man die Ehre gehabt zu spielen, bey dem Anfang und Schluß des Spiels beehren soll. Doch diese Ceremonien gelten gröstentheils heutiges Tages bey der grossen Welt wenig oder gar nichts. Wird man von einem vornehmen Frauenzimmer oder einer andern vornehmen Person zum Spiel aufge- ruffen, und man sagt darauf, daß man zu Befehl seyn wolle, oder daß es einem nach dem Unterscheid der Personen die einen dazu invitiren, eine Gnade, Glück oder Ehre seyn würde, so ist es schon gut. Bey Endigung des Spieles sagt man entweder gar nichts, sondern man quittirt den Spiel-Tisch und die Person mit der man gespielet, mit einem bloßen Reverence, oder man spricht nur, daß man sich erfreue, daß man die Gnade, das Glück und die Ehre gehabt, ihnen bey diesem Spiel aufgewartet zu haben.
§. 20. Auf den Caffe-Häusern, und an einigen andern öffentlichen Oertern, wo nur lauter gewinn- süchtige Spieler zusammen kommen, nimmt man bey einigen ungezogenen Leuten, bey dem Verlust, den sie im Spiele erfahren, mancherley heßliche Ge- berden wahr. Einige fluchen und schweren, wie die gemeinsten aus dem Pöbel; andere schreyen bey einem unglücklichen Coup, den sie thun, über laut, oder knirschen mit den Zähnen zusammen, stampf- fen mit den Füssen, wie die Pferde; noch andere beissen in die Charte, oder zureissen die Blätter. Wo man aber an den Höfen, oder in vornehmen Gesellschafften, mit dergleichen Ungeberden aufge-
zogen
Vom Spielen.
man die Ehre gehabt zu ſpielen, bey dem Anfang und Schluß des Spiels beehren ſoll. Doch dieſe Ceremonien gelten groͤſtentheils heutiges Tages bey der groſſen Welt wenig oder gar nichts. Wird man von einem vornehmen Frauenzimmer oder einer andern vornehmen Perſon zum Spiel aufge- ruffen, und man ſagt darauf, daß man zu Befehl ſeyn wolle, oder daß es einem nach dem Unterſcheid der Perſonen die einen dazu invitiren, eine Gnade, Gluͤck oder Ehre ſeyn wuͤrde, ſo iſt es ſchon gut. Bey Endigung des Spieles ſagt man entweder gar nichts, ſondern man quittirt den Spiel-Tiſch und die Perſon mit der man geſpielet, mit einem bloßen Reverence, oder man ſpricht nur, daß man ſich erfreue, daß man die Gnade, das Gluͤck und die Ehre gehabt, ihnen bey dieſem Spiel aufgewartet zu haben.
§. 20. Auf den Caffé-Haͤuſern, und an einigen andern oͤffentlichen Oertern, wo nur lauter gewinn- ſuͤchtige Spieler zuſammen kommen, nimmt man bey einigen ungezogenen Leuten, bey dem Verluſt, den ſie im Spiele erfahren, mancherley heßliche Ge- berden wahr. Einige fluchen und ſchweren, wie die gemeinſten aus dem Poͤbel; andere ſchreyen bey einem ungluͤcklichen Coup, den ſie thun, uͤber laut, oder knirſchen mit den Zaͤhnen zuſammen, ſtampf- fen mit den Fuͤſſen, wie die Pferde; noch andere beiſſen in die Charte, oder zureiſſen die Blaͤtter. Wo man aber an den Hoͤfen, oder in vornehmen Geſellſchafften, mit dergleichen Ungeberden aufge-
zogen
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Vom Spielen.
man die Ehre gehabt zu ſpielen, bey dem Anfang
und Schluß des Spiels beehren ſoll. Doch dieſe
Ceremonien gelten groͤſtentheils heutiges Tages
bey der groſſen Welt wenig oder gar nichts. Wird
man von einem vornehmen Frauenzimmer oder
einer andern vornehmen Perſon zum Spiel aufge-
ruffen, und man ſagt darauf, daß man zu Befehl
ſeyn wolle, oder daß es einem nach dem Unterſcheid
der Perſonen die einen dazu invitiren, eine Gnade,
Gluͤck oder Ehre ſeyn wuͤrde, ſo iſt es ſchon gut.
Bey Endigung des Spieles ſagt man entweder
gar nichts, ſondern man quittirt den Spiel-Tiſch
und die Perſon mit der man geſpielet, mit einem
bloßen Reverence, oder man ſpricht nur, daß man
ſich erfreue, daß man die Gnade, das Gluͤck und die
Ehre gehabt, ihnen bey dieſem Spiel aufgewartet
zu haben.
§. 20. Auf den Caffé-Haͤuſern, und an einigen
andern oͤffentlichen Oertern, wo nur lauter gewinn-
ſuͤchtige Spieler zuſammen kommen, nimmt man
bey einigen ungezogenen Leuten, bey dem Verluſt,
den ſie im Spiele erfahren, mancherley heßliche Ge-
berden wahr. Einige fluchen und ſchweren, wie
die gemeinſten aus dem Poͤbel; andere ſchreyen bey
einem ungluͤcklichen Coup, den ſie thun, uͤber laut,
oder knirſchen mit den Zaͤhnen zuſammen, ſtampf-
fen mit den Fuͤſſen, wie die Pferde; noch andere
beiſſen in die Charte, oder zureiſſen die Blaͤtter.
Wo man aber an den Hoͤfen, oder in vornehmen
Geſellſchafften, mit dergleichen Ungeberden aufge-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 415. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/435>, abgerufen am 24.11.2024.
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