er denn vor sein Geld nicht dantzen dürffte, wie er wolte? So gab jener mit einer besondern Sanfft- muth zur Antwort: Mein Herr, wenn er verlangt, daß ich ihn vor sein Geld dantzen lassen soll, wie er will, so kan ich solches sehr wohl lassen geschehen. Hierauf hätte der Dantzmeister seine Menuet mit ruhigem Gemüth gespielet, und der Scholare nach eigenem Gefallen auf dem Boden herum gedantzt, biß die Stunde verflossen gewesen.
§. 43. Wer sich in solchen Umständen befindet, daß er öffters dantzen muß, und dasjenige, was er einmahl gelernet, nicht vergessen, auch noch da- zu eine größere Geschicklichkeit sich zuwege brin- gen will, thut wohl, wenn er sich einige gute Dantz- Bücher zulegt, dergleichen sind des seeligen Herrn Paschens, des Meletaons und des itzt noch leben- den berühmten Dantzmeisters in Leipzig, Herrn Tauberts Schrifften, und andere mehr. Er kan hieraus einen und andern Fehler, der ihm sonst un- bekandt geblieben wäre, oder den ihm sein Maitre nicht gesagt, erkennen lernen, nach denen daselbst ausgedruckten Characteren die Däntze repetiren, manche Kunst-Wörter, die hier und da in Raiso- niren, bey den Däntzen, bey Balletten, in Comoe- dien, Opern, und sonst hin und wieder vorkom- men, sich bekandt machen, und auch eine und die andere nützliche Regel, die zu einer guten Ge- berdung bey allerhand Actionen vor- kommt, erlernen.
Das
II. Theil. X. Capitul.
er denn vor ſein Geld nicht dantzen duͤrffte, wie er wolte? So gab jener mit einer beſondern Sanfft- muth zur Antwort: Mein Herr, wenn er verlangt, daß ich ihn vor ſein Geld dantzen laſſen ſoll, wie er will, ſo kan ich ſolches ſehr wohl laſſen geſchehen. Hierauf haͤtte der Dantzmeiſter ſeine Menuet mit ruhigem Gemuͤth geſpielet, und der Scholare nach eigenem Gefallen auf dem Boden herum gedantzt, biß die Stunde verfloſſen geweſen.
§. 43. Wer ſich in ſolchen Umſtaͤnden befindet, daß er oͤffters dantzen muß, und dasjenige, was er einmahl gelernet, nicht vergeſſen, auch noch da- zu eine groͤßere Geſchicklichkeit ſich zuwege brin- gen will, thut wohl, wenn er ſich einige gute Dantz- Buͤcher zulegt, dergleichen ſind des ſeeligen Herrn Paſchens, des Meletaons und des itzt noch leben- den beruͤhmten Dantzmeiſters in Leipzig, Herrn Tauberts Schrifften, und andere mehr. Er kan hieraus einen und andern Fehler, der ihm ſonſt un- bekandt geblieben waͤre, oder den ihm ſein Maitre nicht geſagt, erkennen lernen, nach denen daſelbſt ausgedruckten Charactéren die Daͤntze repetiren, manche Kunſt-Woͤrter, die hier und da in Raiſo- niren, bey den Daͤntzen, bey Balletten, in Comœ- dien, Opern, und ſonſt hin und wieder vorkom- men, ſich bekandt machen, und auch eine und die andere nuͤtzliche Regel, die zu einer guten Ge- berdung bey allerhand Actionen vor- kommt, erlernen.
Das
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II. Theil. X. Capitul.
er denn vor ſein Geld nicht dantzen duͤrffte, wie er
wolte? So gab jener mit einer beſondern Sanfft-
muth zur Antwort: Mein Herr, wenn er verlangt,
daß ich ihn vor ſein Geld dantzen laſſen ſoll, wie er
will, ſo kan ich ſolches ſehr wohl laſſen geſchehen.
Hierauf haͤtte der Dantzmeiſter ſeine Menuet mit
ruhigem Gemuͤth geſpielet, und der Scholare nach
eigenem Gefallen auf dem Boden herum gedantzt,
biß die Stunde verfloſſen geweſen.
§. 43. Wer ſich in ſolchen Umſtaͤnden befindet,
daß er oͤffters dantzen muß, und dasjenige, was er
einmahl gelernet, nicht vergeſſen, auch noch da-
zu eine groͤßere Geſchicklichkeit ſich zuwege brin-
gen will, thut wohl, wenn er ſich einige gute Dantz-
Buͤcher zulegt, dergleichen ſind des ſeeligen Herrn
Paſchens, des Meletaons und des itzt noch leben-
den beruͤhmten Dantzmeiſters in Leipzig, Herrn
Tauberts Schrifften, und andere mehr. Er kan
hieraus einen und andern Fehler, der ihm ſonſt un-
bekandt geblieben waͤre, oder den ihm ſein Maitre
nicht geſagt, erkennen lernen, nach denen daſelbſt
ausgedruckten Charactéren die Daͤntze repetiren,
manche Kunſt-Woͤrter, die hier und da in Raiſo-
niren, bey den Daͤntzen, bey Balletten, in Comœ-
dien, Opern, und ſonſt hin und wieder vorkom-
men, ſich bekandt machen, und auch eine und die
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berdung bey allerhand Actionen vor-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 492. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/512>, abgerufen am 21.11.2024.
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