Christi Haupt habe keine seidene Fontenge, son- dern ein dickes Gebüsch von geflochtenen Dornen bedecket. Eine jedwede Schleiffe darinnen stellete einen gekrümmten Wurm für. Das Frauenzim- mer gebe damit zu verstehen, daß sie ihren so wohl gegenwärtigen als zukünfftigen Männern die Crone und Herrschafft von den Häuptern reissen/ und da- durch ihnen eine Regierung anmassen wolten. Der selige geheimde Rath Stryk schreibet über die Pan- decten in seinem Usu moderno L. XLVII. Tit. X. §. 3. p. 571. von einen Superintendenten: der, als er den Hochmuth straffen wolte, die Falbulen-Rö- cke vor Huren-Röcke, und diejenigen Weiber, so solche trügen, vor Huren und Bestien gescholten, die Fontangen-Trägerinnen vor Hoffarts-Schwe- stern und Teuffels-Köpffe ausgeruffen, ihnen GOt- tes Gerichte und das höllische Feuer angedrohet, auch das heilige Abendmahl nicht reichen wollen. Der aber hievor, und zwar von Rechts wegen, in- juriarum belanget worden.
§. 41. Aus solchen unmäßigem Eifer der Prie- ster entspringt nachgehends auch die Eifersucht des Pöbels, daß sie sich über diejenigen, denen sie es in der Kleidung nicht gleich thun können, entrüsten, ihre vermeynte Glückseligkeit beneiden, und ihnen wohl gar diese oder jene von GOtt verhängte Land-Pla- ge beymessen. Also erzehlet der Autor des Clef du Cabinet des Princes, p. 382: Es hätte a. 1725. das gemeine Volck in Pont a Mousson in Lothrin- gen die Reif-Röcke des Frauenzimmers für ihr Un-
glück
II. Theil. XIII. Capitul.
Chriſti Haupt habe keine ſeidene Fontenge, ſon- dern ein dickes Gebuͤſch von geflochtenen Dornen bedecket. Eine jedwede Schleiffe darinnen ſtellete einen gekruͤmmten Wurm fuͤr. Das Frauenzim- mer gebe damit zu verſtehen, daß ſie ihren ſo wohl gegenwaͤrtigen als zukuͤnfftigen Maͤnnern die Crone und Herrſchafft von den Haͤuptern reiſſen/ und da- durch ihnen eine Regierung anmaſſen wolten. Der ſelige geheimde Rath Stryk ſchreibet uͤber die Pan- decten in ſeinem Uſu moderno L. XLVII. Tit. X. §. 3. p. 571. von einen Superintendenten: der, als er den Hochmuth ſtraffen wolte, die Falbulen-Roͤ- cke vor Huren-Roͤcke, und diejenigen Weiber, ſo ſolche truͤgen, vor Huren und Beſtien geſcholten, die Fontangen-Traͤgerinnen vor Hoffarts-Schwe- ſtern und Teuffels-Koͤpffe ausgeruffen, ihnen GOt- tes Gerichte und das hoͤlliſche Feuer angedrohet, auch das heilige Abendmahl nicht reichen wollen. Der aber hievor, und zwar von Rechts wegen, in- juriarum belanget worden.
§. 41. Aus ſolchen unmaͤßigem Eifer der Prie- ſter entſpringt nachgehends auch die Eiferſucht des Poͤbels, daß ſie ſich uͤber diejenigen, denen ſie es in der Kleidung nicht gleich thun koͤnnen, entruͤſten, ihre vermeynte Gluͤckſeligkeit beneiden, und ihnen wohl gar dieſe oder jene von GOtt verhaͤngte Land-Pla- ge beymeſſen. Alſo erzehlet der Autor des Clef du Cabinet des Princes, p. 382: Es haͤtte a. 1725. das gemeine Volck in Pont a Mouſſon in Lothrin- gen die Reif-Roͤcke des Frauenzimmers fuͤr ihr Un-
gluͤck
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II. Theil. XIII. Capitul.
Chriſti Haupt habe keine ſeidene Fontenge, ſon-
dern ein dickes Gebuͤſch von geflochtenen Dornen
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einen gekruͤmmten Wurm fuͤr. Das Frauenzim-
mer gebe damit zu verſtehen, daß ſie ihren ſo wohl
gegenwaͤrtigen als zukuͤnfftigen Maͤnnern die Crone
und Herrſchafft von den Haͤuptern reiſſen/ und da-
durch ihnen eine Regierung anmaſſen wolten. Der
ſelige geheimde Rath Stryk ſchreibet uͤber die Pan-
decten in ſeinem Uſu moderno L. XLVII. Tit. X.
§. 3. p. 571. von einen Superintendenten: der, als
er den Hochmuth ſtraffen wolte, die Falbulen-Roͤ-
cke vor Huren-Roͤcke, und diejenigen Weiber, ſo
ſolche truͤgen, vor Huren und Beſtien geſcholten,
die Fontangen-Traͤgerinnen vor Hoffarts-Schwe-
ſtern und Teuffels-Koͤpffe ausgeruffen, ihnen GOt-
tes Gerichte und das hoͤlliſche Feuer angedrohet,
auch das heilige Abendmahl nicht reichen wollen.
Der aber hievor, und zwar von Rechts wegen, in-
juriarum belanget worden.
§. 41. Aus ſolchen unmaͤßigem Eifer der Prie-
ſter entſpringt nachgehends auch die Eiferſucht des
Poͤbels, daß ſie ſich uͤber diejenigen, denen ſie es in
der Kleidung nicht gleich thun koͤnnen, entruͤſten, ihre
vermeynte Gluͤckſeligkeit beneiden, und ihnen wohl
gar dieſe oder jene von GOtt verhaͤngte Land-Pla-
ge beymeſſen. Alſo erzehlet der Autor des Clef
du Cabinet des Princes, p. 382: Es haͤtte a. 1725.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 572. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/592>, abgerufen am 21.11.2024.
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