den andern Puissancen sonderlich den nächsten An- verwandten, und denen, auf welche die nächste Suc- cession der Lande verfällt, zu notisiciren. Die Obsignation der Hochfürstlichen Verlassenschafft wird an allen Orten der Apert gewordenen Lande von des verstorbenen Herrn hinterlassenen Mini- stris und Bedienten mit Zuziehung eines Notarii verrichtet, damit die Resignation, Inventirung und Theilungen von allerseits Fürstlichen Interessenten abzuordnenden Räthen mit guter Ordnung und Richtigkeit bewerckstelliget werden können.
§. 14. Meistentheils werden die Hochfürstlichen Leichen einbalsamiret, und zwar das Hertz beson- ders, die übrigen Eingeweide auch besonders. Das Hertz wird gar offters in ein silbern oder ander kost- bar Behältniß verschlossen, und mit einer kurtzen Inscription die nöthigen Umstände dabey erklährt. Die übrigen Intestina werden etwan in einer Urna verwahrt. Bey den Römisch Catholischen wird das Hertz mit vielen Ceremonien in einen Kloster, das der verstorbene Fürst vor andern am meisten geliebet, beygesetzt, und eine eigene Procession dabey gehalten. Nebst den Hertzen wird zuweilen die Zunge auch mit zugleich abgesondert; und mit dem Eingeweyde das Gehirn und die Augen, welche in einen vergoldten Kessel in eine Capell oder an einen andern Ort mit gewissen Solennitäten getragen werden. Also ward das Hertz und die Zunge des Römischen Käysers Leopoldi in einen silbern ver- guldeten Becher mit der Uberschrifft: Cor Leopoldi
Primi
S 4
Von der Fuͤrſtl. Perſ. Vor ber. zum Tode.
den andern Puiſſancen ſonderlich den naͤchſten An- verwandten, und denen, auf welche die naͤchſte Suc- ceſſion der Lande verfaͤllt, zu notiſiciren. Die Obſignation der Hochfuͤrſtlichen Verlaſſenſchafft wird an allen Orten der Apert gewordenen Lande von des verſtorbenen Herrn hinterlaſſenen Mini- ſtris und Bedienten mit Zuziehung eines Notarii verrichtet, damit die Reſignation, Inventirung und Theilungen von allerſeits Fuͤrſtlichen Intereſſenten abzuordnenden Raͤthen mit guter Ordnung und Richtigkeit bewerckſtelliget werden koͤnnen.
§. 14. Meiſtentheils werden die Hochfuͤrſtlichen Leichen einbalſamiret, und zwar das Hertz beſon- ders, die uͤbrigen Eingeweide auch beſonders. Das Hertz wird gar offters in ein ſilbern oder ander koſt- bar Behaͤltniß verſchloſſen, und mit einer kurtzen Inſcription die noͤthigen Umſtaͤnde dabey erklaͤhrt. Die uͤbrigen Inteſtina werden etwan in einer Urna verwahrt. Bey den Roͤmiſch Catholiſchen wird das Hertz mit vielen Ceremonien in einen Kloſter, das der verſtorbene Fuͤrſt vor andern am meiſten geliebet, beygeſetzt, und eine eigene Proceſſion dabey gehalten. Nebſt den Hertzen wird zuweilen die Zunge auch mit zugleich abgeſondert; und mit dem Eingeweyde das Gehirn und die Augen, welche in einen vergoldten Keſſel in eine Capell oder an einen andern Ort mit gewiſſen Solennitaͤten getragen werden. Alſo ward das Hertz und die Zunge des Roͤmiſchen Kaͤyſers Leopoldi in einen ſilbern ver- guldeten Becher mit der Uberſchrifft: Cor Leopoldi
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Von der Fuͤrſtl. Perſ. Vor ber. zum Tode.
den andern Puiſſancen ſonderlich den naͤchſten An-
verwandten, und denen, auf welche die naͤchſte Suc-
ceſſion der Lande verfaͤllt, zu notiſiciren. Die
Obſignation der Hochfuͤrſtlichen Verlaſſenſchafft
wird an allen Orten der Apert gewordenen Lande
von des verſtorbenen Herrn hinterlaſſenen Mini-
ſtris und Bedienten mit Zuziehung eines Notarii
verrichtet, damit die Reſignation, Inventirung und
Theilungen von allerſeits Fuͤrſtlichen Intereſſenten
abzuordnenden Raͤthen mit guter Ordnung und
Richtigkeit bewerckſtelliget werden koͤnnen.
§. 14. Meiſtentheils werden die Hochfuͤrſtlichen
Leichen einbalſamiret, und zwar das Hertz beſon-
ders, die uͤbrigen Eingeweide auch beſonders. Das
Hertz wird gar offters in ein ſilbern oder ander koſt-
bar Behaͤltniß verſchloſſen, und mit einer kurtzen
Inſcription die noͤthigen Umſtaͤnde dabey erklaͤhrt.
Die uͤbrigen Inteſtina werden etwan in einer Urna
verwahrt. Bey den Roͤmiſch Catholiſchen wird
das Hertz mit vielen Ceremonien in einen Kloſter,
das der verſtorbene Fuͤrſt vor andern am meiſten
geliebet, beygeſetzt, und eine eigene Proceſſion dabey
gehalten. Nebſt den Hertzen wird zuweilen die
Zunge auch mit zugleich abgeſondert; und mit dem
Eingeweyde das Gehirn und die Augen, welche in
einen vergoldten Keſſel in eine Capell oder an einen
andern Ort mit gewiſſen Solennitaͤten getragen
werden. Alſo ward das Hertz und die Zunge des
Roͤmiſchen Kaͤyſers Leopoldi in einen ſilbern ver-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 279. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/303>, abgerufen am 22.11.2024.
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