andern Leuten in die Augen falle, oder einem selbst einige Unzufriedenheit zuziehe. Es ist daher ein so grosser Ubelstand wenn jemand einen grossen Staat macht, und alles Geld dazu erborgt, oder mit dem es sich nicht der Mühe lohnet, als wenn ein anderer, der es doch wohl thun könte, und dem es auch zu- käme, in diesem Stück eine gar armseelige Figur macht.
§. 2. Regulire deinen Staat nach der Beschaf- fenheit deiner Einkünffte. Die nothwendigen und unvermeidlichen Ansgaben gehen denenjenigen vor, die nur zum zuläßigen Vergnügen, zum Ansehen und zur Parade gehören. Es ist nicht genug, daß deine Mittel im gegenwärtigen zureichen, sondern du must auch beurtheilen, ob du, der Vermuthung nach, den Staat so, wie du ihn angefangen, biß in dein hohes Alter wirst fortsetzen können. Befin- dest du, daß deine Einkünffte nicht allein überein verbleiben, sondern sich auch verbessern möchten, so ists gut, wo aber nicht, so laß dich mit vielen Bedien- ten und kostbarer Equipage unverworren. Er- wehle unter zwey Dingen das sicherste, und verblei- be bey der schlechten Lebens-Art, der du gewohnt bist, und der andere von dir auch gewohnt sind, so darffst du dich nicht zu deiner schlechten Ehre, und mit deinem Verdruß in dem künfftigen verschlim- mern und vergeringern. Setzt dich aber GOtt in bessere Umstände, so bist du so fähig als wie andere, eine grössere Parade zu machen. Es urtheilte ein- sten ein grosser Minister von einem jungen Men-
schen,
II. Theil. XIV. Capitul.
andern Leuten in die Augen falle, oder einem ſelbſt einige Unzufriedenheit zuziehe. Es iſt daher ein ſo groſſer Ubelſtand wenn jemand einen groſſen Staat macht, und alles Geld dazu erborgt, oder mit dem es ſich nicht der Muͤhe lohnet, als wenn ein anderer, der es doch wohl thun koͤnte, und dem es auch zu- kaͤme, in dieſem Stuͤck eine gar armſeelige Figur macht.
§. 2. Regulire deinen Staat nach der Beſchaf- fenheit deiner Einkuͤnffte. Die nothwendigen und unvermeidlichen Ansgaben gehen denenjenigen vor, die nur zum zulaͤßigen Vergnuͤgen, zum Anſehen und zur Parade gehoͤren. Es iſt nicht genug, daß deine Mittel im gegenwaͤrtigen zureichen, ſondern du muſt auch beurtheilen, ob du, der Vermuthung nach, den Staat ſo, wie du ihn angefangen, biß in dein hohes Alter wirſt fortſetzen koͤnnen. Befin- deſt du, daß deine Einkuͤnffte nicht allein uͤberein verbleiben, ſondern ſich auch verbeſſern moͤchten, ſo iſts gut, wo aber nicht, ſo laß dich mit vielen Bedien- ten und koſtbarer Equipage unverworren. Er- wehle unter zwey Dingen das ſicherſte, und verblei- be bey der ſchlechten Lebens-Art, der du gewohnt biſt, und der andere von dir auch gewohnt ſind, ſo darffſt du dich nicht zu deiner ſchlechten Ehre, und mit deinem Verdruß in dem kuͤnfftigen verſchlim- mern und vergeringern. Setzt dich aber GOtt in beſſere Umſtaͤnde, ſo biſt du ſo faͤhig als wie andere, eine groͤſſere Parade zu machen. Es urtheilte ein- ſten ein groſſer Miniſter von einem jungen Men-
ſchen,
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II. Theil. XIV. Capitul.
andern Leuten in die Augen falle, oder einem ſelbſt
einige Unzufriedenheit zuziehe. Es iſt daher ein ſo
groſſer Ubelſtand wenn jemand einen groſſen Staat
macht, und alles Geld dazu erborgt, oder mit dem es
ſich nicht der Muͤhe lohnet, als wenn ein anderer,
der es doch wohl thun koͤnte, und dem es auch zu-
kaͤme, in dieſem Stuͤck eine gar armſeelige Figur
macht.
§. 2. Regulire deinen Staat nach der Beſchaf-
fenheit deiner Einkuͤnffte. Die nothwendigen und
unvermeidlichen Ansgaben gehen denenjenigen vor,
die nur zum zulaͤßigen Vergnuͤgen, zum Anſehen
und zur Parade gehoͤren. Es iſt nicht genug, daß
deine Mittel im gegenwaͤrtigen zureichen, ſondern
du muſt auch beurtheilen, ob du, der Vermuthung
nach, den Staat ſo, wie du ihn angefangen, biß in
dein hohes Alter wirſt fortſetzen koͤnnen. Befin-
deſt du, daß deine Einkuͤnffte nicht allein uͤberein
verbleiben, ſondern ſich auch verbeſſern moͤchten, ſo
iſts gut, wo aber nicht, ſo laß dich mit vielen Bedien-
ten und koſtbarer Equipage unverworren. Er-
wehle unter zwey Dingen das ſicherſte, und verblei-
be bey der ſchlechten Lebens-Art, der du gewohnt
biſt, und der andere von dir auch gewohnt ſind, ſo
darffſt du dich nicht zu deiner ſchlechten Ehre, und
mit deinem Verdruß in dem kuͤnfftigen verſchlim-
mern und vergeringern. Setzt dich aber GOtt in
beſſere Umſtaͤnde, ſo biſt du ſo faͤhig als wie andere,
eine groͤſſere Parade zu machen. Es urtheilte ein-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 574. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/594>, abgerufen am 21.11.2024.
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