hinein gebracht, die denjenigen, die die Inspe- ction darüber haben, eine Summa Geldes ge- ben, und es nicht nöthig haben, sondern vor sich Mittel besitzen, daß sie davon leben und sich er- halten könten, und hingegen andere Nothdürff- tige werden öffters davon ausgeschlossen. Es sind viele Mittel-Städte, da entweder gar keine Hospitalien angeleget sind, oder die doch in so elendem Zustande sich befinden, daß diejenigen, so sich darinnen aufhalten, schlechten Trost und Verbesserung ihres Zustandes haben.
§. 32. Die Krancken gehören in die Laza- rethe; Wenn man aber solche in unserm Teutschlande durchwandern und visitiren wol- te, so würde man wohl in Theils mehr gesunde denn krancke, mehr starcke als gebrechliche, mehr solche, welche um ein gewiß Stücke Gel- des sich eingekaufft, denn um GOttes Willen eingenommen werden, darinnen antreffen. Welches, gleichwie es der intention der Christlichen Fundatorum keines Weges gemäß seyn kan, also haben alle diejenigen, welchen über solche Lazarethe und pias causas die Dispo- sition und Inspection anvertrauet, oder sonsten solchen Ubelstand und Mißbrauch durch ihre Autorität abhelffen können, und solches nicht auf alle mögliche Art befördern, wegen des ih- nen anvertrauten aber nicht angewendeten
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hinein gebracht, die denjenigen, die die Inſpe- ction daruͤber haben, eine Summa Geldes ge- ben, und es nicht noͤthig haben, ſondern vor ſich Mittel beſitzen, daß ſie davon leben und ſich er- halten koͤnten, und hingegen andere Nothduͤrff- tige werden oͤffters davon ausgeſchloſſen. Es ſind viele Mittel-Staͤdte, da entweder gar keine Hoſpitalien angeleget ſind, oder die doch in ſo elendem Zuſtande ſich befinden, daß diejenigen, ſo ſich darinnen aufhalten, ſchlechten Troſt und Verbeſſerung ihres Zuſtandes haben.
§. 32. Die Krancken gehoͤren in die Laza- rethe; Wenn man aber ſolche in unſerm Teutſchlande durchwandern und viſitiren wol- te, ſo wuͤrde man wohl in Theils mehr geſunde denn krancke, mehr ſtarcke als gebrechliche, mehr ſolche, welche um ein gewiß Stuͤcke Gel- des ſich eingekaufft, denn um GOttes Willen eingenommen werden, darinnen antreffen. Welches, gleichwie es der intention der Chriſtlichen Fundatorum keines Weges gemaͤß ſeyn kan, alſo haben alle diejenigen, welchen uͤber ſolche Lazarethe und pias cauſas die Diſpo- ſition und Inſpection anvertrauet, oder ſonſten ſolchen Ubelſtand und Mißbrauch durch ihre Autoritaͤt abhelffen koͤnnen, und ſolches nicht auf alle moͤgliche Art befoͤrdern, wegen des ih- nen anvertrauten aber nicht angewendeten
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hinein gebracht, die denjenigen, die die Inſpe-
ction daruͤber haben, eine Summa Geldes ge-
ben, und es nicht noͤthig haben, ſondern vor ſich
Mittel beſitzen, daß ſie davon leben und ſich er-
halten koͤnten, und hingegen andere Nothduͤrff-
tige werden oͤffters davon ausgeſchloſſen. Es
ſind viele Mittel-Staͤdte, da entweder gar keine
Hoſpitalien angeleget ſind, oder die doch in ſo
elendem Zuſtande ſich befinden, daß diejenigen,
ſo ſich darinnen aufhalten, ſchlechten Troſt und
Verbeſſerung ihres Zuſtandes haben.
§. 32. Die Krancken gehoͤren in die Laza-
rethe; Wenn man aber ſolche in unſerm
Teutſchlande durchwandern und viſitiren wol-
te, ſo wuͤrde man wohl in Theils mehr geſunde
denn krancke, mehr ſtarcke als gebrechliche,
mehr ſolche, welche um ein gewiß Stuͤcke Gel-
des ſich eingekaufft, denn um GOttes Willen
eingenommen werden, darinnen antreffen.
Welches, gleichwie es der intention der
Chriſtlichen Fundatorum keines Weges gemaͤß
ſeyn kan, alſo haben alle diejenigen, welchen
uͤber ſolche Lazarethe und pias cauſas die Diſpo-
ſition und Inſpection anvertrauet, oder ſonſten
ſolchen Ubelſtand und Mißbrauch durch ihre
Autoritaͤt abhelffen koͤnnen, und ſolches nicht
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1337. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1357>, abgerufen am 23.11.2024.
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