nung setzen wolte. Er muß auch bey seinen eignen Complimens in Obacht nehmen, damit er nicht bey solchen Handlungen, die ernsthaffte, sichere und deutliche Worte erfordern, oder bey einfältigen und leichtgläubigen Leuten, die Schertz- und Ehren- Worte nicht recht verstehen, oder bey hönischen und gefährlichen Leuten, die alles auf das schlim- ste auslegen, dergleichen Gebräuche, die ihm auf die eine oder andere Weise Verdruß und Unruhe erwecken könten.
§. 44. Endlich mag sich ein junger Mensch, und ein jedweder angelegen seyn lassen, mit der Manier- lichkeit und Wohlanständigkeit, auch die Behut- samkeit zu vereinigen, damit er seine Complimens so einrichte, daß er über den vielen Complimentiren an seinem Leibe keinen Schaden leide, oder gar des Lebens verlustig werde. Daher muß er im Zuwill- gehen aus ein Gemach einer Fürstlichen Person oder eines großen Ministris, die er stets in Augen behalten, und ihr nicht den bloßen Rücken zukehren muß, vorher Acht haben, was ihm etwan an Ti- schen, Stühlen, und andern Meublen bey dieser Passage im Wege stehe, oder ein wenig seithalben gehen; insonderheit aber sich bey den Treppen wohl wahrnehmen, daß er nicht hinunter schmeisse, inmaßen ja unterschiedene Exempel vorhanden, daß einige diese Unvorsichtigkeit, da sie die Treppe herunter gestürtzt, das Leben gekostet.
Das
I. Theil. V. Capitul.
nung ſetzen wolte. Er muß auch bey ſeinen eignen Complimens in Obacht nehmen, damit er nicht bey ſolchen Handlungen, die ernſthaffte, ſichere und deutliche Worte erfordern, oder bey einfaͤltigen und leichtglaͤubigen Leuten, die Schertz- und Ehren- Worte nicht recht verſtehen, oder bey hoͤniſchen und gefaͤhrlichen Leuten, die alles auf das ſchlim- ſte auslegen, dergleichen Gebraͤuche, die ihm auf die eine oder andere Weiſe Verdruß und Unruhe erwecken koͤnten.
§. 44. Endlich mag ſich ein junger Menſch, und ein jedweder angelegen ſeyn laſſen, mit der Manier- lichkeit und Wohlanſtaͤndigkeit, auch die Behut- ſamkeit zu vereinigen, damit er ſeine Complimens ſo einrichte, daß er uͤber den vielen Complimentiren an ſeinem Leibe keinen Schaden leide, oder gar des Lebens verluſtig werde. Daher muß er im Zuwill- gehen aus ein Gemach einer Fuͤrſtlichen Perſon oder eines großen Miniſtris, die er ſtets in Augen behalten, und ihr nicht den bloßen Ruͤcken zukehren muß, vorher Acht haben, was ihm etwan an Ti- ſchen, Stuͤhlen, und andern Meublen bey dieſer Paſſage im Wege ſtehe, oder ein wenig ſeithalben gehen; inſonderheit aber ſich bey den Treppen wohl wahrnehmen, daß er nicht hinunter ſchmeiſſe, inmaßen ja unterſchiedene Exempel vorhanden, daß einige dieſe Unvorſichtigkeit, da ſie die Treppe herunter geſtuͤrtzt, das Leben gekoſtet.
Das
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I. Theil. V. Capitul.
nung ſetzen wolte. Er muß auch bey ſeinen eignen
Complimens in Obacht nehmen, damit er nicht
bey ſolchen Handlungen, die ernſthaffte, ſichere und
deutliche Worte erfordern, oder bey einfaͤltigen
und leichtglaͤubigen Leuten, die Schertz- und Ehren-
Worte nicht recht verſtehen, oder bey hoͤniſchen
und gefaͤhrlichen Leuten, die alles auf das ſchlim-
ſte auslegen, dergleichen Gebraͤuche, die ihm auf
die eine oder andere Weiſe Verdruß und Unruhe
erwecken koͤnten.
§. 44. Endlich mag ſich ein junger Menſch, und
ein jedweder angelegen ſeyn laſſen, mit der Manier-
lichkeit und Wohlanſtaͤndigkeit, auch die Behut-
ſamkeit zu vereinigen, damit er ſeine Complimens
ſo einrichte, daß er uͤber den vielen Complimentiren
an ſeinem Leibe keinen Schaden leide, oder gar des
Lebens verluſtig werde. Daher muß er im Zuwill-
gehen aus ein Gemach einer Fuͤrſtlichen Perſon
oder eines großen Miniſtris, die er ſtets in Augen
behalten, und ihr nicht den bloßen Ruͤcken zukehren
muß, vorher Acht haben, was ihm etwan an Ti-
ſchen, Stuͤhlen, und andern Meublen bey dieſer
Paſſage im Wege ſtehe, oder ein wenig ſeithalben
gehen; inſonderheit aber ſich bey den Treppen
wohl wahrnehmen, daß er nicht hinunter ſchmeiſſe,
inmaßen ja unterſchiedene Exempel vorhanden, daß
einige dieſe Unvorſichtigkeit, da ſie die Treppe
herunter geſtuͤrtzt, das Leben
gekoſtet.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/198>, abgerufen am 09.11.2024.
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