diesen Leben zu geschehen, daß die, so höher und größer sind, denn andere, nicht allein ihres gleichen, sondern auch wohl die geringer sind als sie, freund- lich und ehrlich anreden, und ihre Dienste anbiethen. S. 1. Buch Mosis im XLIII. v. 28. Es gehet deinem Knecht, unsern Vater, wohl. 1. Buch Mosis am XLIV. v. 7. 1. Buch der Könige am XX. Cap. 1. Buch Samuelis XXV. 41. v. Syrachs Regel VI. Cap. 6. v. Halts mit jeder- mann freundlich, vertraue aber unter tausenden kaum einem. S. Matth. XX. Cap. 26. v. Luc. XIV. 7. v.
§. 5. Es ist diesem nach, wie Herr D. Pritius in der Ausübung der Christlichen Tugend- und Sitten- Lehre p. 163. meldet, allerdings die Schuldigkeit eines Christen, sich also gegen die ihm von GOtt vorgesetzte Obern zu bezeugen, daß die bescheidnen und ehrerbietigen Worte, die aus seinem Munde gehen, den Gehorsam und Unterwürfigkeit seines Hertzens gegen die Gewalt und das Ansehen dersel- ben, welche GOtt der HErr derselben über ihn ver- liehen, an Tag legen möge. Das ist der ausdrück- liche Befehl, welchen uns der Apostel Paulus giebt, daß wir einem jeden geben sollen, was wir schuldig sind, Furcht dem die Furcht gebühret, Ehre dem die Ehre gebühret, Röm. am XIII. Cap. 9. v. Welche Worte deutlich in sich enthalten, daß so wohl gewisse Menschen seyn, welche Ehre anzuneh- men berechtiget, als auch andern, welche andern Menschen Ehre zu erweisen, verbunden sind.
§. 6.
I. Theil. V. Capitul.
dieſen Leben zu geſchehen, daß die, ſo hoͤher und groͤßer ſind, denn andere, nicht allein ihres gleichen, ſondern auch wohl die geringer ſind als ſie, freund- lich und ehrlich anreden, und ihre Dienſte anbiethen. S. 1. Buch Moſis im XLIII. v. 28. Es gehet deinem Knecht, unſern Vater, wohl. 1. Buch Moſis am XLIV. v. 7. 1. Buch der Koͤnige am XX. Cap. 1. Buch Samuelis XXV. 41. v. Syrachs Regel VI. Cap. 6. v. Halts mit jeder- mann freundlich, vertraue aber unter tauſenden kaum einem. S. Matth. XX. Cap. 26. v. Luc. XIV. 7. v.
§. 5. Es iſt dieſem nach, wie Herr D. Pritius in der Ausuͤbung der Chriſtlichen Tugend- und Sitten- Lehre p. 163. meldet, allerdings die Schuldigkeit eines Chriſten, ſich alſo gegen die ihm von GOtt vorgeſetzte Obern zu bezeugen, daß die beſcheidnen und ehrerbietigen Worte, die aus ſeinem Munde gehen, den Gehorſam und Unterwuͤrfigkeit ſeines Hertzens gegen die Gewalt und das Anſehen derſel- ben, welche GOtt der HErr derſelben uͤber ihn ver- liehen, an Tag legen moͤge. Das iſt der ausdruͤck- liche Befehl, welchen uns der Apoſtel Paulus giebt, daß wir einem jeden geben ſollen, was wir ſchuldig ſind, Furcht dem die Furcht gebuͤhret, Ehre dem die Ehre gebuͤhret, Roͤm. am XIII. Cap. 9. v. Welche Worte deutlich in ſich enthalten, daß ſo wohl gewiſſe Menſchen ſeyn, welche Ehre anzuneh- men berechtiget, als auch andern, welche andern Menſchen Ehre zu erweiſen, verbunden ſind.
§. 6.
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I. Theil. V. Capitul.
dieſen Leben zu geſchehen, daß die, ſo hoͤher und
groͤßer ſind, denn andere, nicht allein ihres gleichen,
ſondern auch wohl die geringer ſind als ſie, freund-
lich und ehrlich anreden, und ihre Dienſte anbiethen.
S. 1. Buch Moſis im XLIII. v. 28. Es gehet
deinem Knecht, unſern Vater, wohl. 1. Buch
Moſis am XLIV. v. 7. 1. Buch der Koͤnige am
XX. Cap. 1. Buch Samuelis XXV. 41. v.
Syrachs Regel VI. Cap. 6. v. Halts mit jeder-
mann freundlich, vertraue aber unter tauſenden
kaum einem. S. Matth. XX. Cap. 26. v. Luc.
XIV. 7. v.
§. 5. Es iſt dieſem nach, wie Herr D. Pritius in
der Ausuͤbung der Chriſtlichen Tugend- und Sitten-
Lehre p. 163. meldet, allerdings die Schuldigkeit
eines Chriſten, ſich alſo gegen die ihm von GOtt
vorgeſetzte Obern zu bezeugen, daß die beſcheidnen
und ehrerbietigen Worte, die aus ſeinem Munde
gehen, den Gehorſam und Unterwuͤrfigkeit ſeines
Hertzens gegen die Gewalt und das Anſehen derſel-
ben, welche GOtt der HErr derſelben uͤber ihn ver-
liehen, an Tag legen moͤge. Das iſt der ausdruͤck-
liche Befehl, welchen uns der Apoſtel Paulus giebt,
daß wir einem jeden geben ſollen, was wir ſchuldig
ſind, Furcht dem die Furcht gebuͤhret, Ehre dem
die Ehre gebuͤhret, Roͤm. am XIII. Cap. 9. v.
Welche Worte deutlich in ſich enthalten, daß ſo
wohl gewiſſe Menſchen ſeyn, welche Ehre anzuneh-
men berechtiget, als auch andern, welche andern
Menſchen Ehre zu erweiſen, verbunden ſind.
§. 6.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/166>, abgerufen am 24.11.2024.
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