trachtung zu ziehen, sintemahl es die Natur des Ceremoniels dergestallt angenommen, daß darü- ber ie und zuweilen Streit entstanden. S. das streitige Fahren mit 6. Pferden respectu der Gräf- lichen Subdelegirten zu Wetzlar, in den V. Tomo der Electorum juris Publici p. 417.
§. 32. Wenn die Gesandten von einigen Oer- tern ankommen die wegen der Pest verdächtig sind, so müssen sie in einem Land- und Garten-Hause etwan ein 14 Tage oder 4 Wochen Guarantaine halten, ihre Bagage zu einigen mahlen lüfften las- sen, und dürffen inzwischen keinen Brief an Hof abschicken, er müste denn vorher wohl durchräu- chert seyn, iedoch wird ihnen alles nöthige an Er- frischungen, Speise und Geträncke, u. s. w. zuge- schickt.
§. 33. So bald sie ankommen werden sie in die Palais, die zur Aufnahme der Gesandschafften de- stinirt sind, einlogirt; sie halten sich mehrentheils so lange incognito auf, biß sie zu Ehren ihres Principals ihre gantze Equipage in Ordnung ge- setzt. Nach der Beschaffenheit der Gelder, die sie zu ihrer Gesandschafft bekommen, und nach der Vorschrifft, die ihnen hierüber von ihren hehen Herrschafften ertheilt werden, machen sie eine grös- sere oder geringere Figur; iedoch müssen sie auch alles so einrichten, daß sie selbst und ihre Souve[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ins keine deshonneur davon haben.
§. 34. Sie lassen über die Portale der Häuser und Palais in denen sie logiren gemeiniglich die
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II. Theil. III. Capitul.
trachtung zu ziehen, ſintemahl es die Natur des Ceremoniels dergeſtallt angenommen, daß daruͤ- ber ie und zuweilen Streit entſtanden. S. das ſtreitige Fahren mit 6. Pferden reſpectu der Graͤf- lichen Subdelegirten zu Wetzlar, in den V. Tomo der Electorum juris Publici p. 417.
§. 32. Wenn die Geſandten von einigen Oer- tern ankommen die wegen der Peſt verdaͤchtig ſind, ſo muͤſſen ſie in einem Land- und Garten-Hauſe etwan ein 14 Tage oder 4 Wochen Guarantaine halten, ihre Bagage zu einigen mahlen luͤfften laſ- ſen, und duͤrffen inzwiſchen keinen Brief an Hof abſchicken, er muͤſte denn vorher wohl durchraͤu- chert ſeyn, iedoch wird ihnen alles noͤthige an Er- friſchungen, Speiſe und Getraͤncke, u. ſ. w. zuge- ſchickt.
§. 33. So bald ſie ankommen werden ſie in die Palais, die zur Aufnahme der Geſandſchafften de- ſtinirt ſind, einlogirt; ſie halten ſich mehrentheils ſo lange incognito auf, biß ſie zu Ehren ihres Principals ihre gantze Equipage in Ordnung ge- ſetzt. Nach der Beſchaffenheit der Gelder, die ſie zu ihrer Geſandſchafft bekommen, und nach der Vorſchrifft, die ihnen hieruͤber von ihren hehen Herrſchafften ertheilt werden, machen ſie eine groͤſ- ſere oder geringere Figur; iedoch muͤſſen ſie auch alles ſo einrichten, daß ſie ſelbſt und ihre Souve[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ins keine deshonneur davon haben.
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II. Theil. III. Capitul.
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Ceremoniels dergeſtallt angenommen, daß daruͤ-
ber ie und zuweilen Streit entſtanden. S. das
ſtreitige Fahren mit 6. Pferden reſpectu der Graͤf-
lichen Subdelegirten zu Wetzlar, in den V. Tomo
der Electorum juris Publici p. 417.
§. 32. Wenn die Geſandten von einigen Oer-
tern ankommen die wegen der Peſt verdaͤchtig ſind,
ſo muͤſſen ſie in einem Land- und Garten-Hauſe
etwan ein 14 Tage oder 4 Wochen Guarantaine
halten, ihre Bagage zu einigen mahlen luͤfften laſ-
ſen, und duͤrffen inzwiſchen keinen Brief an Hof
abſchicken, er muͤſte denn vorher wohl durchraͤu-
chert ſeyn, iedoch wird ihnen alles noͤthige an Er-
friſchungen, Speiſe und Getraͤncke, u. ſ. w. zuge-
ſchickt.
§. 33. So bald ſie ankommen werden ſie in die
Palais, die zur Aufnahme der Geſandſchafften de-
ſtinirt ſind, einlogirt; ſie halten ſich mehrentheils
ſo lange incognito auf, biß ſie zu Ehren ihres
Principals ihre gantze Equipage in Ordnung ge-
ſetzt. Nach der Beſchaffenheit der Gelder, die
ſie zu ihrer Geſandſchafft bekommen, und nach der
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Herrſchafften ertheilt werden, machen ſie eine groͤſ-
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§. 34. Sie laſſen uͤber die Portale der Haͤuſer
und Palais in denen ſie logiren gemeiniglich die
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 394. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/418>, abgerufen am 22.11.2024.
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