sucht, und sich ihrer Hochachtung würdig macht, denn die Krafft ihrer Annehmlichkeiten erstreckt sich offt so weit, daß solche auch wohl zu den wichtigsten Schlüssen beytragen, mit welchen die allergrösten Zufälle und Begebenheiten verknüpfft; Allein in- dem es ihm gelingt, daß er wegen seiner Pracht, Höflichkeit und Galanterie selbst ihre Gewogen- heit erhält, so muß er sich doch dabey wohl hüten, sein Hertz zu vergeben, gestalt er sich erinnern soll, daß die Liebe insgemein mit der Unvorsichtigkeit und Unverstand begleitet werde, und daß er dahero, so bald er sich dem Willen eines schönen Frauen- zimmers unterwirfft, in grosser Gefahr stehe, von seinem Geheimniß nicht mehr Meister zu seyn.
§. 4. Die Conversation mit dem Frauenzim- mer muß allezeit mit Tugend und Sittsamkeit ver- gesellschafftet werden. Ein seltsamer Umgang ist allezeit angenehmer, und bringt einem jungen Men- schen mehr Ehre und Grace zuwege, als wenn er sich allzufrey bezeugt. Vernünfftige und tugend- haffte Dames werden die Blödigkeit eines jungen Menschen eher entschuldigen, als seine allzugrosse Freyheit und Kühnheit. Einige wollen den allzu- freyen Umgang mit Damen, der in Franckreich ge- wöhnlich ist, ohne Unterscheid in Teutschland nach- ahmen, iedoch solche galant hommes, ob sie schon vermeynen, daß sie ihre Sachen vortrefflich ma- chen, versehen es doch bey manchen tugendliebenden Frauenzimmer in Teutschland, daß sie deren Gunst unwürdig werden.
§. 5.
II. Theil. VI. Capitul.
ſucht, und ſich ihrer Hochachtung wuͤrdig macht, denn die Krafft ihrer Annehmlichkeiten erſtreckt ſich offt ſo weit, daß ſolche auch wohl zu den wichtigſten Schluͤſſen beytragen, mit welchen die allergroͤſten Zufaͤlle und Begebenheiten verknuͤpfft; Allein in- dem es ihm gelingt, daß er wegen ſeiner Pracht, Hoͤflichkeit und Galanterie ſelbſt ihre Gewogen- heit erhaͤlt, ſo muß er ſich doch dabey wohl huͤten, ſein Hertz zu vergeben, geſtalt er ſich erinnern ſoll, daß die Liebe insgemein mit der Unvorſichtigkeit und Unverſtand begleitet werde, und daß er dahero, ſo bald er ſich dem Willen eines ſchoͤnen Frauen- zimmers unterwirfft, in groſſer Gefahr ſtehe, von ſeinem Geheimniß nicht mehr Meiſter zu ſeyn.
§. 4. Die Converſation mit dem Frauenzim- mer muß allezeit mit Tugend und Sittſamkeit ver- geſellſchafftet werden. Ein ſeltſamer Umgang iſt allezeit angenehmer, und bringt einem jungen Men- ſchen mehr Ehre und Grace zuwege, als wenn er ſich allzufrey bezeugt. Vernuͤnfftige und tugend- haffte Dames werden die Bloͤdigkeit eines jungen Menſchen eher entſchuldigen, als ſeine allzugroſſe Freyheit und Kuͤhnheit. Einige wollen den allzu- freyen Umgang mit Damen, der in Franckreich ge- woͤhnlich iſt, ohne Unterſcheid in Teutſchland nach- ahmen, iedoch ſolche galant hommes, ob ſie ſchon vermeynen, daß ſie ihre Sachen vortrefflich ma- chen, verſehen es doch bey manchen tugendliebenden Frauenzimmer in Teutſchland, daß ſie deren Gunſt unwuͤrdig werden.
§. 5.
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II. Theil. VI. Capitul.
ſucht, und ſich ihrer Hochachtung wuͤrdig macht,
denn die Krafft ihrer Annehmlichkeiten erſtreckt ſich
offt ſo weit, daß ſolche auch wohl zu den wichtigſten
Schluͤſſen beytragen, mit welchen die allergroͤſten
Zufaͤlle und Begebenheiten verknuͤpfft; Allein in-
dem es ihm gelingt, daß er wegen ſeiner Pracht,
Hoͤflichkeit und Galanterie ſelbſt ihre Gewogen-
heit erhaͤlt, ſo muß er ſich doch dabey wohl huͤten,
ſein Hertz zu vergeben, geſtalt er ſich erinnern ſoll,
daß die Liebe insgemein mit der Unvorſichtigkeit
und Unverſtand begleitet werde, und daß er dahero,
ſo bald er ſich dem Willen eines ſchoͤnen Frauen-
zimmers unterwirfft, in groſſer Gefahr ſtehe, von
ſeinem Geheimniß nicht mehr Meiſter zu ſeyn.
§. 4. Die Converſation mit dem Frauenzim-
mer muß allezeit mit Tugend und Sittſamkeit ver-
geſellſchafftet werden. Ein ſeltſamer Umgang iſt
allezeit angenehmer, und bringt einem jungen Men-
ſchen mehr Ehre und Grace zuwege, als wenn er
ſich allzufrey bezeugt. Vernuͤnfftige und tugend-
haffte Dames werden die Bloͤdigkeit eines jungen
Menſchen eher entſchuldigen, als ſeine allzugroſſe
Freyheit und Kuͤhnheit. Einige wollen den allzu-
freyen Umgang mit Damen, der in Franckreich ge-
woͤhnlich iſt, ohne Unterſcheid in Teutſchland nach-
ahmen, iedoch ſolche galant hommes, ob ſie ſchon
vermeynen, daß ſie ihre Sachen vortrefflich ma-
chen, verſehen es doch bey manchen tugendliebenden
Frauenzimmer in Teutſchland, daß ſie deren Gunſt
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§. 5.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/384>, abgerufen am 26.11.2024.
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