§. 20. Vielmahls pflegen die Fürstlichen Her- ren Bräutigams, zu Schliessung der Verlöbnisse und würcklicher Vollziehung der Vermählungen, in Person an diejenigen Höfe zu reisen, an denen sich die vor ihnen destinirte Fürstlichen Bräute aufhal- ten. Sie überschicken vorher einen Fourier Zed- dul, wie viel sie an höhern und niedern Bedienten, ingleichen an Pferden mit sich bringen werden, da- mit die Fürstlichen Gemächer vor sie zurecht ge- macht, und alles übrige zu ihrer Fürstlichen Auf- nahme veranstaltet werden möge.
§. 21. Bißweilen geschehen die Fürstlichen Bey- lager gantz in der Stille, und ohn alle Pracht. Das Hoch-Fürstliche Paar wird in einem Gemach ge- traut; Die Cavaliers und Dames werden durch ein paar Marschälle aufgeführt, und der Bräuti- gam führt seine Braut zur Copulation selbst bey der Hand; Nach der Copulation wird Tafel ge- halten, das Hoch-Fürstliche Paar zu Bette ge- bracht und alles ohne große Ceremonien beschlos- sen. Es wird auch wohl in gewöhnlichen Notifi- cation-Schreiben mit ausgedrückt, wenn die Bey- lager gantz in der Stille vollzogen worden.
§. 22. Jn den vorigen Zeiten sind unter den Protestirenden Fürsten die Trauungen in den Kir- chen gewöhnlicher gewesen als itzund. Man findet auch wohl, bey den alten Geschicht-Schreibern, daß wenn die Fürstlichen Personen zur Copulation in die Kirche gefahren, einige Adeliche Dames vom Lande, oder nach dem damahlichen stylo, Ade-
liche
I. Theil. X. Capitul.
§. 20. Vielmahls pflegen die Fuͤrſtlichen Her- ren Braͤutigams, zu Schlieſſung der Verloͤbniſſe und wuͤrcklicher Vollziehung der Vermaͤhlungen, in Perſon an diejenigen Hoͤfe zu reiſen, an denen ſich die vor ihnen deſtinirte Fuͤrſtlichen Braͤute aufhal- ten. Sie uͤberſchicken vorher einen Fourier Zed- dul, wie viel ſie an hoͤhern und niedern Bedienten, ingleichen an Pferden mit ſich bringen werden, da- mit die Fuͤrſtlichen Gemaͤcher vor ſie zurecht ge- macht, und alles uͤbrige zu ihrer Fuͤrſtlichen Auf- nahme veranſtaltet werden moͤge.
§. 21. Bißweilen geſchehen die Fuͤrſtlichen Bey- lager gantz in der Stille, und ohn alle Pracht. Das Hoch-Fuͤrſtliche Paar wird in einem Gemach ge- traut; Die Cavaliers und Dames werden durch ein paar Marſchaͤlle aufgefuͤhrt, und der Braͤuti- gam fuͤhrt ſeine Braut zur Copulation ſelbſt bey der Hand; Nach der Copulation wird Tafel ge- halten, das Hoch-Fuͤrſtliche Paar zu Bette ge- bracht und alles ohne große Ceremonien beſchloſ- ſen. Es wird auch wohl in gewoͤhnlichen Notifi- cation-Schreiben mit ausgedruͤckt, wenn die Bey- lager gantz in der Stille vollzogen worden.
§. 22. Jn den vorigen Zeiten ſind unter den Proteſtirenden Fuͤrſten die Trauungen in den Kir- chen gewoͤhnlicher geweſen als itzund. Man findet auch wohl, bey den alten Geſchicht-Schreibern, daß wenn die Fuͤrſtlichen Perſonen zur Copulation in die Kirche gefahren, einige Adeliche Dames vom Lande, oder nach dem damahlichen ſtylo, Ade-
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I. Theil. X. Capitul.
§. 20. Vielmahls pflegen die Fuͤrſtlichen Her-
ren Braͤutigams, zu Schlieſſung der Verloͤbniſſe
und wuͤrcklicher Vollziehung der Vermaͤhlungen,
in Perſon an diejenigen Hoͤfe zu reiſen, an denen ſich
die vor ihnen deſtinirte Fuͤrſtlichen Braͤute aufhal-
ten. Sie uͤberſchicken vorher einen Fourier Zed-
dul, wie viel ſie an hoͤhern und niedern Bedienten,
ingleichen an Pferden mit ſich bringen werden, da-
mit die Fuͤrſtlichen Gemaͤcher vor ſie zurecht ge-
macht, und alles uͤbrige zu ihrer Fuͤrſtlichen Auf-
nahme veranſtaltet werden moͤge.
§. 21. Bißweilen geſchehen die Fuͤrſtlichen Bey-
lager gantz in der Stille, und ohn alle Pracht. Das
Hoch-Fuͤrſtliche Paar wird in einem Gemach ge-
traut; Die Cavaliers und Dames werden durch
ein paar Marſchaͤlle aufgefuͤhrt, und der Braͤuti-
gam fuͤhrt ſeine Braut zur Copulation ſelbſt bey
der Hand; Nach der Copulation wird Tafel ge-
halten, das Hoch-Fuͤrſtliche Paar zu Bette ge-
bracht und alles ohne große Ceremonien beſchloſ-
ſen. Es wird auch wohl in gewoͤhnlichen Notifi-
cation-Schreiben mit ausgedruͤckt, wenn die Bey-
lager gantz in der Stille vollzogen worden.
§. 22. Jn den vorigen Zeiten ſind unter den
Proteſtirenden Fuͤrſten die Trauungen in den Kir-
chen gewoͤhnlicher geweſen als itzund. Man findet
auch wohl, bey den alten Geſchicht-Schreibern,
daß wenn die Fuͤrſtlichen Perſonen zur Copulation
in die Kirche gefahren, einige Adeliche Dames
vom Lande, oder nach dem damahlichen ſtylo, Ade-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/168>, abgerufen am 21.11.2024.
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