Visitati und Visitantis halten sich inzwischen in den Vorgemächern auf.
§. 48. Bevor sie die Visiten ablegen wollen, erkundigen sie sich zuvor genau, auf was vor Art sie von den andern werden empfangen und tracti- ret werden; wenn sie vorher mercken daß ihnen das Ceremoniel nicht recht anständig seyn möchte, so lassen sie auch wohl die Visiten gar unterweges. Es werden aber mehrentheils, durch Vermittelung anderer, Temperamente hierbey ausgefunden, und wo sie der Conjuncturen wegen nothwendig mit einander zu reden haben, so abstrahiren sie von allen Ceremonien, und besuchen nur einander pri- vatim.
§. 49. Die abgehenden Ministri, Ambassa- deurs, Envoyes u. s. w. geben die erste Abschieds- Visite an die bleibenden, ungeachtet die abgehen- den höher sind, und empfangen hernach von den bleibenden die Gegen-Visite. Die Ambassadeurs geben in ihren Hause den geringern Characters die rechte Hand nicht, doch setzen die geringern den Hut auf. Die ersten, andern, oder dritten Ge- sandten haben mehrentheils ein gleiches Tracta- ment zu erwarten; Sie nennen einander Jhro Ex- cellenz, iedoch setzt es nicht selten Disputen wegen der Abgesandten der kleinern Puissancen. Man- che wollen diesen Titul zwar den ersten Haupt- Gesandten geben, verweigern ihn aber den andern und dritten.
§. 50.
II. Theil. III. Capitul.
Viſitati und Viſitantis halten ſich inzwiſchen in den Vorgemaͤchern auf.
§. 48. Bevor ſie die Viſiten ablegen wollen, erkundigen ſie ſich zuvor genau, auf was vor Art ſie von den andern werden empfangen und tracti- ret werden; wenn ſie vorher mercken daß ihnen das Ceremoniel nicht recht anſtaͤndig ſeyn moͤchte, ſo laſſen ſie auch wohl die Viſiten gar unterweges. Es werden aber mehrentheils, durch Vermittelung anderer, Temperamente hierbey ausgefunden, und wo ſie der Conjuncturen wegen nothwendig mit einander zu reden haben, ſo abſtrahiren ſie von allen Ceremonien, und beſuchen nur einander pri- vatim.
§. 49. Die abgehenden Miniſtri, Ambaſſa- deurs, Envoyés u. ſ. w. geben die erſte Abſchieds- Viſite an die bleibenden, ungeachtet die abgehen- den hoͤher ſind, und empfangen hernach von den bleibenden die Gegen-Viſite. Die Ambaſſadeurs geben in ihren Hauſe den geringern Charactérs die rechte Hand nicht, doch ſetzen die geringern den Hut auf. Die erſten, andern, oder dritten Ge- ſandten haben mehrentheils ein gleiches Tracta- ment zu erwarten; Sie nennen einander Jhro Ex- cellenz, iedoch ſetzt es nicht ſelten Diſputen wegen der Abgeſandten der kleinern Puiſſancen. Man- che wollen dieſen Titul zwar den erſten Haupt- Geſandten geben, verweigern ihn aber den andern und dritten.
