nen ein blosser Teller mit einem Couvert und Saltzfaß.
§. 8. Es ist ebenfalls ein besonderer Unterschied, ob einer auf die Fauteüils, oder auf andere Lehn- Stühle gesetzt wird. Fürstliche Personen, und die ihnen gleich geachtet werden, setzet man auf Fau- teüils, die andern aber auf blosse Lehn-Sessel. Die bey den Stühlen distinguirt sind, werden auch ge- meiniglich vor und nach der Tafel, bey dem Was- ser zum Waschen, bey dem Abtrocknen mit der Serviette, bey der Aufwartung, und auf andere Art distinguirt.
§. 9. Bevor man zu den Fürstlichen Tafeln an- richtet, wird gemeiniglich mit Trompeten und Pau- cken angekündiget, daß diejenigen, die die Speisen aufsetzen sollen, sich vor der Küche versammlen. Man findet in vielen Fürstlichen Hof-Ordnungen disponirt: Wenn zur Tafel geblasen wird, sollen sich so bald die Pagen und Laqueyen vor der Küche einfinden, dabey gebührlich verhalten und die Spei- sen vorsichtig auftragen, damit nichts verschüttet werde. S. unter andern die Fürstl. Sächs. Go- thaische Hof-Ordnung de anno 1641. im XIV. Artic. §. 4. 5. Zuweilen lassen sich bey iedem Gange, der aufgetragen wird, Trompeten und Paucken hören.
§. 10. Bey dem Crönungs-Festin des ietzigen Königs in Franckreich, Ludwig des XV, giengen die Cammer-Hautboisten, Trompeter und Quer- pfeiffer, so einen Marsch spielten, voraus, nach die-
sen
Von dem Tafel-Ceremoniel.
nen ein bloſſer Teller mit einem Couvert und Saltzfaß.
§. 8. Es iſt ebenfalls ein beſonderer Unterſchied, ob einer auf die Fauteüils, oder auf andere Lehn- Stuͤhle geſetzt wird. Fuͤrſtliche Perſonen, und die ihnen gleich geachtet werden, ſetzet man auf Fau- teüils, die andern aber auf bloſſe Lehn-Seſſel. Die bey den Stuͤhlen diſtinguirt ſind, werden auch ge- meiniglich vor und nach der Tafel, bey dem Waſ- ſer zum Waſchen, bey dem Abtrocknen mit der Serviette, bey der Aufwartung, und auf andere Art diſtinguirt.
§. 9. Bevor man zu den Fuͤrſtlichen Tafeln an- richtet, wird gemeiniglich mit Trompeten und Pau- cken angekuͤndiget, daß diejenigen, die die Speiſen aufſetzen ſollen, ſich vor der Kuͤche verſammlen. Man findet in vielen Fuͤrſtlichen Hof-Ordnungen diſponirt: Wenn zur Tafel geblaſen wird, ſollen ſich ſo bald die Pagen und Laqueyen vor der Kuͤche einfinden, dabey gebuͤhrlich verhalten und die Spei- ſen vorſichtig auftragen, damit nichts verſchuͤttet werde. S. unter andern die Fuͤrſtl. Saͤchſ. Go- thaiſche Hof-Ordnung de anno 1641. im XIV. Artic. §. 4. 5. Zuweilen laſſen ſich bey iedem Gange, der aufgetragen wird, Trompeten und Paucken hoͤren.
