küssen. An einigen Höfen werden sie vorher in das Fürstliche Zimmer zur Audienz geführt, an andern aber machen sie ihren Reverence bey den Fürstlichen Personen, wenn sie in das Tafel-Ge- mach treten. Alsdenn bekömmt der Hof-Mar- schall Befehl, welcher von ihnen an die Fürstliche Tafel oder an die Marschalls-Tafel placirt wer- den soll.
§. 37. Bevor sie sich zur Tafel setzen, wird den Fürstlichen Personen, männlichen Geschlechts, der Hut und die Handschuh, den Fürstlichen Frauen- zimmer aber die Handschuh nebst der Eventail abgenommen. An einigen Höfen geschicht sol- ches von vornehmen Cavalieren, von Cammer- Herrn u. s. w. an andern aber von Cammer-Jun- ckern, auch wohl nur gar von Pagen, nachdem die grossen Herren sehr auf das Ceremoniel sehen oder nicht. Bey einigen grossen Solennitaeten nimmt ein Ober-Cammer-Herr den Hut und die Handschuh von dem Souverain, dieser giebt sie einen Cammer-Herrn, der sie denn einem Cam- mer-Juncker überreicht, welcher sie so lange hält, biß sie nach der Tafel wieder zurück gegeben wer- den. Und in eben dieser Ordnung geschiehet es auch bey der Fürstin.
§. 38. Vor dem Tisch-Gebeth wird gemeini- glich das Wasser praesentirt. An grossen Köni- glichen Höfen, und bey grossen Solennitaeten pflegt es wohl zu geschehen, daß unter Anführung des Ober-Hof-Marschalls, einer von den Cammer-
Herrn,
Von dem Tafel-Ceremoniel.
kuͤſſen. An einigen Hoͤfen werden ſie vorher in das Fuͤrſtliche Zimmer zur Audienz gefuͤhrt, an andern aber machen ſie ihren Reverence bey den Fuͤrſtlichen Perſonen, wenn ſie in das Tafel-Ge- mach treten. Alsdenn bekoͤmmt der Hof-Mar- ſchall Befehl, welcher von ihnen an die Fuͤrſtliche Tafel oder an die Marſchalls-Tafel placirt wer- den ſoll.
§. 37. Bevor ſie ſich zur Tafel ſetzen, wird den Fuͤrſtlichen Perſonen, maͤnnlichen Geſchlechts, der Hut und die Handſchuh, den Fuͤrſtlichen Frauen- zimmer aber die Handſchuh nebſt der Eventail abgenommen. An einigen Hoͤfen geſchicht ſol- ches von vornehmen Cavalieren, von Cammer- Herrn u. ſ. w. an andern aber von Cammer-Jun- ckern, auch wohl nur gar von Pagen, nachdem die groſſen Herren ſehr auf das Ceremoniel ſehen oder nicht. Bey einigen groſſen Solennitæten nimmt ein Ober-Cammer-Herr den Hut und die Handſchuh von dem Souverain, dieſer giebt ſie einen Cammer-Herrn, der ſie denn einem Cam- mer-Juncker uͤberreicht, welcher ſie ſo lange haͤlt, biß ſie nach der Tafel wieder zuruͤck gegeben wer- den. Und in eben dieſer Ordnung geſchiehet es auch bey der Fuͤrſtin.
§. 38. Vor dem Tiſch-Gebeth wird gemeini- glich das Waſſer præſentirt. An groſſen Koͤni- glichen Hoͤfen, und bey groſſen Solennitæten pflegt es wohl zu geſchehen, daß unter Anfuͤhrung des Ober-Hof-Marſchalls, einer von den Cammer-
Herrn,
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Von dem Tafel-Ceremoniel.
kuͤſſen. An einigen Hoͤfen werden ſie vorher in
das Fuͤrſtliche Zimmer zur Audienz gefuͤhrt, an
andern aber machen ſie ihren Reverence bey den
Fuͤrſtlichen Perſonen, wenn ſie in das Tafel-Ge-
mach treten. Alsdenn bekoͤmmt der Hof-Mar-
ſchall Befehl, welcher von ihnen an die Fuͤrſtliche
Tafel oder an die Marſchalls-Tafel placirt wer-
den ſoll.
§. 37. Bevor ſie ſich zur Tafel ſetzen, wird den
Fuͤrſtlichen Perſonen, maͤnnlichen Geſchlechts, der
Hut und die Handſchuh, den Fuͤrſtlichen Frauen-
zimmer aber die Handſchuh nebſt der Eventail
abgenommen. An einigen Hoͤfen geſchicht ſol-
ches von vornehmen Cavalieren, von Cammer-
Herrn u. ſ. w. an andern aber von Cammer-Jun-
ckern, auch wohl nur gar von Pagen, nachdem die
groſſen Herren ſehr auf das Ceremoniel ſehen
oder nicht. Bey einigen groſſen Solennitæten
nimmt ein Ober-Cammer-Herr den Hut und die
Handſchuh von dem Souverain, dieſer giebt ſie
einen Cammer-Herrn, der ſie denn einem Cam-
mer-Juncker uͤberreicht, welcher ſie ſo lange haͤlt,
biß ſie nach der Tafel wieder zuruͤck gegeben wer-
den. Und in eben dieſer Ordnung geſchiehet es
auch bey der Fuͤrſtin.
§. 38. Vor dem Tiſch-Gebeth wird gemeini-
glich das Waſſer præſentirt. An groſſen Koͤni-
glichen Hoͤfen, und bey groſſen Solennitæten pflegt
es wohl zu geſchehen, daß unter Anfuͤhrung des
Ober-Hof-Marſchalls, einer von den Cammer-
Herrn,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/131>, abgerufen am 21.11.2024.
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