als eine Schnecke, oder nach einer andern Figur, und der Abzug geschiehet auf solche Weise, wie der Eingang geschehen.
§. 23. Nach geendigten Carousell werden die Gewinste ausgetheilet, die entweder in Jubelen oder in kostbaren silbernen und güldenen, oder porcellainen Zeuge bestehen, oder in Gewehren u. s. w. Die Herrn Judicirer, zu welchen die Hoch-Fürstlichen Räthe und Ministres erwehlt werden, beurtheilen nach den Articuln, und regi- striren, wer das beste gethan. Gewisse Marschäl- le führen diejenigen so gewonnen, einen nach dem andern unter Trompeten- und Paucken-Schall ab zu den Judicirern, allwo ihnen die gewonnenen Preiße ertheilt, und sie mit gehörigen Ceremonien an ihren Ort wieder begleitet werden; An andern Orten eylen die Sieger bey Trompeten- und Paucken-Schall unter die Logen des vornehm- sten Frauenzimmers, aus deren Händen sie die Praesente erhalten. Jn den vorigen Zeiten war es gebräuchlich/ daß die Ritter und Uberwinder von einer Dame nicht allein mit einen andern Prae- sent, sondern auch zugleich mit einem Krantz regali- ret worden, worauf sie denn in Beyseyn der gan- tzen Versammlung unter Trompeten- und Pau- cken-Schall einen teutschen Tantz mit ihnen tha- ten, welchen die Kampff-Richter nachgehends auch nachfolgten.
§. 24. Zuweilen werden nach einer gantz be- sondern Erfindung gewisse Damen-Rennen gehal-
ten.
Von Carouſellen, Ring-Rennen und ꝛc.
als eine Schnecke, oder nach einer andern Figur, und der Abzug geſchiehet auf ſolche Weiſe, wie der Eingang geſchehen.
§. 23. Nach geendigten Carouſell werden die Gewinſte ausgetheilet, die entweder in Jubelen oder in koſtbaren ſilbernen und guͤldenen, oder porcellainen Zeuge beſtehen, oder in Gewehren u. ſ. w. Die Herrn Judicirer, zu welchen die Hoch-Fuͤrſtlichen Raͤthe und Miniſtres erwehlt werden, beurtheilen nach den Articuln, und regi- ſtriren, wer das beſte gethan. Gewiſſe Marſchaͤl- le fuͤhren diejenigen ſo gewonnen, einen nach dem andern unter Trompeten- und Paucken-Schall ab zu den Judicirern, allwo ihnen die gewonnenen Preiße ertheilt, und ſie mit gehoͤrigen Ceremonien an ihren Ort wieder begleitet werden; An andern Orten eylen die Sieger bey Trompeten- und Paucken-Schall unter die Logen des vornehm- ſten Frauenzimmers, aus deren Haͤnden ſie die Præſente erhalten. Jn den vorigen Zeiten war es gebraͤuchlich/ daß die Ritter und Uberwinder von einer Dame nicht allein mit einen andern Præ- ſent, ſondern auch zugleich mit einem Krantz regali- ret worden, worauf ſie denn in Beyſeyn der gan- tzen Verſammlung unter Trompeten- und Pau- cken-Schall einen teutſchen Tantz mit ihnen tha- ten, welchen die Kampff-Richter nachgehends auch nachfolgten.
§. 24. Zuweilen werden nach einer gantz be- ſondern Erfindung gewiſſe Damen-Rennen gehal-
ten.
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Von Carouſellen, Ring-Rennen und ꝛc.
als eine Schnecke, oder nach einer andern Figur,
und der Abzug geſchiehet auf ſolche Weiſe, wie der
Eingang geſchehen.
§. 23. Nach geendigten Carouſell werden die
Gewinſte ausgetheilet, die entweder in Jubelen
oder in koſtbaren ſilbernen und guͤldenen, oder
porcellainen Zeuge beſtehen, oder in Gewehren
u. ſ. w. Die Herrn Judicirer, zu welchen die
Hoch-Fuͤrſtlichen Raͤthe und Miniſtres erwehlt
werden, beurtheilen nach den Articuln, und regi-
ſtriren, wer das beſte gethan. Gewiſſe Marſchaͤl-
le fuͤhren diejenigen ſo gewonnen, einen nach dem
andern unter Trompeten- und Paucken-Schall
ab zu den Judicirern, allwo ihnen die gewonnenen
Preiße ertheilt, und ſie mit gehoͤrigen Ceremonien
an ihren Ort wieder begleitet werden; An andern
Orten eylen die Sieger bey Trompeten- und
Paucken-Schall unter die Logen des vornehm-
ſten Frauenzimmers, aus deren Haͤnden ſie die
Præſente erhalten. Jn den vorigen Zeiten war
es gebraͤuchlich/ daß die Ritter und Uberwinder
von einer Dame nicht allein mit einen andern Præ-
ſent, ſondern auch zugleich mit einem Krantz regali-
ret worden, worauf ſie denn in Beyſeyn der gan-
tzen Verſammlung unter Trompeten- und Pau-
cken-Schall einen teutſchen Tantz mit ihnen tha-
ten, welchen die Kampff-Richter nachgehends auch
nachfolgten.
§. 24. Zuweilen werden nach einer gantz be-
ſondern Erfindung gewiſſe Damen-Rennen gehal-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 781. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/805>, abgerufen am 22.11.2024.
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