hat, so sey man sittsam in der Masque, und richte seine Worte und Geberden mit eben der Beschei- denheit, ja noch mit größerer ein, als ob man nicht masquirt wäre. Man nehme sich in Acht, daß man nicht jemand vorsetzlicher Weise stoße, oder sonst insultire, weil die Masquen allenthalben vor inviolabel gehalten werden.
§. 30. Hat man ein Frauenzimmer auf eine Masquerade geführt, so muß man sich an sie halten, mit ihr tantzen, und ihr Refraischissemens verschaf- fen; Je größer die Gesellschafft, je weniger son- dert man sich von einander ab, zumahl auf weit- läufftigen Bällen, da es unter einer solchen Menge Volcks gar schwehr ist, sich einander wieder zu finden, wenn man erst von einander gekommen. S. Nemeitz. p. 153. des Sejours von Pariß.
§. 31. Man gehe auf keine kleinen und geringen, sondern auf renomirte und vornehme Masquera- den. Hier gehet alles viel ordentlicher zu, und man bekommt mehr curieuses zu sehen. Man habe seine eigne Masque, die man nachgehends an andre wieder vor das halbe Geld loß werden kan, oder sonst zum Unterfutter oder anderer Kleidung mit gebrauchen kan, zu geschweigen der Mühe, die man zuweilen hat, ehe man eine ihm anständige Masque, vornehmlich zu der Zeit der großen Balls, bekommen kan, und der Verdrüßlichkeit, wenn ei- nes und das andere davon zurissen, oder etwas dar- auf geflickt worden, denn solches kan man unmög- lich allezeit in dergleichen Fällen verhüten.
§. 32.
II. Theil. XI. Capitul.
hat, ſo ſey man ſittſam in der Masque, und richte ſeine Worte und Geberden mit eben der Beſchei- denheit, ja noch mit groͤßerer ein, als ob man nicht masquirt waͤre. Man nehme ſich in Acht, daß man nicht jemand vorſetzlicher Weiſe ſtoße, oder ſonſt inſultire, weil die Masquen allenthalben vor inviolabel gehalten werden.
§. 30. Hat man ein Frauenzimmer auf eine Masquerade gefuͤhrt, ſo muß man ſich an ſie halten, mit ihr tantzen, und ihr Refraiſchiſſemens verſchaf- fen; Je groͤßer die Geſellſchafft, je weniger ſon- dert man ſich von einander ab, zumahl auf weit- laͤufftigen Baͤllen, da es unter einer ſolchen Menge Volcks gar ſchwehr iſt, ſich einander wieder zu finden, wenn man erſt von einander gekommen. S. Nemeitz. p. 153. des Sejours von Pariß.
§. 31. Man gehe auf keine kleinen und geringen, ſondern auf renomirte und vornehme Masquera- den. Hier gehet alles viel ordentlicher zu, und man bekommt mehr curieuſes zu ſehen. Man habe ſeine eigne Masque, die man nachgehends an andre wieder vor das halbe Geld loß werden kan, oder ſonſt zum Unterfutter oder anderer Kleidung mit gebrauchen kan, zu geſchweigen der Muͤhe, die man zuweilen hat, ehe man eine ihm anſtaͤndige Masque, vornehmlich zu der Zeit der großen Balls, bekommen kan, und der Verdruͤßlichkeit, wenn ei- nes und das andere davon zuriſſen, oder etwas dar- auf geflickt worden, denn ſolches kan man unmoͤg- lich allezeit in dergleichen Faͤllen verhuͤten.
§. 32.
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II. Theil. XI. Capitul.
hat, ſo ſey man ſittſam in der Masque, und richte
ſeine Worte und Geberden mit eben der Beſchei-
denheit, ja noch mit groͤßerer ein, als ob man nicht
masquirt waͤre. Man nehme ſich in Acht, daß
man nicht jemand vorſetzlicher Weiſe ſtoße, oder
ſonſt inſultire, weil die Masquen allenthalben vor
inviolabel gehalten werden.
§. 30. Hat man ein Frauenzimmer auf eine
Masquerade gefuͤhrt, ſo muß man ſich an ſie halten,
mit ihr tantzen, und ihr Refraiſchiſſemens verſchaf-
fen; Je groͤßer die Geſellſchafft, je weniger ſon-
dert man ſich von einander ab, zumahl auf weit-
laͤufftigen Baͤllen, da es unter einer ſolchen Menge
Volcks gar ſchwehr iſt, ſich einander wieder zu
finden, wenn man erſt von einander gekommen.
S. Nemeitz. p. 153. des Sejours von Pariß.
§. 31. Man gehe auf keine kleinen und geringen,
ſondern auf renomirte und vornehme Masquera-
den. Hier gehet alles viel ordentlicher zu, und
man bekommt mehr curieuſes zu ſehen. Man
habe ſeine eigne Masque, die man nachgehends an
andre wieder vor das halbe Geld loß werden kan,
oder ſonſt zum Unterfutter oder anderer Kleidung
mit gebrauchen kan, zu geſchweigen der Muͤhe, die
man zuweilen hat, ehe man eine ihm anſtaͤndige
Masque, vornehmlich zu der Zeit der großen Balls,
bekommen kan, und der Verdruͤßlichkeit, wenn ei-
nes und das andere davon zuriſſen, oder etwas dar-
auf geflickt worden, denn ſolches kan man unmoͤg-
lich allezeit in dergleichen Faͤllen verhuͤten.
§. 32.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 508. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/528>, abgerufen am 21.11.2024.
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