sie nur vor 20 oder 30 Jahren her bekandt gewor- den. Diese Arten der Lustbarkeiten sind gar sehr von einander unterschieden, so wohl in Ansehung der Zeit und ihrer Dauer, als auch in Ansehung der Divertissemens, die man dabey vornimmt. Bißweilen continuiren sie nur eine Woche durch, manchmahl aber auch wohl ein paar Monathe nacheinander. An einigen Hösen bestehen sie nur in Verkleidungen und in den gewöhnlichen Spielen und Tantzen, so damit vereiniget, an an- dern aber sind sie mit vielen kostbaren und solennen Lustbarkeiten, als Aufzugen, Fuß-Turnieren, Feuerwercken, Kampff-Jagten u. d. g. vergesell- schafftet. An den Höfen, bey denen die Lustbar- keiten sehr im Schwange gehen, bemühet man sich alle Jahre eine der Herrschafft angenehme Ver- änderung damit vorzunehmen.
§. 5. Bey den Masqueraden wird entweder eine gewisse Invention durchgeführet, darnach sich ein iedweder bey seiner Verkleidung zu richten hat als wie bey einer Masquerade der Nationen, oder bey einem Götter-Aufzuge, oder es wird einen iedwe- den die Freyheit verstattet, sich nach eigenen Ge- fallen zu kleiden, wie es einer am besten inventiren oder nach seinem Beutel ausführen kan, dafern er nur hiebey nicht etwan denen deßfalls publicirten Landes-herrlichen Verordnungen zuwider han- delt, oder wider die Regeln der Klugheit verstößt, die ein iedweder bey dergleichen Fällen in Obacht zu nehmen hat. Also ist es nicht rathsam, wenn
einer
F f f 2
Von dem Carneval und Maſqueraden.
ſie nur vor 20 oder 30 Jahren her bekandt gewor- den. Dieſe Arten der Luſtbarkeiten ſind gar ſehr von einander unterſchieden, ſo wohl in Anſehung der Zeit und ihrer Dauer, als auch in Anſehung der Divertiſſemens, die man dabey vornimmt. Bißweilen continuiren ſie nur eine Woche durch, manchmahl aber auch wohl ein paar Monathe nacheinander. An einigen Hoͤſen beſtehen ſie nur in Verkleidungen und in den gewoͤhnlichen Spielen und Tantzen, ſo damit vereiniget, an an- dern aber ſind ſie mit vielen koſtbaren und ſolennen Luſtbarkeiten, als Aufzugen, Fuß-Turnieren, Feuerwercken, Kampff-Jagten u. d. g. vergeſell- ſchafftet. An den Hoͤfen, bey denen die Luſtbar- keiten ſehr im Schwange gehen, bemuͤhet man ſich alle Jahre eine der Herrſchafft angenehme Ver- aͤnderung damit vorzunehmen.
§. 5. Bey den Maſqueraden wird entweder eine gewiſſe Invention durchgefuͤhret, darnach ſich ein iedweder bey ſeiner Verkleidung zu richten hat als wie bey einer Maſquerade der Nationen, oder bey einem Goͤtter-Aufzuge, oder es wird einen iedwe- den die Freyheit verſtattet, ſich nach eigenen Ge- fallen zu kleiden, wie es einer am beſten inventiren oder nach ſeinem Beutel ausfuͤhren kan, dafern er nur hiebey nicht etwan denen deßfalls publicirten Landes-herrlichen Verordnungen zuwider han- delt, oder wider die Regeln der Klugheit verſtoͤßt, die ein iedweder bey dergleichen Faͤllen in Obacht zu nehmen hat. Alſo iſt es nicht rathſam, wenn
einer
F f f 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0843"n="819"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von dem <hirendition="#aq">Carneval</hi> und <hirendition="#aq">Maſquerad</hi>en.</hi></fw><lb/>ſie nur vor 20 oder 30 Jahren her bekandt gewor-<lb/>
den. Dieſe Arten der Luſtbarkeiten ſind gar ſehr<lb/>
von einander unterſchieden, ſo wohl in Anſehung<lb/>
der Zeit und ihrer Dauer, als auch in Anſehung<lb/>
