Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729.

Bild:
<< vorherige Seite

Von Carousellen, Ring-Rennen und etc.
als eine Schnecke, oder nach einer andern Figur,
und der Abzug geschiehet auf solche Weise, wie der
Eingang geschehen.

§. 23. Nach geendigten Carousell werden die
Gewinste ausgetheilet, die entweder in Jubelen
oder in kostbaren silbernen und güldenen, oder
porcellainen Zeuge bestehen, oder in Gewehren
u. s. w. Die Herrn Judicirer, zu welchen die
Hoch-Fürstlichen Räthe und Ministres erwehlt
werden, beurtheilen nach den Articuln, und regi-
stri
ren, wer das beste gethan. Gewisse Marschäl-
le führen diejenigen so gewonnen, einen nach dem
andern unter Trompeten- und Paucken-Schall
ab zu den Judicirern, allwo ihnen die gewonnenen
Preiße ertheilt, und sie mit gehörigen Ceremonien
an ihren Ort wieder begleitet werden; An andern
Orten eylen die Sieger bey Trompeten- und
Paucken-Schall unter die Logen des vornehm-
sten Frauenzimmers, aus deren Händen sie die
Praesente erhalten. Jn den vorigen Zeiten war
es gebräuchlich/ daß die Ritter und Uberwinder
von einer Dame nicht allein mit einen andern Prae-
sent,
sondern auch zugleich mit einem Krantz regali-
ret worden, worauf sie denn in Beyseyn der gan-
tzen Versammlung unter Trompeten- und Pau-
cken-Schall einen teutschen Tantz mit ihnen tha-
ten, welchen die Kampff-Richter nachgehends auch
nachfolgten.

§. 24. Zuweilen werden nach einer gantz be-
sondern Erfindung gewisse Damen-Rennen gehal-

ten.

Von Carouſellen, Ring-Rennen und ꝛc.
als eine Schnecke, oder nach einer andern Figur,
und der Abzug geſchiehet auf ſolche Weiſe, wie der
Eingang geſchehen.

§. 23. Nach geendigten Carouſell werden die
Gewinſte ausgetheilet, die entweder in Jubelen
oder in koſtbaren ſilbernen und guͤldenen, oder
porcellainen Zeuge beſtehen, oder in Gewehren
u. ſ. w. Die Herrn Judicirer, zu welchen die
Hoch-Fuͤrſtlichen Raͤthe und Miniſtres erwehlt
werden, beurtheilen nach den Articuln, und regi-
ſtri
ren, wer das beſte gethan. Gewiſſe Marſchaͤl-
le fuͤhren diejenigen ſo gewonnen, einen nach dem
andern unter Trompeten- und Paucken-Schall
ab zu den Judicirern, allwo ihnen die gewonnenen
Preiße ertheilt, und ſie mit gehoͤrigen Ceremonien
an ihren Ort wieder begleitet werden; An andern
Orten eylen die Sieger bey Trompeten- und
Paucken-Schall unter die Logen des vornehm-
ſten Frauenzimmers, aus deren Haͤnden ſie die
Præſente erhalten. Jn den vorigen Zeiten war
es gebraͤuchlich/ daß die Ritter und Uberwinder
von einer Dame nicht allein mit einen andern Præ-
ſent,
ſondern auch zugleich mit einem Krantz regali-
ret worden, worauf ſie denn in Beyſeyn der gan-
tzen Verſammlung unter Trompeten- und Pau-
cken-Schall einen teutſchen Tantz mit ihnen tha-
ten, welchen die Kampff-Richter nachgehends auch
nachfolgten.

§. 24. Zuweilen werden nach einer gantz be-
ſondern Erfindung gewiſſe Damen-Rennen gehal-

