schafft, so Wirths Stelle vertritt, sich in gleicher Dignität befinden, haben mehr Gefallen in einem Garten-Hause oder andern publiquen Gebäude abzutreten, als auf dem Schlosse.
§. 22. Es wird den Hoch-Fürstlichen Gästen bey ihrem Anwesen alles nur ersinnliche an Höf- lichkeit und Plaisir erwiesen, so ihren Neigungen, ih- rem Stande und Temperament gemäß, und ihnen zum Divertissement mancherley Arten der Lust- und Wasser-Jagten, der Inventions-Tafeln, der Comoedien, Opern, Balletten, Carrusellen, Kampf- Jagten, Schneppen-schiessen, Feuerwercke, Illu- minationen und Masqueraden angestellt. Es wird ihnen alles gezeiget, was sich nur remarquables in der Residenz und um dieselbe herum befindet. Es wird allenthalben anbefohlen, daß nicht nur ihre gantze Suite und alle ihre Domestiquen auf das höflichste tractirt werden sollen, sondern es werden auch so gar alle die Frembden, die aus denselben Lande her sind, währender Zeit daß sich eine fremb- de Herrschafft in der Residenz aufhält, viel besser angesehen als sonsten. Jnsonderheit bekommen auch die Hof-Narren scharffe Lectionen, daß sie sich in acht nehmen, damit sie niemand von den Frembden durch ihre plumpen Raisonemens cho- quiren.
§. 23. Die grossen Herren die sich als hohe Gäste einstellen, thun auch einigen Königlichen oder Fürstlichen Ministris die Gnade, und speisen nach beschehener unterthänigsten Invitation bey
ihnen
Von Viſiten u. Zuſammenk. groſſer Herren.
ſchafft, ſo Wirths Stelle vertritt, ſich in gleicher Dignitaͤt befinden, haben mehr Gefallen in einem Garten-Hauſe oder andern publiquen Gebaͤude abzutreten, als auf dem Schloſſe.
§. 22. Es wird den Hoch-Fuͤrſtlichen Gaͤſten bey ihrem Anweſen alles nur erſinnliche an Hoͤf- lichkeit und Plaiſir erwieſen, ſo ihren Neigungen, ih- rem Stande und Temperament gemaͤß, und ihnen zum Divertiſſement mancherley Arten der Luſt- und Waſſer-Jagten, der Inventions-Tafeln, der Comœdien, Opern, Balletten, Carruſellen, Kampf- Jagten, Schneppen-ſchieſſen, Feuerwercke, Illu- minationen und Maſqueraden angeſtellt. Es wird ihnen alles gezeiget, was ſich nur remarquables in der Reſidenz und um dieſelbe herum befindet. Es wird allenthalben anbefohlen, daß nicht nur ihre gantze Suite und alle ihre Domeſtiquen auf das hoͤflichſte tractirt werden ſollen, ſondern es werden auch ſo gar alle die Frembden, die aus denſelben Lande her ſind, waͤhrender Zeit daß ſich eine fremb- de Herrſchafft in der Reſidenz aufhaͤlt, viel beſſer angeſehen als ſonſten. Jnſonderheit bekommen auch die Hof-Narren ſcharffe Lectionen, daß ſie ſich in acht nehmen, damit ſie niemand von den Frembden durch ihre plumpen Raiſonemens cho- quiren.
§. 23. Die groſſen Herren die ſich als hohe Gaͤſte einſtellen, thun auch einigen Koͤniglichen oder Fuͤrſtlichen Miniſtris die Gnade, und ſpeiſen nach beſchehener unterthaͤnigſten Invitation bey
ihnen
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Von Viſiten u. Zuſammenk. groſſer Herren.
ſchafft, ſo Wirths Stelle vertritt, ſich in gleicher
Dignitaͤt befinden, haben mehr Gefallen in einem
Garten-Hauſe oder andern publiquen Gebaͤude
abzutreten, als auf dem Schloſſe.
§. 22. Es wird den Hoch-Fuͤrſtlichen Gaͤſten
bey ihrem Anweſen alles nur erſinnliche an Hoͤf-
lichkeit und Plaiſir erwieſen, ſo ihren Neigungen, ih-
rem Stande und Temperament gemaͤß, und ihnen
zum Divertiſſement mancherley Arten der Luſt-
und Waſſer-Jagten, der Inventions-Tafeln, der
Comœdien, Opern, Balletten, Carruſellen, Kampf-
Jagten, Schneppen-ſchieſſen, Feuerwercke, Illu-
minationen und Maſqueraden angeſtellt. Es wird
ihnen alles gezeiget, was ſich nur remarquables in
der Reſidenz und um dieſelbe herum befindet. Es
wird allenthalben anbefohlen, daß nicht nur ihre
gantze Suite und alle ihre Domeſtiquen auf das
hoͤflichſte tractirt werden ſollen, ſondern es werden
auch ſo gar alle die Frembden, die aus denſelben
Lande her ſind, waͤhrender Zeit daß ſich eine fremb-
de Herrſchafft in der Reſidenz aufhaͤlt, viel beſſer
angeſehen als ſonſten. Jnſonderheit bekommen
auch die Hof-Narren ſcharffe Lectionen, daß ſie
ſich in acht nehmen, damit ſie niemand von den
Frembden durch ihre plumpen Raiſonemens cho-
quiren.
§. 23. Die groſſen Herren die ſich als hohe
Gaͤſte einſtellen, thun auch einigen Koͤniglichen
oder Fuͤrſtlichen Miniſtris die Gnade, und ſpeiſen
nach beſchehener unterthaͤnigſten Invitation bey
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/391>, abgerufen am 23.11.2024.
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