ihn wieder auf, der Kayser giebt dem anredenden Fürsten ein Zeichen, daß er sich auch bedeckt. Kurtz darauf nimmt der Fürst den Hut wieder ab, und redet ferner unbedeckt mit dem Kayser, welcher be- deckt bleibet.
§. 30. Kan der Kayser Alters- oder Unpäßlich- keit halber nicht stehen, sondern läst sich auf seinem gesetzten Fauteuil nieder, so wird dem Fürsten eine Chaise a dos oder schlechter Rücken-Stuhl gesetzt, darauf er sich zu setzen vom Kayser genöthiget wird. Nimmt er seinen Abtritt aus der Audienz, entdeckt sich der Kayser wieder, setzt aber alsobald wieder auf, und giebt ihm 2 biß 3 Schritte in dem Audienz- Zimmer zur Thüre hinzu das Geleite.
§. 31. Es wird auch darinnen eine Distinction gemacht, wenn ein geistlicher oder weltlicher Fürst nicht so wohl in seinem Fürstlichen Character und Qualität, sondern als ein Verwandter zum Kayser oder zur Kayserin kommt. Diese werden nebst ih- ren Gemahlinnen durch specielle Commissarios unter Weges, und ehe sie zum Kayserlichen Hof- Lager kommen, angenommen und becomplimen- tiret, auch unter Weges defrayirt. Man logirt sie zwar nicht in das Kayserliche ordentliche, sondern Neben-Hof-Lager, so zu Wien die Stall-Burg benennet wird. Sie und ihre Leute werden, so lange sie in dem Kayserlichen Hof-Lager anwesend, frey gehalten. Man nimmt sie an der Kayserin Tafel, wenn der Kayser auf der Kayserin Seite
speist,
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Von Viſiten u. Zuſam̃enk. groſſer Herren.
ihn wieder auf, der Kayſer giebt dem anredenden Fuͤrſten ein Zeichen, daß er ſich auch bedeckt. Kurtz darauf nimmt der Fuͤrſt den Hut wieder ab, und redet ferner unbedeckt mit dem Kayſer, welcher be- deckt bleibet.
§. 30. Kan der Kayſer Alters- oder Unpaͤßlich- keit halber nicht ſtehen, ſondern laͤſt ſich auf ſeinem geſetzten Fauteuil nieder, ſo wird dem Fuͤrſten eine Chaiſe a dos oder ſchlechter Ruͤcken-Stuhl geſetzt, darauf er ſich zu ſetzen vom Kayſer genoͤthiget wird. Nimmt er ſeinen Abtritt aus der Audienz, entdeckt ſich der Kayſer wieder, ſetzt aber alſobald wieder auf, und giebt ihm 2 biß 3 Schritte in dem Audienz- Zimmer zur Thuͤre hinzu das Geleite.
§. 31. Es wird auch darinnen eine Diſtinction gemacht, wenn ein geiſtlicher oder weltlicher Fuͤrſt nicht ſo wohl in ſeinem Fuͤrſtlichen Character und Qualitaͤt, ſondern als ein Verwandter zum Kayſer oder zur Kayſerin kommt. Dieſe werden nebſt ih- ren Gemahlinnen durch ſpecielle Commiſſarios unter Weges, und ehe ſie zum Kayſerlichen Hof- Lager kommen, angenommen und becomplimen- tiret, auch unter Weges defrayirt. Man logirt ſie zwar nicht in das Kayſerliche ordentliche, ſondern Neben-Hof-Lager, ſo zu Wien die Stall-Burg benennet wird. Sie und ihre Leute werden, ſo lange ſie in dem Kayſerlichen Hof-Lager anweſend, frey gehalten. Man nimmt ſie an der Kayſerin Tafel, wenn der Kayſer auf der Kayſerin Seite
ſpeiſt,
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Von Viſiten u. Zuſam̃enk. groſſer Herren.
ihn wieder auf, der Kayſer giebt dem anredenden
Fuͤrſten ein Zeichen, daß er ſich auch bedeckt. Kurtz
darauf nimmt der Fuͤrſt den Hut wieder ab, und
redet ferner unbedeckt mit dem Kayſer, welcher be-
deckt bleibet.
§. 30. Kan der Kayſer Alters- oder Unpaͤßlich-
keit halber nicht ſtehen, ſondern laͤſt ſich auf ſeinem
geſetzten Fauteuil nieder, ſo wird dem Fuͤrſten eine
Chaiſe a dos oder ſchlechter Ruͤcken-Stuhl geſetzt,
darauf er ſich zu ſetzen vom Kayſer genoͤthiget wird.
Nimmt er ſeinen Abtritt aus der Audienz, entdeckt
ſich der Kayſer wieder, ſetzt aber alſobald wieder auf,
und giebt ihm 2 biß 3 Schritte in dem Audienz-
Zimmer zur Thuͤre hinzu das Geleite.
§. 31. Es wird auch darinnen eine Diſtinction
gemacht, wenn ein geiſtlicher oder weltlicher Fuͤrſt
nicht ſo wohl in ſeinem Fuͤrſtlichen Character und
Qualitaͤt, ſondern als ein Verwandter zum Kayſer
oder zur Kayſerin kommt. Dieſe werden nebſt ih-
ren Gemahlinnen durch ſpecielle Commiſſarios
unter Weges, und ehe ſie zum Kayſerlichen Hof-
Lager kommen, angenommen und becomplimen-
tiret, auch unter Weges defrayirt. Man logirt
ſie zwar nicht in das Kayſerliche ordentliche, ſondern
Neben-Hof-Lager, ſo zu Wien die Stall-Burg
benennet wird. Sie und ihre Leute werden, ſo
lange ſie in dem Kayſerlichen Hof-Lager anweſend,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/395>, abgerufen am 23.11.2024.
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