§. 29. Die Exercitien-Meister, insonderheit aber die Dantz-Meister, die der Morale wohl kundig, sich auf ihren Reisen sattsam qualificirt gemacht, und in der großen Welt gewesen, können in diesem Stück jungen Leuten sehr gute Dienste leisten, und ihnen nicht allein die Ungeberden, die sie bey den Dantzen an ihrer Stellung des Leibes, und ihrer Gliedmaßen wahrnehmen, mit guter Manier an- zeigen und verbessern, sondern auch alles unanstän- dige, was sie bey den Minen ihres Gesichts finden, nach und nach abgewöhnen. Es ist aber zu bekla- gen, daß die Dantz-Meister, die zugleich fähig wä- ren, in diesen und andern Stücken mehr Tugend- und Sitten-Lehren abzugeben, so gar dünne gesärt, maßen ihrer viele selbst einen Lehr-Meister brauch- ten, der ihnen ihr affectirtes Comoedianten- hafftes Wesen und übrigen Grimacen abge- wöhnte.
Das VII. Capitul. Von dem Aufenthalt an Höfen.
§. 1.
EJn junger Cavalier, dessen Umstände es verstatten wollen, thut überaus wohl, wenn er mancherley fremde Höfe be- sucht, und sich eine Zeitlang an densel- ben aufhält, um sich je mehr und mehr zu qualifi-
ciren;
N 5
Von Manieren u. Stellungen des Leibes.
§. 29. Die Exercitien-Meiſter, inſonderheit aber die Dantz-Meiſter, die der Morale wohl kundig, ſich auf ihren Reiſen ſattſam qualificirt gemacht, und in der großen Welt geweſen, koͤnnen in dieſem Stuͤck jungen Leuten ſehr gute Dienſte leiſten, und ihnen nicht allein die Ungeberden, die ſie bey den Dantzen an ihrer Stellung des Leibes, und ihrer Gliedmaßen wahrnehmen, mit guter Manier an- zeigen und verbeſſern, ſondern auch alles unanſtaͤn- dige, was ſie bey den Minen ihres Geſichts finden, nach und nach abgewoͤhnen. Es iſt aber zu bekla- gen, daß die Dantz-Meiſter, die zugleich faͤhig waͤ- ren, in dieſen und andern Stuͤcken mehr Tugend- und Sitten-Lehren abzugeben, ſo gar duͤnne geſaͤrt, maßen ihrer viele ſelbſt einen Lehr-Meiſter brauch- ten, der ihnen ihr affectirtes Comœdianten- hafftes Weſen und uͤbrigen Grimacen abge- woͤhnte.
Das VII. Capitul. Von dem Aufenthalt an Hoͤfen.
§. 1.
EJn junger Cavalier, deſſen Umſtaͤnde es verſtatten wollen, thut uͤberaus wohl, wenn er mancherley fremde Hoͤfe be- ſucht, und ſich eine Zeitlang an denſel- ben aufhaͤlt, um ſich je mehr und mehr zu qualifi-
ciren;
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Von Manieren u. Stellungen des Leibes.
§. 29. Die Exercitien-Meiſter, inſonderheit aber
die Dantz-Meiſter, die der Morale wohl kundig,
ſich auf ihren Reiſen ſattſam qualificirt gemacht,
und in der großen Welt geweſen, koͤnnen in dieſem
Stuͤck jungen Leuten ſehr gute Dienſte leiſten, und
ihnen nicht allein die Ungeberden, die ſie bey den
Dantzen an ihrer Stellung des Leibes, und ihrer
Gliedmaßen wahrnehmen, mit guter Manier an-
zeigen und verbeſſern, ſondern auch alles unanſtaͤn-
dige, was ſie bey den Minen ihres Geſichts finden,
nach und nach abgewoͤhnen. Es iſt aber zu bekla-
gen, daß die Dantz-Meiſter, die zugleich faͤhig waͤ-
ren, in dieſen und andern Stuͤcken mehr Tugend-
und Sitten-Lehren abzugeben, ſo gar duͤnne geſaͤrt,
maßen ihrer viele ſelbſt einen Lehr-Meiſter brauch-
ten, der ihnen ihr affectirtes Comœdianten-
hafftes Weſen und uͤbrigen Grimacen abge-
woͤhnte.
Das VII. Capitul.
Von dem Aufenthalt an
Hoͤfen.
§. 1.
EJn junger Cavalier, deſſen Umſtaͤnde es
verſtatten wollen, thut uͤberaus wohl,
wenn er mancherley fremde Hoͤfe be-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/221>, abgerufen am 24.11.2024.
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