so hielten sie mit ihren Carossen stille von früh an biß des Nachmittags um 4 Uhr, und liessen ihren Pferden Futter bringen. Endlich kam ein Fuhr- mann mit einem Fuder Wein gefahren, dieser klagte es dem Commissario der Gegend, welcher hernach die Verfügung that, sie solten beyde zu- rück fahren, und keiner diesen Abend wieder auf der Strasse sich sehen lassen, womit den beyde zufrieden waren, und dieser Praecedenz-Streit sich endigte. S. Theatr. Europ. T. XV. p. 110.
§. 20. Bißweilen ist nicht allein ein Disput we- gen der Praecedenz überhaupt, sondern auch we- gen des Platzes, welcher vor den obern oder nie- drigern Platz zu achten. Einige haben das Axio- ma, daß der oberste Platz eines geringern Ortes vor schlechter zu halten, als der unterste eines höhern Ortes; andere halten davor, diese Regul könte in einer distincten Societät Platz finden, aber nicht in einer vereinigten Assemblee.
§. 21. Damit nun bey diesen und andern der- gleichen Fällen allen Rang-Streitigkeiten, so viel als möglich vorgebogen werde, so ist man auf man- cherley Temperamente bedacht, es mögen nun die Herrschafften selbst oder ihre Gesandten concurri- ren. Bey dem Friedens-Schluß zu Veroins, da der Frantzösische und Spanische Gesandte stritten, welcher von ihnen zu des Päbstlichen Legats Rech- ten sitzen solte, wurde diß Mittel getroffen: Man ließ den in Franckreich residirenden Päbstlichen Nuncium kommen, welcher sich dem Legato zur
Rechten
II. Theil I. Capitul.
ſo hielten ſie mit ihren Caroſſen ſtille von fruͤh an biß des Nachmittags um 4 Uhr, und lieſſen ihren Pferden Futter bringen. Endlich kam ein Fuhr- mann mit einem Fuder Wein gefahren, dieſer klagte es dem Commiſſario der Gegend, welcher hernach die Verfuͤgung that, ſie ſolten beyde zu- ruͤck fahren, und keiner dieſen Abend wieder auf der Straſſe ſich ſehen laſſen, womit den beyde zufrieden waren, und dieſer Præcedenz-Streit ſich endigte. S. Theatr. Europ. T. XV. p. 110.
§. 20. Bißweilen iſt nicht allein ein Diſput we- gen der Præcedenz uͤberhaupt, ſondern auch we- gen des Platzes, welcher vor den obern oder nie- drigern Platz zu achten. Einige haben das Axio- ma, daß der oberſte Platz eines geringern Ortes vor ſchlechter zu halten, als der unterſte eines hoͤhern Ortes; andere halten davor, dieſe Regul koͤnte in einer diſtincten Societaͤt Platz finden, aber nicht in einer vereinigten Aſſemblee.
§. 21. Damit nun bey dieſen und andern der- gleichen Faͤllen allen Rang-Streitigkeiten, ſo viel als moͤglich vorgebogen werde, ſo iſt man auf man- cherley Temperamente bedacht, es moͤgen nun die Herrſchafften ſelbſt oder ihre Geſandten concurri- ren. Bey dem Friedens-Schluß zu Veroins, da der Frantzoͤſiſche und Spaniſche Geſandte ſtritten, welcher von ihnen zu des Paͤbſtlichen Legats Rech- ten ſitzen ſolte, wurde diß Mittel getroffen: Man ließ den in Franckreich reſidirenden Paͤbſtlichen Nuncium kommen, welcher ſich dem Legato zur
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II. Theil I. Capitul.
ſo hielten ſie mit ihren Caroſſen ſtille von fruͤh an
biß des Nachmittags um 4 Uhr, und lieſſen ihren
Pferden Futter bringen. Endlich kam ein Fuhr-
mann mit einem Fuder Wein gefahren, dieſer
klagte es dem Commiſſario der Gegend, welcher
hernach die Verfuͤgung that, ſie ſolten beyde zu-
ruͤck fahren, und keiner dieſen Abend wieder auf
der Straſſe ſich ſehen laſſen, womit den beyde
zufrieden waren, und dieſer Præcedenz-Streit
ſich endigte. S. Theatr. Europ. T. XV. p. 110.
§. 20. Bißweilen iſt nicht allein ein Diſput we-
gen der Præcedenz uͤberhaupt, ſondern auch we-
gen des Platzes, welcher vor den obern oder nie-
drigern Platz zu achten. Einige haben das Axio-
ma, daß der oberſte Platz eines geringern Ortes vor
ſchlechter zu halten, als der unterſte eines hoͤhern
Ortes; andere halten davor, dieſe Regul koͤnte in
einer diſtincten Societaͤt Platz finden, aber nicht in
einer vereinigten Aſſemblee.
§. 21. Damit nun bey dieſen und andern der-
gleichen Faͤllen allen Rang-Streitigkeiten, ſo viel
als moͤglich vorgebogen werde, ſo iſt man auf man-
cherley Temperamente bedacht, es moͤgen nun die
Herrſchafften ſelbſt oder ihre Geſandten concurri-
ren. Bey dem Friedens-Schluß zu Veroins, da
der Frantzoͤſiſche und Spaniſche Geſandte ſtritten,
welcher von ihnen zu des Paͤbſtlichen Legats Rech-
ten ſitzen ſolte, wurde diß Mittel getroffen: Man
ließ den in Franckreich reſidirenden Paͤbſtlichen
Nuncium kommen, welcher ſich dem Legato zur
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 350. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/374>, abgerufen am 24.11.2024.
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