Einhohlung der Materialien ein fremdes Ter- ritorium passiren müste? Ob eine Passage von fremden Kauff-Leuten durch das Land ge- he, und gewisse Jahr Messen darinnen gehalten werden? Ob der Manufacturen-Ort unter ei- nem souverainen und das Aufnehmen der Com- mercien liebenden Herrn, oder einer Republic, weit oder nahe vom Hofe, oder einer Residen- oe und benachbarten Kauff-Stadt liege.
§. 4. Wegen der natürlichen Situation ist nächst des Bodens Fruchtbar- oder Unfrucht- barkeit zu betrachten, ob das Wasser und die Lufft denen Waaren, welche sollen verarbeitet und in der Manufactur emploiret werden, be- quem sey, oder nicht? Ob taugliche Mühlen, Farbe-Pack- und Arbeits-Häuser allbereits daselbst angeleget, oder noch künfftig füglich können aufgerichtet werden.
§. 5. Die Gräntzen eines Landes geben zu consideriren, was vor umliegende Länder die nächsten seyn, ob man beschwerliche Wege zu passiren, schweren imposten und Zöllen bey den benachbarten unterworffen? Ob diese einen leichtern und bequemern, auch allbereits wohl- eingeführten Einkauff und Consumtion, vor uns, die wir erst die Manufacturen neu etabli- ren wollen, haben? Ob ein benachbarter Po- tentate den Anwachs der Manufactur inson-
der-
Einhohlung der Materialien ein fremdes Ter- ritorium paſſiren muͤſte? Ob eine Paſſage von fremden Kauff-Leuten durch das Land ge- he, und gewiſſe Jahr Meſſen darinnen gehalten werden? Ob der Manufacturen-Ort unter ei- nem ſouverainen und das Aufnehmen der Com- mercien liebenden Herrn, oder einer Republic, weit oder nahe vom Hofe, oder einer Reſiden- oe und benachbarten Kauff-Stadt liege.
§. 4. Wegen der natuͤrlichen Situation iſt naͤchſt des Bodens Fruchtbar- oder Unfrucht- barkeit zu betrachten, ob das Waſſer und die Lufft denen Waaren, welche ſollen verarbeitet und in der Manufactur emploiret werden, be- quem ſey, oder nicht? Ob taugliche Muͤhlen, Farbe-Pack- und Arbeits-Haͤuſer allbereits daſelbſt angeleget, oder noch kuͤnfftig fuͤglich koͤnnen aufgerichtet werden.
§. 5. Die Graͤntzen eines Landes geben zu conſideriren, was vor umliegende Laͤnder die naͤchſten ſeyn, ob man beſchwerliche Wege zu paſſiren, ſchweren impoſten und Zoͤllen bey den benachbarten unterworffen? Ob dieſe einen leichtern und bequemern, auch allbereits wohl- eingefuͤhrten Einkauff und Conſumtion, vor uns, die wir erſt die Manufacturen neu etabli- ren wollen, haben? Ob ein benachbarter Po- tentate den Anwachs der Manufactur inſon-
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Einhohlung der Materialien ein fremdes Ter-
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von fremden Kauff-Leuten durch das Land ge-
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nem ſouverainen und das Aufnehmen der Com-
mercien liebenden Herrn, oder einer Republic,
weit oder nahe vom Hofe, oder einer Reſiden-
oe und benachbarten Kauff-Stadt liege.
§. 4. Wegen der natuͤrlichen Situation
iſt naͤchſt des Bodens Fruchtbar- oder Unfrucht-
barkeit zu betrachten, ob das Waſſer und die
Lufft denen Waaren, welche ſollen verarbeitet
und in der Manufactur emploiret werden, be-
quem ſey, oder nicht? Ob taugliche Muͤhlen,
Farbe-Pack- und Arbeits-Haͤuſer allbereits
daſelbſt angeleget, oder noch kuͤnfftig fuͤglich
koͤnnen aufgerichtet werden.
§. 5. Die Graͤntzen eines Landes geben zu
conſideriren, was vor umliegende Laͤnder die
naͤchſten ſeyn, ob man beſchwerliche Wege zu
paſſiren, ſchweren impoſten und Zoͤllen bey den
benachbarten unterworffen? Ob dieſe einen
leichtern und bequemern, auch allbereits wohl-
eingefuͤhrten Einkauff und Conſumtion, vor
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1021. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1041>, abgerufen am 22.11.2024.
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