in diese Casse erlegen, auch müste von der Be- soldung, von Capitalien nach hundert oder tau- senden eine gewisse Rata bezahlet werden, u. s. w. Worzu noch gar viel andere Wege ausfündig zu machen wären. Christl. und vernünfftige von Adel würden sich eines solchen Beytrags im geringsten nicht weigern, weil sie wohl wissen, daß es unserm Herrn GOtt ein leichtes sey, aus Armen reich und aus Reich arm zu machen und also, wenn GOtt ihnen oder den Jhrigen der- gleichen Fatalitäten zuschickte, so hätten sie sich dieser Assistenz hernach auch zugetrösten. Die aber hierzu morös und unwillig wären, könten schon durch Landes herrliche Autorität gezwun- gen werden.
§. 36. Es wäre aber gar wohl zu consideriren, wenn einige Beneficia aus dergleichen Casse aus- gezahlet würden, und möglichste Sorge zu tragen, daß niemand von Adlichen Geschlechte, es sey Manns- oder Weibs-Personen etwas bekäme, als der dessen würdig und bedürfftig wäre. Hieraus wären alten Personen beyderley Ge- schlechts, die sich auf keinerley Art in der Welt etwas verdienen könten, und gleichwohl nichts zu leben hätten, Pensionen auszutheilen, damit die Landes-Fürsten aus ihren Renth-Cammern die- selben nicht erhalten dürfften. Stipendia vor Christliche, tugendhaffte und fleißige junge von
Adel,
in dieſe Caſſe erlegen, auch muͤſte von der Be- ſoldung, von Capitalien nach hundert oder tau- ſenden eine gewiſſe Rata bezahlet werden, u. ſ. w. Worzu noch gar viel andere Wege ausfuͤndig zu machen waͤren. Chriſtl. und vernuͤnfftige von Adel wuͤrden ſich eines ſolchen Beytrags im geringſten nicht weigern, weil ſie wohl wiſſen, daß es unſerm Herrn GOtt ein leichtes ſey, aus Armen reich und aus Reich arm zu machen und alſo, wenn GOtt ihnen oder den Jhrigen der- gleichen Fatalitaͤten zuſchickte, ſo haͤtten ſie ſich dieſer Aſſiſtenz hernach auch zugetroͤſten. Die aber hierzu moroͤs und unwillig waͤren, koͤnten ſchon durch Landes herrliche Autoritaͤt gezwun- gen werden.
§. 36. Es waͤre aber gar wohl zu conſideriren, wenn einige Beneficia aus dergleichen Caſſe aus- gezahlet wuͤrden, und moͤglichſte Sorge zu tragen, daß niemand von Adlichen Geſchlechte, es ſey Manns- oder Weibs-Perſonen etwas bekaͤme, als der deſſen wuͤrdig und beduͤrfftig waͤre. Hieraus waͤren alten Perſonen beyderley Ge- ſchlechts, die ſich auf keinerley Art in der Welt etwas verdienen koͤnten, und gleichwohl nichts zu leben haͤtten, Penſionen auszutheilen, damit die Landes-Fuͤrſten aus ihren Renth-Cammern die- ſelben nicht erhalten duͤrfften. Stipendia vor Chriſtliche, tugendhaffte und fleißige junge von
Adel,
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f1361"n="1341"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> in dieſe Caſſe erlegen, auch muͤſte von der Be-<lb/>ſoldung, von Capitalien nach hundert oder tau-<lb/>ſenden eine gewiſſe <hirendition="#aq">Rata</hi> bezahlet werden, u. ſ. w.<lb/>
Worzu noch gar viel andere Wege ausfuͤndig<lb/>
zu machen waͤren. Chriſtl. und vernuͤnfftige<lb/>
von Adel wuͤrden ſich eines ſolchen Beytrags im<lb/>
geringſten nicht weigern, weil ſie wohl wiſſen,<lb/>
daß es unſerm Herrn GOtt ein leichtes ſey, aus<lb/>
Armen reich und aus Reich arm zu machen und<lb/>
alſo, wenn GOtt ihnen oder den Jhrigen der-<lb/>
gleichen <hirendition="#aq">Fatali</hi>taͤten zuſchickte, ſo haͤtten ſie ſich<lb/>
dieſer <hirendition="#aq">Aſſiſtenz</hi> hernach auch zugetroͤſten. Die<lb/>
aber hierzu <hirendition="#aq">mor</hi>oͤs und unwillig waͤren, koͤnten<lb/>ſchon durch Landes herrliche <hirendition="#aq">Autori</hi>taͤt gezwun-<lb/>
gen werden.</p><lb/><p>§. 36. Es waͤre aber gar wohl zu <hirendition="#aq">conſideri</hi>ren,<lb/>
wenn einige <hirendition="#aq">Beneficia</hi> aus dergleichen <hirendition="#aq">Caſſe</hi> aus-<lb/>
gezahlet wuͤrden, und moͤglichſte Sorge zu tragen,<lb/>
daß niemand von Adlichen Geſchlechte, es ſey<lb/>
Manns- oder Weibs-Perſonen etwas bekaͤme,<lb/>
als der deſſen wuͤrdig und beduͤrfftig waͤre.<lb/>
Hieraus waͤren alten Perſonen beyderley Ge-<lb/>ſchlechts, die ſich auf keinerley Art in der Welt<lb/>
etwas verdienen koͤnten, und gleichwohl nichts zu<lb/>
leben haͤtten, <hirendition="#aq">Penſion</hi>en auszutheilen, damit die<lb/>
Landes-Fuͤrſten aus ihren Renth-Cammern die-<lb/>ſelben nicht erhalten duͤrfften. <hirendition="#aq">Stipendia</hi> vor<lb/>
Chriſtliche, tugendhaffte und fleißige junge von<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Adel,</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[1341/1361]
in dieſe Caſſe erlegen, auch muͤſte von der Be-
ſoldung, von Capitalien nach hundert oder tau-
ſenden eine gewiſſe Rata bezahlet werden, u. ſ. w.
Worzu noch gar viel andere Wege ausfuͤndig
zu machen waͤren. Chriſtl. und vernuͤnfftige
von Adel wuͤrden ſich eines ſolchen Beytrags im
geringſten nicht weigern, weil ſie wohl wiſſen,
daß es unſerm Herrn GOtt ein leichtes ſey, aus
Armen reich und aus Reich arm zu machen und
alſo, wenn GOtt ihnen oder den Jhrigen der-
gleichen Fatalitaͤten zuſchickte, ſo haͤtten ſie ſich
dieſer Aſſiſtenz hernach auch zugetroͤſten. Die
aber hierzu moroͤs und unwillig waͤren, koͤnten
ſchon durch Landes herrliche Autoritaͤt gezwun-
gen werden.
§. 36. Es waͤre aber gar wohl zu conſideriren,
wenn einige Beneficia aus dergleichen Caſſe aus-
gezahlet wuͤrden, und moͤglichſte Sorge zu tragen,
daß niemand von Adlichen Geſchlechte, es ſey
Manns- oder Weibs-Perſonen etwas bekaͤme,
als der deſſen wuͤrdig und beduͤrfftig waͤre.
Hieraus waͤren alten Perſonen beyderley Ge-
ſchlechts, die ſich auf keinerley Art in der Welt
etwas verdienen koͤnten, und gleichwohl nichts zu
leben haͤtten, Penſionen auszutheilen, damit die
Landes-Fuͤrſten aus ihren Renth-Cammern die-
ſelben nicht erhalten duͤrfften. Stipendia vor
Chriſtliche, tugendhaffte und fleißige junge von
Adel,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1361>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.