§. 10. Bey dem Croͤnungs-Feſtin des ietzigen Koͤnigs in Franckreich, Ludwig des XV, giengen die Cammer-Hautboıſten, Trompeter und Quer- pfeiffer, ſo einen Marſch ſpielten, voraus, nach die-
ſen
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0117"n="93"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von dem Tafel-<hirendition="#aq">Ceremoniel.</hi></hi></fw><lb/>
nen ein bloſſer Teller mit einem <hirendition="#aq">Couvert</hi> und<lb/>
Saltzfaß.</p><lb/><p>§. 8. Es iſt ebenfalls ein beſonderer Unterſchied,<lb/>
ob einer auf die <hirendition="#aq">Fauteüils,</hi> oder auf andere Lehn-<lb/>
Stuͤhle geſetzt wird. Fuͤrſtliche Perſonen, und die<lb/>
ihnen gleich geachtet werden, ſetzet man auf <hirendition="#aq">Fau-<lb/>
teüils,</hi> die andern aber auf bloſſe Lehn-Seſſel. Die<lb/>
bey den Stuͤhlen <hirendition="#aq">diſtingui</hi>rt ſind, werden auch ge-<lb/>
meiniglich vor und nach der Tafel, bey dem Waſ-<lb/>ſer zum Waſchen, bey dem Abtrocknen mit der<lb/><hirendition="#aq">Serviette,</hi> bey der Aufwartung, und auf andere Art<lb/><hirendition="#aq">diſtingui</hi>rt.</p><lb/><p>§. 9. Bevor man zu den Fuͤrſtlichen Tafeln an-<lb/>
richtet, wird gemeiniglich mit Trompeten und Pau-<lb/>
cken angekuͤndiget, daß diejenigen, die die Speiſen<lb/>
aufſetzen ſollen, ſich vor der Kuͤche verſammlen.<lb/>
Man findet in vielen Fuͤrſtlichen Hof-Ordnungen<lb/><hirendition="#aq">diſponi</hi>rt: Wenn zur Tafel geblaſen wird, ſollen<lb/>ſich ſo bald die <hirendition="#aq">Pagen</hi> und <hirendition="#aq">Laqueyen</hi> vor der Kuͤche<lb/>
einfinden, dabey gebuͤhrlich verhalten und die Spei-<lb/>ſen vorſichtig auftragen, damit nichts verſchuͤttet<lb/>
werde. S. unter andern die Fuͤrſtl. Saͤchſ. Go-<lb/>
thaiſche Hof-Ordnung <hirendition="#aq">de anno</hi> 1641. im <hirendition="#aq">XIV.<lb/>
Artic.</hi> §. 4. 5. Zuweilen laſſen ſich bey iedem<lb/>
Gange, der aufgetragen wird, Trompeten und<lb/>
Paucken hoͤren.</p><lb/><p>§. 10. Bey dem Croͤnungs-<hirendition="#aq">Feſtin</hi> des ietzigen<lb/>
Koͤnigs in Franckreich, Ludwig des <hirendition="#aq">XV,</hi> giengen<lb/>
die Cammer-<hirendition="#aq">Hautboı</hi>ſten, Trompeter und Quer-<lb/>
pfeiffer, ſo einen <hirendition="#aq">Marſch</hi>ſpielten, voraus, nach die-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ſen</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[93/0117]
Von dem Tafel-Ceremoniel.
nen ein bloſſer Teller mit einem Couvert und
Saltzfaß.
§. 8. Es iſt ebenfalls ein beſonderer Unterſchied,
ob einer auf die Fauteüils, oder auf andere Lehn-
Stuͤhle geſetzt wird. Fuͤrſtliche Perſonen, und die
ihnen gleich geachtet werden, ſetzet man auf Fau-
teüils, die andern aber auf bloſſe Lehn-Seſſel. Die
bey den Stuͤhlen diſtinguirt ſind, werden auch ge-
meiniglich vor und nach der Tafel, bey dem Waſ-
ſer zum Waſchen, bey dem Abtrocknen mit der
Serviette, bey der Aufwartung, und auf andere Art
diſtinguirt.
§. 9. Bevor man zu den Fuͤrſtlichen Tafeln an-
richtet, wird gemeiniglich mit Trompeten und Pau-
cken angekuͤndiget, daß diejenigen, die die Speiſen
aufſetzen ſollen, ſich vor der Kuͤche verſammlen.
Man findet in vielen Fuͤrſtlichen Hof-Ordnungen
diſponirt: Wenn zur Tafel geblaſen wird, ſollen
ſich ſo bald die Pagen und Laqueyen vor der Kuͤche
einfinden, dabey gebuͤhrlich verhalten und die Spei-
ſen vorſichtig auftragen, damit nichts verſchuͤttet
werde. S. unter andern die Fuͤrſtl. Saͤchſ. Go-
thaiſche Hof-Ordnung de anno 1641. im XIV.
Artic. §. 4. 5. Zuweilen laſſen ſich bey iedem
Gange, der aufgetragen wird, Trompeten und
Paucken hoͤren.
§. 10. Bey dem Croͤnungs-Feſtin des ietzigen
Koͤnigs in Franckreich, Ludwig des XV, giengen
die Cammer-Hautboıſten, Trompeter und Quer-
pfeiffer, ſo einen Marſch ſpielten, voraus, nach die-
ſen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/117>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.