Reichs, oder die Verfassung des Landes, das Pou- voir der Landes-Herren in einen und dem andern Stück einschräncken und ihnen die Hände binden, so gehen sie bißweilen von diesen Grund-Gesetzen in etwas ab, aus besondern Vertrauen zu deren liebreichen und weisen Regierung, und ertheilen ihnen in manchen Puncten mehr Macht und Au- torität, als ihre Vorfahren gehabt. Wenn sie spühren, daß sie ohne männliche Descendenten ab- gehen solten, so überlassen sie lediglich dero Gefallen die Regulirung des künfftigen Successions-We- sens, und submittiren sich in allen Stücken dero te- stamentarischen Verordnung, und solte auch, nach einem neuen und bey diesen Hoch-Fürstlichen Hau- se noch nie erhörten Casu, die Succession der Lande auf die Princeßinnen Töchter transferirt werden.
§. 12. Bey dem Absterben ihrer Regenten ver- binden sie die äusserlichen Trauer-Zeichen mit der innerlichen Trauer des Hertzens, und bauen ihnen von aussen und in ihren Seelen Denck- und Ehren- Mahle auf. Ja man hat auch wohl eher gehöret, daß sie nach ihrem Tode ihr Andencken gefeyert. Also lebte Fürstin Mechtildis zu Anhalt Henrici II. Ascherslebischer Linie Gemahlin in solchen Ehren, daß man auch nach ihren Tode in dem Stifft Foose ihr Andencken jährlich begangen, besage ei- ner gewissen Recognition des Capituls zu Foose von anno 1303. S. Becmanns Anhältischer Ge- schichte V. Theil II. Buch p. 75.
Der
Von Ehre der Unterth. gegen ihre Herrſch.
Reichs, oder die Verfaſſung des Landes, das Pou- voir der Landes-Herren in einen und dem andern Stuͤck einſchraͤncken und ihnen die Haͤnde binden, ſo gehen ſie bißweilen von dieſen Grund-Geſetzen in etwas ab, aus beſondern Vertrauen zu deren liebreichen und weiſen Regierung, und ertheilen ihnen in manchen Puncten mehr Macht und Au- toritaͤt, als ihre Vorfahren gehabt. Wenn ſie ſpuͤhren, daß ſie ohne maͤnnliche Deſcendenten ab- gehen ſolten, ſo uͤberlaſſen ſie lediglich dero Gefallen die Regulirung des kuͤnfftigen Succeſſions-We- ſens, und ſubmittiren ſich in allen Stuͤcken dero te- ſtamentariſchen Verordnung, und ſolte auch, nach einem neuen und bey dieſen Hoch-Fuͤrſtlichen Hau- ſe noch nie erhoͤrten Caſu, die Succeſſion der Lande auf die Princeßinnen Toͤchter transferirt werden.
§. 12. Bey dem Abſterben ihrer Regenten ver- binden ſie die aͤuſſerlichen Trauer-Zeichen mit der innerlichen Trauer des Hertzens, und bauen ihnen von auſſen und in ihren Seelen Denck- und Ehren- Mahle auf. Ja man hat auch wohl eher gehoͤret, daß ſie nach ihrem Tode ihr Andencken gefeyert. Alſo lebte Fuͤrſtin Mechtildis zu Anhalt Henrici II. Aſcherslebiſcher Linie Gemahlin in ſolchen Ehren, daß man auch nach ihren Tode in dem Stifft Fooſe ihr Andencken jaͤhrlich begangen, beſage ei- ner gewiſſen Recognition des Capituls zu Fooſe von anno 1303. S. Becmanns Anhaͤltiſcher Ge- ſchichte V. Theil II. Buch p. 75.
Der
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Von Ehre der Unterth. gegen ihre Herrſch.
Reichs, oder die Verfaſſung des Landes, das Pou-
voir der Landes-Herren in einen und dem andern
Stuͤck einſchraͤncken und ihnen die Haͤnde binden,
ſo gehen ſie bißweilen von dieſen Grund-Geſetzen
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liebreichen und weiſen Regierung, und ertheilen
ihnen in manchen Puncten mehr Macht und Au-
toritaͤt, als ihre Vorfahren gehabt. Wenn ſie
ſpuͤhren, daß ſie ohne maͤnnliche Deſcendenten ab-
gehen ſolten, ſo uͤberlaſſen ſie lediglich dero Gefallen
die Regulirung des kuͤnfftigen Succeſſions-We-
ſens, und ſubmittiren ſich in allen Stuͤcken dero te-
ſtamentariſchen Verordnung, und ſolte auch, nach
einem neuen und bey dieſen Hoch-Fuͤrſtlichen Hau-
ſe noch nie erhoͤrten Caſu, die Succeſſion der Lande
auf die Princeßinnen Toͤchter transferirt werden.
§. 12. Bey dem Abſterben ihrer Regenten ver-
binden ſie die aͤuſſerlichen Trauer-Zeichen mit der
innerlichen Trauer des Hertzens, und bauen ihnen
von auſſen und in ihren Seelen Denck- und Ehren-
Mahle auf. Ja man hat auch wohl eher gehoͤret,
daß ſie nach ihrem Tode ihr Andencken gefeyert.
Alſo lebte Fuͤrſtin Mechtildis zu Anhalt Henrici II.
Aſcherslebiſcher Linie Gemahlin in ſolchen Ehren,
daß man auch nach ihren Tode in dem Stifft
Fooſe ihr Andencken jaͤhrlich begangen, beſage ei-
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von anno 1303. S. Becmanns Anhaͤltiſcher Ge-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 731. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/755>, abgerufen am 22.11.2024.
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