Nachkommen in ewigen Zeiten auf diese Länder u. Kö- nigreiche machen könten eydlich zu renunciren. Also muste die Spanische Infantin, Fr. Maria Theresia, als sie mit dem König in Franckreich Ludwig XIV vermählet ward, auf das bündigste abschweren, daß sie sich an den Spanischen Landen keine Ge- walt oder Rechte mehr anmassen wolte, sie möch- ten ihr auch zufallen, woher sie nur immer wolten, und dieses alles ohn einige Widerrede, Exception, Restitution, Absolution oder Dispensation Päbst- licher Heiligkeit.
§. 14. Bey den Römisch-Catholischen wird ge- meiniglich in die Ehe-Pacta mit eingerückt, daß sich die Fürstlichen Contrahenten wolten gefallen las- sen, den Pabst zu ersuchen, daß er diese Heyraths- Abrede approbiren, und seinen Apostolischen See- gen darüber ertheilen möchte. Sind Braut und Bräutigam etwan mit allzunaher Bluts-Freund- schafft und Verwandtschafft einander zugethan, so wird in den Ehe-Stifftungen versprochen, daß sie Päbstliche Dispention vorher anschaffen wollen. Die Päbste sind mit Ertheilung dieser Dispensa- tionen gemeiniglich gar facil, und wenn auch gleich diese Verwandtschafft, wie vielmahls am Franzö- sischen Hofe geschehen, aus einem unehlichen Bet- te entstanden wäre.
§. 15. Wie der Römische Hof auch in diesem Stück zu unterschiedenen mahlen bey den Fürsten in Teutschland einige Unordnung anrichten wollen, ist aus unterschiedenen Exempeln der ältern und
neuern
Von den Fuͤrſtlichen Vermaͤhlungen.
Nachkom̃en in ewigen Zeiten auf dieſe Laͤnder u. Koͤ- nigreiche machen koͤnten eydlich zu renunciren. Alſo muſte die Spaniſche Infantin, Fr. Maria Thereſia, als ſie mit dem Koͤnig in Franckreich Ludwig XIV vermaͤhlet ward, auf das buͤndigſte abſchweren, daß ſie ſich an den Spaniſchen Landen keine Ge- walt oder Rechte mehr anmaſſen wolte, ſie moͤch- ten ihr auch zufallen, woher ſie nur immer wolten, und dieſes alles ohn einige Widerrede, Exception, Reſtitution, Abſolution oder Diſpenſation Paͤbſt- licher Heiligkeit.
§. 14. Bey den Roͤmiſch-Catholiſchen wird ge- meiniglich in die Ehe-Pacta mit eingeruͤckt, daß ſich die Fuͤrſtlichen Contrahenten wolten gefallen laſ- ſen, den Pabſt zu erſuchen, daß er dieſe Heyraths- Abrede approbiren, und ſeinen Apoſtoliſchen See- gen daruͤber ertheilen moͤchte. Sind Braut und Braͤutigam etwan mit allzunaher Bluts-Freund- ſchafft und Verwandtſchafft einander zugethan, ſo wird in den Ehe-Stifftungen verſprochen, daß ſie Paͤbſtliche Diſpention vorher anſchaffen wollen. Die Paͤbſte ſind mit Ertheilung dieſer Diſpenſa- tionen gemeiniglich gar facil, und wenn auch gleich dieſe Verwandtſchafft, wie vielmahls am Franzoͤ- ſiſchen Hofe geſchehen, aus einem unehlichen Bet- te entſtanden waͤre.
§. 15. Wie der Roͤmiſche Hof auch in dieſem Stuͤck zu unterſchiedenen mahlen bey den Fuͤrſten in Teutſchland einige Unordnung anrichten wollen, iſt aus unterſchiedenen Exempeln der aͤltern und
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Von den Fuͤrſtlichen Vermaͤhlungen.
Nachkom̃en in ewigen Zeiten auf dieſe Laͤnder u. Koͤ-
nigreiche machen koͤnten eydlich zu renunciren. Alſo
muſte die Spaniſche Infantin, Fr. Maria Thereſia,
als ſie mit dem Koͤnig in Franckreich Ludwig XIV
vermaͤhlet ward, auf das buͤndigſte abſchweren,
daß ſie ſich an den Spaniſchen Landen keine Ge-
walt oder Rechte mehr anmaſſen wolte, ſie moͤch-
ten ihr auch zufallen, woher ſie nur immer wolten,
und dieſes alles ohn einige Widerrede, Exception,
Reſtitution, Abſolution oder Diſpenſation Paͤbſt-
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§. 14. Bey den Roͤmiſch-Catholiſchen wird ge-
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ſen, den Pabſt zu erſuchen, daß er dieſe Heyraths-
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Braͤutigam etwan mit allzunaher Bluts-Freund-
ſchafft und Verwandtſchafft einander zugethan, ſo
wird in den Ehe-Stifftungen verſprochen, daß ſie
Paͤbſtliche Diſpention vorher anſchaffen wollen.
Die Paͤbſte ſind mit Ertheilung dieſer Diſpenſa-
tionen gemeiniglich gar facil, und wenn auch gleich
dieſe Verwandtſchafft, wie vielmahls am Franzoͤ-
ſiſchen Hofe geſchehen, aus einem unehlichen Bet-
te entſtanden waͤre.
§. 15. Wie der Roͤmiſche Hof auch in dieſem
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in Teutſchland einige Unordnung anrichten wollen,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/163>, abgerufen am 21.11.2024.
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