grössern. Die Staats-Ceremoniel-Wissen- schafft reguliret die Handlungen der grossen Her- ren, die sie in Ansehung ihrer selbst, ihrer Familie und ihrer Unterthanen vornehmen, und setzet auch dem, womit sie andere Fürsten oder ihre Gesandten beehren, eine gewisse Ziel und Maaße.
§. 2. Einige Ceremonien sind gar vernünfftig, und mit gutem Grunde etabliret. Sie sind als Mittel anzusehen, dadurch ein Landes-Herr einen gewissen Endzweck erreicht, immassen den Unter- thanen hiedurch eine besondere Ehrfurcht und Ehr- erbietung gegen ihren Landes-Herrn zuwege ge- bracht wird. Sollen die Unterthanen die Maje- stät des Königes erkennen, so müssen sie begreiffen, daß bey ihm die höchste Gewalt und Macht sey, und demnach müssen sie ihre Handlungen dergestalt einrichten, damit sie Anlaß nehmen, seine Macht und Gewalt daraus zu erkennen. Der gemeine Mann, welcher bloß an den äusserlichen Sinnen hangt, und die Vernunfft wenig gebrauchet, kan sich nicht allezeit recht vorstellen, was die Majestät des Königes ist, aber durch die Dinge, so in die Au- gen fallen, und seine übrigen Sinnen rühren, be- kommt er einen klaren Begriff von seiner Majestät, Macht und Gewalt. S. des Hrn. Hofrath Wol- fens Gedancken von dem gesellschafftlichen Leben der Menschen, p. 499. und 501.
§. 3. Bey dem Ursprung mancher alten Cere- monien hat man dahin gesehen, daß so wohl die Regenten als Unterthanen durch dieses oder jenes
äusser-
I. Theil. I. Capitul.
groͤſſern. Die Staats-Ceremoniel-Wiſſen- ſchafft reguliret die Handlungen der groſſen Her- ren, die ſie in Anſehung ihrer ſelbſt, ihrer Familie und ihrer Unterthanen vornehmen, und ſetzet auch dem, womit ſie andere Fuͤrſten oder ihre Geſandten beehren, eine gewiſſe Ziel und Maaße.
§. 2. Einige Ceremonien ſind gar vernuͤnfftig, und mit gutem Grunde etabliret. Sie ſind als Mittel anzuſehen, dadurch ein Landes-Herr einen gewiſſen Endzweck erreicht, immaſſen den Unter- thanen hiedurch eine beſondere Ehrfurcht und Ehr- erbietung gegen ihren Landes-Herrn zuwege ge- bracht wird. Sollen die Unterthanen die Maje- ſtaͤt des Koͤniges erkennen, ſo muͤſſen ſie begreiffen, daß bey ihm die hoͤchſte Gewalt und Macht ſey, und demnach muͤſſen ſie ihre Handlungen dergeſtalt einrichten, damit ſie Anlaß nehmen, ſeine Macht und Gewalt daraus zu erkennen. Der gemeine Mann, welcher bloß an den aͤuſſerlichen Sinnen hangt, und die Vernunfft wenig gebrauchet, kan ſich nicht allezeit recht vorſtellen, was die Majeſtaͤt des Koͤniges iſt, aber durch die Dinge, ſo in die Au- gen fallen, und ſeine uͤbrigen Sinnen ruͤhren, be- kommt er einen klaren Begriff von ſeiner Majeſtaͤt, Macht und Gewalt. S. des Hrn. Hofrath Wol- fens Gedancken von dem geſellſchafftlichen Leben der Menſchen, p. 499. und 501.
§. 3. Bey dem Urſprung mancher alten Cere- monien hat man dahin geſehen, daß ſo wohl die Regenten als Unterthanen durch dieſes oder jenes
aͤuſſer-
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I. Theil. I. Capitul.
groͤſſern. Die Staats-Ceremoniel-Wiſſen-
ſchafft reguliret die Handlungen der groſſen Her-
ren, die ſie in Anſehung ihrer ſelbſt, ihrer Familie
und ihrer Unterthanen vornehmen, und ſetzet auch
dem, womit ſie andere Fuͤrſten oder ihre Geſandten
beehren, eine gewiſſe Ziel und Maaße.
§. 2. Einige Ceremonien ſind gar vernuͤnfftig,
und mit gutem Grunde etabliret. Sie ſind als
Mittel anzuſehen, dadurch ein Landes-Herr einen
gewiſſen Endzweck erreicht, immaſſen den Unter-
thanen hiedurch eine beſondere Ehrfurcht und Ehr-
erbietung gegen ihren Landes-Herrn zuwege ge-
bracht wird. Sollen die Unterthanen die Maje-
ſtaͤt des Koͤniges erkennen, ſo muͤſſen ſie begreiffen,
daß bey ihm die hoͤchſte Gewalt und Macht ſey, und
demnach muͤſſen ſie ihre Handlungen dergeſtalt
einrichten, damit ſie Anlaß nehmen, ſeine Macht
und Gewalt daraus zu erkennen. Der gemeine
Mann, welcher bloß an den aͤuſſerlichen Sinnen
hangt, und die Vernunfft wenig gebrauchet, kan
ſich nicht allezeit recht vorſtellen, was die Majeſtaͤt
des Koͤniges iſt, aber durch die Dinge, ſo in die Au-
gen fallen, und ſeine uͤbrigen Sinnen ruͤhren, be-
kommt er einen klaren Begriff von ſeiner Majeſtaͤt,
Macht und Gewalt. S. des Hrn. Hofrath Wol-
fens Gedancken von dem geſellſchafftlichen Leben
der Menſchen, p. 499. und 501.
§. 3. Bey dem Urſprung mancher alten Cere-
monien hat man dahin geſehen, daß ſo wohl die
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/26>, abgerufen am 21.11.2024.
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