Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728.Von denen Bedienten und der Equipage. bar aufführen. Es ist wider den Wohlstand, wenneinige Herren unter währendem Gehen mit ihrem Diener discouriren: Findet der Herr, wenn er mit seinem Diener auf der Strasse gehet vor nöthig, dem Diener etwas zu sagen, so muß der Herr stille stehen, und der Diener auch, und er muß ihm als- denn dasjenige anbefehlen, was er vor dienlich er- achtet. Es stehet unanständig, wenn die Laquais so lange schlaffen, wie der Herr selbst, oder auch in Schlaffpeltzen bißweilen vor ihn herum spatzieren, oder, wenn der Herr mit seinem Diener Toback schmaucht, oder sonst mit ihnen lacht und schertzet. Daß sich ein Herr gegen seine Bedienten freundlich und liebreich erweist, ist gut; er kan auch wohl biß- weilen, wenn er mit ihnen allein ist, von dem Cere- moniel, welches sie gegen ihm vor Leuten beobach- ten müssen, in einem und dem andern etwas nach- lassen, er muß aber doch hierbey allezeit seine Sor- ge dahin lassen gerichtet seyn, damit weder er noch seine Bedienten aus den gehörigen Schrancken treten. §. 18. Wie er sich nun mit ihnen nicht allzu ge- zulegen O o 5
Von denen Bedienten und der Equipage. bar auffuͤhren. Es iſt wider den Wohlſtand, wenneinige Herren unter waͤhrendem Gehen mit ihrem Diener diſcouriren: Findet der Herr, wenn er mit ſeinem Diener auf der Straſſe gehet vor noͤthig, dem Diener etwas zu ſagen, ſo muß der Herr ſtille ſtehen, und der Diener auch, und er muß ihm als- denn dasjenige anbefehlen, was er vor dienlich er- achtet. Es ſtehet unanſtaͤndig, wenn die Laquais ſo lange ſchlaffen, wie der Herr ſelbſt, oder auch in Schlaffpeltzen bißweilen vor ihn herum ſpatzieren, oder, wenn der Herr mit ſeinem Diener Toback ſchmaucht, oder ſonſt mit ihnen lacht und ſchertzet. Daß ſich ein Herr gegen ſeine Bedienten freundlich und liebreich erweiſt, iſt gut; er kan auch wohl biß- weilen, wenn er mit ihnen allein iſt, von dem Cere- moniel, welches ſie gegen ihm vor Leuten beobach- ten muͤſſen, in einem und dem andern etwas nach- laſſen, er muß aber doch hierbey allezeit ſeine Sor- ge dahin laſſen gerichtet ſeyn, damit weder er noch ſeine Bedienten aus den gehoͤrigen Schrancken treten. §. 18. Wie er ſich nun mit ihnen nicht allzu ge- zulegen O o 5
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0605" n="585"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Von denen Bedienten und der <hi rendition="#aq">Equipage.</hi></hi></fw><lb/> bar auffuͤhren. Es iſt wider den Wohlſtand, wenn<lb/> einige Herren unter waͤhrendem Gehen mit ihrem<lb/> Diener <hi rendition="#aq">diſcouri</hi>ren: Findet der Herr, wenn er mit<lb/> ſeinem Diener auf der Straſſe gehet vor noͤthig,<lb/> dem Diener etwas zu ſagen, ſo muß der Herr ſtille<lb/> ſtehen, und der Diener auch, und er muß ihm als-<lb/> denn dasjenige anbefehlen, was er vor dienlich er-<lb/> achtet. Es ſtehet unanſtaͤndig, wenn die <hi rendition="#aq">Laquais</hi><lb/> ſo lange ſchlaffen, wie der Herr ſelbſt, oder auch in<lb/> Schlaffpeltzen bißweilen vor ihn herum ſpatzieren,<lb/> oder, wenn der Herr mit ſeinem Diener Toback<lb/> ſchmaucht, oder ſonſt mit ihnen lacht und ſchertzet.<lb/> Daß ſich ein Herr gegen ſeine Bedienten freundlich<lb/> und liebreich erweiſt, iſt gut; er kan auch wohl biß-<lb/> weilen, wenn er mit ihnen allein iſt, von dem <hi rendition="#aq">Cere-<lb/> moniel,</hi> welches ſie gegen ihm vor Leuten beobach-<lb/> ten muͤſſen, in einem und dem andern etwas nach-<lb/> laſſen, er muß aber doch hierbey allezeit ſeine Sor-<lb/> ge dahin laſſen gerichtet ſeyn, damit weder er noch<lb/> ſeine Bedienten aus den gehoͤrigen Schrancken<lb/> treten.</p><lb/> <p>§. 18. Wie er ſich nun mit ihnen nicht allzu ge-<lb/> mein machen muß, ſo muß er auch verhuͤten, daß er<lb/> ſich nicht allzu ſtrenge und barbariſch gegen ſie be-<lb/> zeige, und ſie nicht, auch wohl bißweilen unverdien-<lb/> ter Weiſe, und wenn ihm ſonſt der Kopff nicht recht<lb/> ſtehet, mit den aͤrgſten Schimpff-Worten, oder gar<lb/> mit Schlaͤgen allzu hart <hi rendition="#aq">tracti</hi>re. Er muß beden-<lb/> cken, daß er auch wegen des Bezeigens gegen ſeine<lb/> Diener vor GOttes Richterſtuhl Rechenſchafft ab-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">O o 5</fw><fw place="bottom" type="catch">zulegen</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [585/0605]
Von denen Bedienten und der Equipage.
bar auffuͤhren. Es iſt wider den Wohlſtand, wenn
einige Herren unter waͤhrendem Gehen mit ihrem
Diener diſcouriren: Findet der Herr, wenn er mit
ſeinem Diener auf der Straſſe gehet vor noͤthig,
dem Diener etwas zu ſagen, ſo muß der Herr ſtille
ſtehen, und der Diener auch, und er muß ihm als-
denn dasjenige anbefehlen, was er vor dienlich er-
achtet. Es ſtehet unanſtaͤndig, wenn die Laquais
ſo lange ſchlaffen, wie der Herr ſelbſt, oder auch in
Schlaffpeltzen bißweilen vor ihn herum ſpatzieren,
oder, wenn der Herr mit ſeinem Diener Toback
ſchmaucht, oder ſonſt mit ihnen lacht und ſchertzet.
Daß ſich ein Herr gegen ſeine Bedienten freundlich
und liebreich erweiſt, iſt gut; er kan auch wohl biß-
weilen, wenn er mit ihnen allein iſt, von dem Cere-
moniel, welches ſie gegen ihm vor Leuten beobach-
ten muͤſſen, in einem und dem andern etwas nach-
laſſen, er muß aber doch hierbey allezeit ſeine Sor-
ge dahin laſſen gerichtet ſeyn, damit weder er noch
ſeine Bedienten aus den gehoͤrigen Schrancken
treten.
§. 18. Wie er ſich nun mit ihnen nicht allzu ge-
mein machen muß, ſo muß er auch verhuͤten, daß er
ſich nicht allzu ſtrenge und barbariſch gegen ſie be-
zeige, und ſie nicht, auch wohl bißweilen unverdien-
ter Weiſe, und wenn ihm ſonſt der Kopff nicht recht
ſtehet, mit den aͤrgſten Schimpff-Worten, oder gar
mit Schlaͤgen allzu hart tractire. Er muß beden-
cken, daß er auch wegen des Bezeigens gegen ſeine
Diener vor GOttes Richterſtuhl Rechenſchafft ab-
zulegen
O o 5
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |