solten uns dessen auch unwürdig erkennen. (4) Wenn manches Gute, welches wir sonst zur Be- förderung der Ehre GOttes, unsrer eignen und un- sers Nächsten wahrer Glückseeligkeit, unserm Stan- de Art und Verrichtungen nach, auszuführen ver- mögend wären, entweder gantz und gar stöhren, oder doch hindern und aufhalten würden. Wo sich nun diesem angeführten andere gleiche oder ähnliche Fälle zutragen, muß man die einem gebührende Eh- re annehmen, und sie auch retten, so viel als mög- lich.
§. 17. Außerdem aber, muß man in Annehmung und Abforderung der Titulaturen nicht allzuscharff noch begierig seyn, insonderheit wenn man wahr- nimmt, daß weder unserer wahren Ehre, noch der Glückseeligkeit des dritten, hiedurch einiger Abbruch geschiehet, und muß der andere nicht aus Boßheit und zu unsrer Verachtung, sondern aus Einfalt und Unwissenheit, oder doch sonst auf eine unschuldige Weise, etwas entziehet. Der Herr Benjamin Neukirch schreibet in seiner Anweisung zu teutschen Briefen p. 19. sehr wohl: Wie man es so genau nicht nehmen muß, wenn einem ein andrer zu viel giebt, also muß man auch zufrieden seyn, wenn man in etlichen Dingen zu wenig empfängt. Königen uud Potentaten ist es nicht zu verargen, daß sie steiff über ihre Titul halten, denn sie behaupten da- durch ihre Vorzüge und Rechte, aber andere ha- ben es nicht nöthig, zumahl wenn es der Schrei- bende aus keiner bösen Meynung gethan.
§. 18.
E 3
Von dem Titul-Weſen und Prædicaten.
ſolten uns deſſen auch unwuͤrdig erkennen. (4) Wenn manches Gute, welches wir ſonſt zur Be- foͤrderung der Ehre GOttes, unſrer eignen und un- ſers Naͤchſten wahrer Gluͤckſeeligkeit, unſerm Stan- de Art und Verrichtungen nach, auszufuͤhren ver- moͤgend waͤren, entweder gantz und gar ſtoͤhren, oder doch hindern und aufhalten wuͤrden. Wo ſich nun dieſem angefuͤhrten andere gleiche oder aͤhnliche Faͤlle zutragen, muß man die einem gebuͤhrende Eh- re annehmen, und ſie auch retten, ſo viel als moͤg- lich.
§. 17. Außerdem aber, muß man in Annehmung und Abforderung der Titulaturen nicht allzuſcharff noch begierig ſeyn, inſonderheit wenn man wahr- nimmt, daß weder unſerer wahren Ehre, noch der Gluͤckſeeligkeit des dritten, hiedurch einiger Abbruch geſchiehet, und muß der andere nicht aus Boßheit und zu unſrer Verachtung, ſondern aus Einfalt und Unwiſſenheit, oder doch ſonſt auf eine unſchuldige Weiſe, etwas entziehet. Der Herr Benjamin Neukirch ſchreibet in ſeiner Anweiſung zu teutſchen Briefen p. 19. ſehr wohl: Wie man es ſo genau nicht nehmen muß, wenn einem ein andrer zu viel giebt, alſo muß man auch zufrieden ſeyn, wenn man in etlichen Dingen zu wenig empfaͤngt. Koͤnigen uud Potentaten iſt es nicht zu verargen, daß ſie ſteiff uͤber ihre Titul halten, denn ſie behaupten da- durch ihre Vorzuͤge und Rechte, aber andere ha- ben es nicht noͤthig, zumahl wenn es der Schrei- bende aus keiner boͤſen Meynung gethan.
§. 18.
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Von dem Titul-Weſen und Prædicaten.
ſolten uns deſſen auch unwuͤrdig erkennen. (4)
Wenn manches Gute, welches wir ſonſt zur Be-
foͤrderung der Ehre GOttes, unſrer eignen und un-
ſers Naͤchſten wahrer Gluͤckſeeligkeit, unſerm Stan-
de Art und Verrichtungen nach, auszufuͤhren ver-
moͤgend waͤren, entweder gantz und gar ſtoͤhren,
oder doch hindern und aufhalten wuͤrden. Wo ſich
nun dieſem angefuͤhrten andere gleiche oder aͤhnliche
Faͤlle zutragen, muß man die einem gebuͤhrende Eh-
re annehmen, und ſie auch retten, ſo viel als moͤg-
lich.
§. 17. Außerdem aber, muß man in Annehmung
und Abforderung der Titulaturen nicht allzuſcharff
noch begierig ſeyn, inſonderheit wenn man wahr-
nimmt, daß weder unſerer wahren Ehre, noch der
Gluͤckſeeligkeit des dritten, hiedurch einiger Abbruch
geſchiehet, und muß der andere nicht aus Boßheit
und zu unſrer Verachtung, ſondern aus Einfalt und
Unwiſſenheit, oder doch ſonſt auf eine unſchuldige
Weiſe, etwas entziehet. Der Herr Benjamin
Neukirch ſchreibet in ſeiner Anweiſung zu teutſchen
Briefen p. 19. ſehr wohl: Wie man es ſo genau
nicht nehmen muß, wenn einem ein andrer zu viel
giebt, alſo muß man auch zufrieden ſeyn, wenn man
in etlichen Dingen zu wenig empfaͤngt. Koͤnigen
uud Potentaten iſt es nicht zu verargen, daß ſie
ſteiff uͤber ihre Titul halten, denn ſie behaupten da-
durch ihre Vorzuͤge und Rechte, aber andere ha-
ben es nicht noͤthig, zumahl wenn es der Schrei-
bende aus keiner boͤſen Meynung gethan.
§. 18.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/89>, abgerufen am 27.11.2024.
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