die Bedienten, die bey der Küche und Kellerey nö- thig, zum Staat einen Reise-Marschall, oder Rei- se-Stallmeister, nebst einen oder zwey Cammer- Junckern, und zur Aufwartung einige Pagen, Cam- mer-Diener und Laquais, vor allen aber einen Rei- se-Fourier.
§. 5. Nachdem sie nun von ihren Fürstlichen Anverwandten und von ihren Ministres Abschied genommen, so treten sie im Nahmen GOttes ihre Reise an, nach dem Plan, den sie sich vorher ge- macht, damit sie zu Mittag und Abends diejenigen Oerter erreichen, die sie sich zur Mittags-Mahlzeit, und zum Nacht-Lager ausersehen. Der Reise- Fourier muß allezeit voraus gehen, damit sie aller Orten so wohl die benöthigten Post-Pferde, als auch sonst gute Anstalten finden mögen. Wo in ihren eigenen Landen die Wege, entweder zur Winters-Zeit wegen des Schnees impracticabel worden, oder auch sonst übel und gefährlich zu pas- siren sind, so befehlen sie ihren Beamten an, daß die Bauern die Wege ausbessern, die Brücken re- pariren, und alles auf den Strassen, so weit die Grentzen ihres Reichs und ihres Gebiethes gehen, in guten Stand setzen.
§. 6. Sie lassen sich so wohl in ihrem eigenen Lande als in fremden Ländern gnädig gefallen, auf geschehene Invitation, bey denjenigen einzuspre- chen, die weit geringer sind als sie, und sind mit der höflichen Bewirthung, die ihnen ein iedweder nach seinem Vermögen leistet, gar wohl zufrieden. Die
höch-
Von den Reiſen der Fuͤrſtl. Herrſchafft.
die Bedienten, die bey der Kuͤche und Kellerey noͤ- thig, zum Staat einen Reiſe-Marſchall, oder Rei- ſe-Stallmeiſter, nebſt einen oder zwey Cammer- Junckern, und zur Aufwartung einige Pagen, Cam- mer-Diener und Laquais, vor allen aber einen Rei- ſe-Fourier.
§. 5. Nachdem ſie nun von ihren Fuͤrſtlichen Anverwandten und von ihren Miniſtres Abſchied genommen, ſo treten ſie im Nahmen GOttes ihre Reiſe an, nach dem Plan, den ſie ſich vorher ge- macht, damit ſie zu Mittag und Abends diejenigen Oerter erreichen, die ſie ſich zur Mittags-Mahlzeit, und zum Nacht-Lager auserſehen. Der Reiſe- Fourier muß allezeit voraus gehen, damit ſie aller Orten ſo wohl die benoͤthigten Poſt-Pferde, als auch ſonſt gute Anſtalten finden moͤgen. Wo in ihren eigenen Landen die Wege, entweder zur Winters-Zeit wegen des Schnees impracticabel worden, oder auch ſonſt uͤbel und gefaͤhrlich zu pas- ſiren ſind, ſo befehlen ſie ihren Beamten an, daß die Bauern die Wege ausbeſſern, die Bruͤcken re- pariren, und alles auf den Straſſen, ſo weit die Grentzen ihres Reichs und ihres Gebiethes gehen, in guten Stand ſetzen.
§. 6. Sie laſſen ſich ſo wohl in ihrem eigenen Lande als in fremden Laͤndern gnaͤdig gefallen, auf geſchehene Invitation, bey denjenigen einzuſpre- chen, die weit geringer ſind als ſie, und ſind mit der hoͤflichen Bewirthung, die ihnen ein iedweder nach ſeinem Vermoͤgen leiſtet, gar wohl zufrieden. Die
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Von den Reiſen der Fuͤrſtl. Herrſchafft.
die Bedienten, die bey der Kuͤche und Kellerey noͤ-
thig, zum Staat einen Reiſe-Marſchall, oder Rei-
ſe-Stallmeiſter, nebſt einen oder zwey Cammer-
Junckern, und zur Aufwartung einige Pagen, Cam-
mer-Diener und Laquais, vor allen aber einen Rei-
ſe-Fourier.
§. 5. Nachdem ſie nun von ihren Fuͤrſtlichen
Anverwandten und von ihren Miniſtres Abſchied
genommen, ſo treten ſie im Nahmen GOttes ihre
Reiſe an, nach dem Plan, den ſie ſich vorher ge-
macht, damit ſie zu Mittag und Abends diejenigen
Oerter erreichen, die ſie ſich zur Mittags-Mahlzeit,
und zum Nacht-Lager auserſehen. Der Reiſe-
Fourier muß allezeit voraus gehen, damit ſie aller
Orten ſo wohl die benoͤthigten Poſt-Pferde, als
auch ſonſt gute Anſtalten finden moͤgen. Wo in
ihren eigenen Landen die Wege, entweder zur
Winters-Zeit wegen des Schnees impracticabel
worden, oder auch ſonſt uͤbel und gefaͤhrlich zu pas-
ſiren ſind, ſo befehlen ſie ihren Beamten an, daß
die Bauern die Wege ausbeſſern, die Bruͤcken re-
pariren, und alles auf den Straſſen, ſo weit die
Grentzen ihres Reichs und ihres Gebiethes gehen,
in guten Stand ſetzen.
§. 6. Sie laſſen ſich ſo wohl in ihrem eigenen
Lande als in fremden Laͤndern gnaͤdig gefallen, auf
geſchehene Invitation, bey denjenigen einzuſpre-
chen, die weit geringer ſind als ſie, und ſind mit der
hoͤflichen Bewirthung, die ihnen ein iedweder nach
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/151>, abgerufen am 21.11.2024.
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