ſeyn.
Denn wer wolte ſich doch nicht ſo bald als nur moͤg-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/156>, abgerufen am 23.11.2024.
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