Gehorsam, lassen auch durch ein Edict ihren Ent- schluß, und die mit ihnen vorgegangene Verände- rung allen ihren Unterthanen, notificiren.
§. 29. Hierauf hält einer von den vornehmsten Ständen oder Staats-Ministris, im Nahmen des gantzen Reichs eine solenne Rede, gratulirt Jhrer Majestät zum Antritt der Regierung, apprecirt Jh- nen alles Königliche Heyl, und versichert eines ie- den vollkommene Devotion. Es geschicht auch wohl, daß der bißherige Vormund, es mag nun solches ein Königlicher Agnate oder die Königliche Frau Mutter seyn, in einer Rede dem jungen König vor der gantzen Familie und Hofstatt und Deputir- ten des Reichs die Regierung übergibt. Also hielt die Königin in Franckreich Anna Maria an ihren Sohn König Ludwig XIV in Franckreich eine Rede, als er nach erhaltener Majorennität das Regiment über- nehmen wolte a. 1652. Der junge Regent danckt seinem bißherigen Vormund in einer Gegen-Rede vor dessen Bemühung und Sorgfalt, bittet ihm mit einem guten Rath und Unterricht zu assistiren, und versichert ihm aller Liebe und Propension.
§. 30. Bißweilen schicken die vornehmsten Stände, wenn sie sehen, daß ein grosser Herr die Jahre der Kindheit zurück gelegt, und viel Ver- stand von sich blicken läst, auch Liebe bey dem Volck erlangt, nach geschehener Berathschlagung eine solenne Deputation von denen Reichs-Offi- ciis an den König, und ersuchen ihn die Regierung des Königreichs anzutreten. Der junge König
dan-
III. Theil. I. Capitul.
Gehorſam, laſſen auch durch ein Edict ihren Ent- ſchluß, und die mit ihnen vorgegangene Veraͤnde- rung allen ihren Unterthanen, notificiren.
§. 29. Hierauf haͤlt einer von den vornehmſten Staͤnden oder Staats-Miniſtris, im Nahmen des gantzen Reichs eine ſolenne Rede, gratulirt Jhrer Majeſtaͤt zum Antritt der Regierung, apprecirt Jh- nen alles Koͤnigliche Heyl, und verſichert eines ie- den vollkommene Devotion. Es geſchicht auch wohl, daß der bißherige Vormund, es mag nun ſolches ein Koͤniglicher Agnate oder die Koͤnigliche Frau Mutter ſeyn, in einer Rede dem jungen Koͤnig vor der gantzen Familie und Hofſtatt und Deputir- ten des Reichs die Regierung uͤbergibt. Alſo hielt die Koͤnigin in Franckreich Anna Maria an ihren Sohn Koͤnig Ludwig XIV in Franckreich eine Rede, als er nach erhaltener Majorennitaͤt das Regiment uͤber- nehmen wolte a. 1652. Der junge Regent danckt ſeinem bißherigen Vormund in einer Gegen-Rede vor deſſen Bemuͤhung und Sorgfalt, bittet ihm mit einem guten Rath und Unterricht zu aſſiſtiren, und verſichert ihm aller Liebe und Propenſion.
§. 30. Bißweilen ſchicken die vornehmſten Staͤnde, wenn ſie ſehen, daß ein groſſer Herr die Jahre der Kindheit zuruͤck gelegt, und viel Ver- ſtand von ſich blicken laͤſt, auch Liebe bey dem Volck erlangt, nach geſchehener Berathſchlagung eine ſolenne Deputation von denen Reichs-Offi- ciis an den Koͤnig, und erſuchen ihn die Regierung des Koͤnigreichs anzutreten. Der junge Koͤnig
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III. Theil. I. Capitul.
Gehorſam, laſſen auch durch ein Edict ihren Ent-
ſchluß, und die mit ihnen vorgegangene Veraͤnde-
rung allen ihren Unterthanen, notificiren.
§. 29. Hierauf haͤlt einer von den vornehmſten
Staͤnden oder Staats-Miniſtris, im Nahmen des
gantzen Reichs eine ſolenne Rede, gratulirt Jhrer
Majeſtaͤt zum Antritt der Regierung, apprecirt Jh-
nen alles Koͤnigliche Heyl, und verſichert eines ie-
den vollkommene Devotion. Es geſchicht auch
wohl, daß der bißherige Vormund, es mag nun
ſolches ein Koͤniglicher Agnate oder die Koͤnigliche
Frau Mutter ſeyn, in einer Rede dem jungen Koͤnig
vor der gantzen Familie und Hofſtatt und Deputir-
ten des Reichs die Regierung uͤbergibt. Alſo hielt die
Koͤnigin in Franckreich Anna Maria an ihren Sohn
Koͤnig Ludwig XIV in Franckreich eine Rede, als er
nach erhaltener Majorennitaͤt das Regiment uͤber-
nehmen wolte a. 1652. Der junge Regent danckt
ſeinem bißherigen Vormund in einer Gegen-Rede
vor deſſen Bemuͤhung und Sorgfalt, bittet ihm
mit einem guten Rath und Unterricht zu aſſiſtiren,
und verſichert ihm aller Liebe und Propenſion.
§. 30. Bißweilen ſchicken die vornehmſten
Staͤnde, wenn ſie ſehen, daß ein groſſer Herr die
Jahre der Kindheit zuruͤck gelegt, und viel Ver-
ſtand von ſich blicken laͤſt, auch Liebe bey dem
Volck erlangt, nach geſchehener Berathſchlagung
eine ſolenne Deputation von denen Reichs-Offi-
ciis an den Koͤnig, und erſuchen ihn die Regierung
des Koͤnigreichs anzutreten. Der junge Koͤnig
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 554. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/578>, abgerufen am 22.11.2024.
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