§. 50.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0424"n="400"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">II.</hi> Theil. <hirendition="#aq">III.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/><hirendition="#aq">Viſitati</hi> und <hirendition="#aq">Viſitantis</hi> halten ſich inzwiſchen in den<lb/>
Vorgemaͤchern auf.</p><lb/><p>§. 48. Bevor ſie die <hirendition="#aq">Viſit</hi>en ablegen wollen,<lb/>
erkundigen ſie ſich zuvor genau, auf was vor Art<lb/>ſie von den andern werden empfangen und <hirendition="#aq">tracti-</hi><lb/>
ret werden; wenn ſie vorher mercken daß ihnen<lb/>
das <hirendition="#aq">Ceremoniel</hi> nicht recht anſtaͤndig ſeyn moͤchte,<lb/>ſo laſſen ſie auch wohl die <hirendition="#aq">Viſit</hi>en gar unterweges.<lb/>
Es werden aber mehrentheils, durch Vermittelung<lb/>
anderer, <hirendition="#aq">Temperamente</hi> hierbey ausgefunden, und<lb/>
wo ſie der <hirendition="#aq">Conjunctu</hi>ren wegen nothwendig mit<lb/>
einander zu reden haben, ſo <hirendition="#aq">abſtrahi</hi>ren ſie von<lb/>
allen <hirendition="#aq">Ceremonien,</hi> und beſuchen nur einander <hirendition="#aq">pri-<lb/>
vatim.</hi></p><lb/><p>§. 49. Die abgehenden <hirendition="#aq">Miniſtri, Ambaſſa-<lb/>
deurs, Envoyés</hi> u. ſ. w. geben die erſte Abſchieds-<lb/><hirendition="#aq">Viſite</hi> an die bleibenden, ungeachtet die abgehen-<lb/>
den hoͤher ſind, und empfangen hernach von den<lb/>
bleibenden die Gegen-<hirendition="#aq">Viſite.</hi> Die <hirendition="#aq">Ambaſſadeurs</hi><lb/>
geben in ihren Hauſe den geringern <hirendition="#aq">Charactérs</hi><lb/>
die rechte Hand nicht, doch ſetzen die geringern den<lb/>
Hut auf. Die erſten, andern, oder dritten Ge-<lb/>ſandten haben mehrentheils ein gleiches <hirendition="#aq">Tracta-<lb/>
ment</hi> zu erwarten; Sie nennen einander Jhro <hirendition="#aq">Ex-<lb/>
cellenz,</hi> iedoch ſetzt es nicht ſelten <hirendition="#aq">Diſput</hi>en wegen<lb/>
der Abgeſandten der kleinern <hirendition="#aq">Puiſſanc</hi>en. Man-<lb/>
che wollen dieſen <hirendition="#aq">Titul</hi> zwar den erſten Haupt-<lb/>
Geſandten geben, verweigern ihn aber den andern<lb/>
und dritten.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">§. 50.</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[400/0424]
II. Theil. III. Capitul.
Viſitati und Viſitantis halten ſich inzwiſchen in den
Vorgemaͤchern auf.
§. 48. Bevor ſie die Viſiten ablegen wollen,
erkundigen ſie ſich zuvor genau, auf was vor Art
ſie von den andern werden empfangen und tracti-
ret werden; wenn ſie vorher mercken daß ihnen
das Ceremoniel nicht recht anſtaͤndig ſeyn moͤchte,
ſo laſſen ſie auch wohl die Viſiten gar unterweges.
Es werden aber mehrentheils, durch Vermittelung
anderer, Temperamente hierbey ausgefunden, und
wo ſie der Conjuncturen wegen nothwendig mit
einander zu reden haben, ſo abſtrahiren ſie von
allen Ceremonien, und beſuchen nur einander pri-
vatim.
§. 49. Die abgehenden Miniſtri, Ambaſſa-
deurs, Envoyés u. ſ. w. geben die erſte Abſchieds-
Viſite an die bleibenden, ungeachtet die abgehen-
den hoͤher ſind, und empfangen hernach von den
bleibenden die Gegen-Viſite. Die Ambaſſadeurs
geben in ihren Hauſe den geringern Charactérs
die rechte Hand nicht, doch ſetzen die geringern den
Hut auf. Die erſten, andern, oder dritten Ge-
ſandten haben mehrentheils ein gleiches Tracta-
ment zu erwarten; Sie nennen einander Jhro Ex-
cellenz, iedoch ſetzt es nicht ſelten Diſputen wegen
der Abgeſandten der kleinern Puiſſancen. Man-
che wollen dieſen Titul zwar den erſten Haupt-
Geſandten geben, verweigern ihn aber den andern
und dritten.
§. 50.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 400. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/424>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.