derheit aber bey den Anfangs- und Schluß-Com- plimens nöthig sind, mit anzubringen. Es taugt aber auch nichts, wenn man die hohen und wichti- gen Verrichtungen der großen Ministres und an- derer hohen Standes-Personen mit seinen großen und weitläufftigen Briefen unterbrechen will.
§. 14. Hat man die Erlaubniß oder den Be- fehl, an eine Dame von hohem Stande, zumahl einer solchen, bey der man in Diensten zu stehen die Gnade hat, zu schreiben, so muß man mit der grösten Behutsamkeit die aller respectueusesten Redens-Arten aussuchen, dadurch man seine Ehr- furcht und Devotion gegen sie an den Tag leget, und sich aller zweydeutigen Redens-Arten enthal- ten, noch mehr aber derjenigen die allzu charmant heraus kommen, oder die ein übermäßiges Lob ausdrücken, dafern man sich nicht zum Gelächter machen will; Jst sie jung und schön, so muß man noch behutsamer handeln.
§. 15. Bey Stilisirung der Briefe kommt auf die so genannten Curialien, und die Courtoisie-Wör- ter, daß man sie wohl aussuche, am rechten Ort hinsetze, und gegen die gehörigen Personen gebrau- che, sehr vieles an; Wenn der gantze Brief noch so zierlich abgefast, und man versiehet es bey einem eintzigen so genannten Courtoisie-Wörtgen, da man etwan an statt unterthänigst unterdienstlich setzt u. s. w. so verderbet man den gantzen Kram. Jedoch darff man nicht gedencken, als ob die gantze Kunst, politische Briefe zu schreiben, in gewissen
curiali-
II. Theil. IV. Capitul.
derheit aber bey den Anfangs- und Schluß-Com- plimens noͤthig ſind, mit anzubringen. Es taugt aber auch nichts, wenn man die hohen und wichti- gen Verrichtungen der großen Miniſtres und an- derer hohen Standes-Perſonen mit ſeinen großen und weitlaͤufftigen Briefen unterbrechen will.
§. 14. Hat man die Erlaubniß oder den Be- fehl, an eine Dame von hohem Stande, zumahl einer ſolchen, bey der man in Dienſten zu ſtehen die Gnade hat, zu ſchreiben, ſo muß man mit der groͤſten Behutſamkeit die aller reſpectueuſeſten Redens-Arten ausſuchen, dadurch man ſeine Ehr- furcht und Devotion gegen ſie an den Tag leget, und ſich aller zweydeutigen Redens-Arten enthal- ten, noch mehr aber derjenigen die allzu charmant heraus kommen, oder die ein uͤbermaͤßiges Lob ausdruͤcken, dafern man ſich nicht zum Gelaͤchter machen will; Jſt ſie jung und ſchoͤn, ſo muß man noch behutſamer handeln.
§. 15. Bey Stiliſirung der Briefe kommt auf die ſo genannten Curialien, und die Courtoiſie-Woͤr- ter, daß man ſie wohl ausſuche, am rechten Ort hinſetze, und gegen die gehoͤrigen Perſonen gebrau- che, ſehr vieles an; Wenn der gantze Brief noch ſo zierlich abgefaſt, und man verſiehet es bey einem eintzigen ſo genannten Courtoiſie-Woͤrtgen, da man etwan an ſtatt unterthaͤnigſt unterdienſtlich ſetzt u. ſ. w. ſo verderbet man den gantzen Kram. Jedoch darff man nicht gedencken, als ob die gantze Kunſt, politiſche Briefe zu ſchreiben, in gewiſſen
curiali-
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II. Theil. IV. Capitul.
derheit aber bey den Anfangs- und Schluß-Com-
plimens noͤthig ſind, mit anzubringen. Es taugt
aber auch nichts, wenn man die hohen und wichti-
gen Verrichtungen der großen Miniſtres und an-
derer hohen Standes-Perſonen mit ſeinen großen
und weitlaͤufftigen Briefen unterbrechen will.
§. 14. Hat man die Erlaubniß oder den Be-
fehl, an eine Dame von hohem Stande, zumahl
einer ſolchen, bey der man in Dienſten zu ſtehen
die Gnade hat, zu ſchreiben, ſo muß man mit der
groͤſten Behutſamkeit die aller reſpectueuſeſten
Redens-Arten ausſuchen, dadurch man ſeine Ehr-
furcht und Devotion gegen ſie an den Tag leget,
und ſich aller zweydeutigen Redens-Arten enthal-
ten, noch mehr aber derjenigen die allzu charmant
heraus kommen, oder die ein uͤbermaͤßiges Lob
ausdruͤcken, dafern man ſich nicht zum Gelaͤchter
machen will; Jſt ſie jung und ſchoͤn, ſo muß man
noch behutſamer handeln.
§. 15. Bey Stiliſirung der Briefe kommt auf die
ſo genannten Curialien, und die Courtoiſie-Woͤr-
ter, daß man ſie wohl ausſuche, am rechten Ort
hinſetze, und gegen die gehoͤrigen Perſonen gebrau-
che, ſehr vieles an; Wenn der gantze Brief noch ſo
zierlich abgefaſt, und man verſiehet es bey einem
eintzigen ſo genannten Courtoiſie-Woͤrtgen, da
man etwan an ſtatt unterthaͤnigſt unterdienſtlich
ſetzt u. ſ. w. ſo verderbet man den gantzen Kram.
Jedoch darff man nicht gedencken, als ob die gantze
Kunſt, politiſche Briefe zu ſchreiben, in gewiſſen
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/350>, abgerufen am 24.11.2024.
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