ten.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0805" n="781"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Von <hi rendition="#aq">Carou&#x017F;ell</hi>en, Ring-Rennen und &#xA75B;c.</hi></fw><lb/>
als eine Schnecke, oder nach einer andern <hi rendition="#aq">Figur,</hi><lb/>
und der Abzug ge&#x017F;chiehet auf &#x017F;olche Wei&#x017F;e, wie der<lb/>
Eingang ge&#x017F;chehen.</p><lb/>
          <p>§. 23. Nach geendigten <hi rendition="#aq">Carou&#x017F;ell</hi> werden die<lb/>
Gewin&#x017F;te ausgetheilet, die entweder in Jubelen<lb/>
oder in ko&#x017F;tbaren &#x017F;ilbernen und gu&#x0364;ldenen, oder<lb/><hi rendition="#aq">porcellain</hi>en Zeuge be&#x017F;tehen, oder in Gewehren<lb/>
u. &#x017F;. w. Die Herrn <hi rendition="#aq">Judicirer,</hi> zu welchen die<lb/>
Hoch-Fu&#x0364;r&#x017F;tlichen Ra&#x0364;the und <hi rendition="#aq">Mini&#x017F;tres</hi> erwehlt<lb/>
werden, beurtheilen nach den <hi rendition="#aq">Articuln,</hi> und <hi rendition="#aq">regi-<lb/>
&#x017F;tri</hi>ren, wer das be&#x017F;te gethan. Gewi&#x017F;&#x017F;e Mar&#x017F;cha&#x0364;l-<lb/>
le fu&#x0364;hren diejenigen &#x017F;o gewonnen, einen nach dem<lb/>
andern unter Trompeten- und Paucken-Schall<lb/>
ab zu den <hi rendition="#aq">Judici</hi>rern, allwo ihnen die gewonnenen<lb/>
Preiße ertheilt, und &#x017F;ie mit geho&#x0364;rigen <hi rendition="#aq">Ceremoni</hi>en<lb/>
an ihren Ort wieder begleitet werden; An andern<lb/>
Orten eylen die Sieger bey Trompeten- und<lb/>
Paucken-Schall unter die <hi rendition="#aq">Logen</hi> des vornehm-<lb/>
&#x017F;ten Frauenzimmers, aus deren Ha&#x0364;nden &#x017F;ie die<lb/><hi rendition="#aq">Præ&#x017F;ente</hi> erhalten. Jn den vorigen Zeiten war<lb/>
es gebra&#x0364;uchlich/ daß die Ritter und Uberwinder<lb/>
von einer <hi rendition="#aq">Dame</hi> nicht allein mit einen andern <hi rendition="#aq">Præ-<lb/>
&#x017F;ent,</hi> &#x017F;ondern auch zugleich mit einem Krantz <hi rendition="#aq">regali-</hi><lb/>
ret worden, worauf &#x017F;ie denn in Bey&#x017F;eyn der gan-<lb/>
tzen Ver&#x017F;ammlung unter Trompeten- und Pau-<lb/>
cken-Schall einen teut&#x017F;chen Tantz mit ihnen tha-<lb/>
ten, welchen die Kampff-Richter nachgehends auch<lb/>
nachfolgten.</p><lb/>
          <p>§. 24. Zuweilen werden nach einer gantz be-<lb/>
&#x017F;ondern Erfindung gewi&#x017F;&#x017F;e <hi rendition="#aq">Damen-</hi>Rennen gehal-<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">ten.</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[781/0805] Von Carouſellen, Ring-Rennen und ꝛc. als eine Schnecke, oder nach einer andern Figur, und der Abzug geſchiehet auf ſolche Weiſe, wie der Eingang geſchehen. §. 23. Nach geendigten Carouſell werden die Gewinſte ausgetheilet, die entweder in Jubelen oder in koſtbaren ſilbernen und guͤldenen, oder porcellainen Zeuge beſtehen, oder in Gewehren u. ſ. w. Die Herrn Judicirer, zu welchen die Hoch-Fuͤrſtlichen Raͤthe und Miniſtres erwehlt werden, beurtheilen nach den Articuln, und regi- ſtriren, wer das beſte gethan. Gewiſſe Marſchaͤl- le fuͤhren diejenigen ſo gewonnen, einen nach dem andern unter Trompeten- und Paucken-Schall ab zu den Judicirern, allwo ihnen die gewonnenen Preiße ertheilt, und ſie mit gehoͤrigen Ceremonien an ihren Ort wieder begleitet werden; An andern Orten eylen die Sieger bey Trompeten- und Paucken-Schall unter die Logen des vornehm- ſten Frauenzimmers, aus deren Haͤnden ſie die Præſente erhalten. Jn den vorigen Zeiten war es gebraͤuchlich/ daß die Ritter und Uberwinder von einer Dame nicht allein mit einen andern Præ- ſent, ſondern auch zugleich mit einem Krantz regali- ret worden, worauf ſie denn in Beyſeyn der gan- tzen Verſammlung unter Trompeten- und Pau- cken-Schall einen teutſchen Tantz mit ihnen tha- ten, welchen die Kampff-Richter nachgehends auch nachfolgten. §. 24. Zuweilen werden nach einer gantz be- ſondern Erfindung gewiſſe Damen-Rennen gehal- ten.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/805
Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 781. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/805>, abgerufen am 16.06.2024.