der <hirendition="#aq">Divertiſſemens,</hi> die man dabey vornimmt.<lb/>
Bißweilen <hirendition="#aq">continui</hi>ren ſie nur eine Woche durch,<lb/>
manchmahl aber auch wohl ein paar Monathe<lb/>
nacheinander. An einigen Hoͤſen beſtehen ſie<lb/>
nur in Verkleidungen und in den gewoͤhnlichen<lb/>
Spielen und Tantzen, ſo damit vereiniget, an an-<lb/>
dern aber ſind ſie mit vielen koſtbaren und <hirendition="#aq">ſolenn</hi>en<lb/>
Luſtbarkeiten, als Aufzugen, Fuß-Turnieren,<lb/>
Feuerwercken, Kampff-Jagten u. d. g. vergeſell-<lb/>ſchafftet. An den Hoͤfen, bey denen die Luſtbar-<lb/>
keiten ſehr im Schwange gehen, bemuͤhet man ſich<lb/>
alle Jahre eine der Herrſchafft angenehme Ver-<lb/>
aͤnderung damit vorzunehmen.</p><lb/><p>§. 5. Bey den <hirendition="#aq">Maſquerad</hi>en wird entweder eine<lb/>
gewiſſe <hirendition="#aq">Invention</hi> durchgefuͤhret, darnach ſich ein<lb/>
iedweder bey ſeiner Verkleidung zu richten hat als<lb/>
wie bey einer <hirendition="#aq">Maſquerade</hi> der <hirendition="#aq">Nation</hi>en, oder bey<lb/>
einem Goͤtter-Aufzuge, oder es wird einen iedwe-<lb/>
den die Freyheit verſtattet, ſich nach eigenen Ge-<lb/>
fallen zu kleiden, wie es einer am beſten <hirendition="#aq">inventi</hi>ren<lb/>
oder nach ſeinem Beutel ausfuͤhren kan, dafern er<lb/>
nur hiebey nicht etwan denen deßfalls <hirendition="#aq">publici</hi>rten<lb/>
Landes-herrlichen Verordnungen zuwider han-<lb/>
delt, oder wider die Regeln der Klugheit verſtoͤßt,<lb/>
die ein iedweder bey dergleichen Faͤllen in Obacht<lb/>
zu nehmen hat. Alſo iſt es nicht rathſam, wenn<lb/><fwplace="bottom"type="sig">F f f 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">einer</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[819/0843]
Von dem Carneval und Maſqueraden.
ſie nur vor 20 oder 30 Jahren her bekandt gewor-
den. Dieſe Arten der Luſtbarkeiten ſind gar ſehr
von einander unterſchieden, ſo wohl in Anſehung
der Zeit und ihrer Dauer, als auch in Anſehung
der Divertiſſemens, die man dabey vornimmt.
Bißweilen continuiren ſie nur eine Woche durch,
manchmahl aber auch wohl ein paar Monathe
nacheinander. An einigen Hoͤſen beſtehen ſie
nur in Verkleidungen und in den gewoͤhnlichen
Spielen und Tantzen, ſo damit vereiniget, an an-
dern aber ſind ſie mit vielen koſtbaren und ſolennen
Luſtbarkeiten, als Aufzugen, Fuß-Turnieren,
Feuerwercken, Kampff-Jagten u. d. g. vergeſell-
ſchafftet. An den Hoͤfen, bey denen die Luſtbar-
keiten ſehr im Schwange gehen, bemuͤhet man ſich
alle Jahre eine der Herrſchafft angenehme Ver-
aͤnderung damit vorzunehmen.
§. 5. Bey den Maſqueraden wird entweder eine
gewiſſe Invention durchgefuͤhret, darnach ſich ein
iedweder bey ſeiner Verkleidung zu richten hat als
wie bey einer Maſquerade der Nationen, oder bey
einem Goͤtter-Aufzuge, oder es wird einen iedwe-
den die Freyheit verſtattet, ſich nach eigenen Ge-
fallen zu kleiden, wie es einer am beſten inventiren
oder nach ſeinem Beutel ausfuͤhren kan, dafern er
nur hiebey nicht etwan denen deßfalls publicirten
Landes-herrlichen Verordnungen zuwider han-
delt, oder wider die Regeln der Klugheit verſtoͤßt,
die ein iedweder bey dergleichen Faͤllen in Obacht
zu nehmen hat. Alſo iſt es nicht rathſam, wenn
einer
F f f 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 819. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/843>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.