gleichmäßige Ursache zur Wohlfahrt haben, in diesem oder jenem Dinge also, wie verhofft wird, sich zu erzeigen. Denn wegen der unter- schiedlichen Religionen, mancherley Interessen und Vorhaben, Befreundung und Verwand- niß, Rechtfertigung und Streitigkeiten führen die Fürsten gar unterschiedliche Anschläge und Absehen, welche man beyläufftig wissen und vor Augen haben muß.
§. 2. Vor allen Dingen haben die Landes- Herren, die von einer Religion sind, Raison, daß sie in Sachen, die die Religion betreffen, causam communem machen, und andere Ab- sichten, die bey dieser Harmonie ihnen zuwider- lich seyn könten, inzwischen bey Seite setzen, um die Religions-Negotia mit gemeinschafftlichen Eyfer und gleichen Kräfften zu besorgen. Denn sonst, wo einmahl Spaltungen und Collisiones unter einerley Religions-Verwandten selbst entstehen, so haben hernach diejenigen, die sich zu einer andern bekennen, gewonnen Spiel, wie solches bey unterschiedenen Exempeln aus denen Historien zu ersehen.
§. 3. Jn Ansehung der Freundschafften sind grosse Herren unglücklicher, denn andere Leute, indem sie wenig oder gar keine guten Freunde haben. Jhres gleichen haben sie gar selten bey sich, und ob sie gleich mit einigen Landes-Her-
ren
gleichmaͤßige Urſache zur Wohlfahrt haben, in dieſem oder jenem Dinge alſo, wie verhofft wird, ſich zu erzeigen. Denn wegen der unter- ſchiedlichen Religionen, mancherley Intereſſen und Vorhaben, Befreundung und Verwand- niß, Rechtfertigung und Streitigkeiten fuͤhren die Fuͤrſten gar unterſchiedliche Anſchlaͤge und Abſehen, welche man beylaͤufftig wiſſen und vor Augen haben muß.
§. 2. Vor allen Dingen haben die Landes- Herren, die von einer Religion ſind, Raiſon, daß ſie in Sachen, die die Religion betreffen, cauſam communem machen, und andere Ab- ſichten, die bey dieſer Harmonie ihnen zuwider- lich ſeyn koͤnten, inzwiſchen bey Seite ſetzen, um die Religions-Negotia mit gemeinſchafftlichen Eyfer und gleichen Kraͤfften zu beſorgen. Denn ſonſt, wo einmahl Spaltungen und Colliſiones unter einerley Religions-Verwandten ſelbſt entſtehen, ſo haben hernach diejenigen, die ſich zu einer andern bekennen, gewonnen Spiel, wie ſolches bey unterſchiedenen Exempeln aus denen Hiſtorien zu erſehen.
§. 3. Jn Anſehung der Freundſchafften ſind groſſe Herren ungluͤcklicher, denn andere Leute, indem ſie wenig oder gar keine guten Freunde haben. Jhres gleichen haben ſie gar ſelten bey ſich, und ob ſie gleich mit einigen Landes-Her-
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[1378/1398]
gleichmaͤßige Urſache zur Wohlfahrt haben, in
dieſem oder jenem Dinge alſo, wie verhofft
wird, ſich zu erzeigen. Denn wegen der unter-
ſchiedlichen Religionen, mancherley Intereſſen
und Vorhaben, Befreundung und Verwand-
niß, Rechtfertigung und Streitigkeiten fuͤhren
die Fuͤrſten gar unterſchiedliche Anſchlaͤge und
Abſehen, welche man beylaͤufftig wiſſen und vor
Augen haben muß.
§. 2. Vor allen Dingen haben die Landes-
Herren, die von einer Religion ſind, Raiſon,
daß ſie in Sachen, die die Religion betreffen,
cauſam communem machen, und andere Ab-
ſichten, die bey dieſer Harmonie ihnen zuwider-
lich ſeyn koͤnten, inzwiſchen bey Seite ſetzen, um
die Religions-Negotia mit gemeinſchafftlichen
Eyfer und gleichen Kraͤfften zu beſorgen. Denn
ſonſt, wo einmahl Spaltungen und Colliſiones
unter einerley Religions-Verwandten ſelbſt
entſtehen, ſo haben hernach diejenigen, die ſich
zu einer andern bekennen, gewonnen Spiel, wie
ſolches bey unterſchiedenen Exempeln aus denen
Hiſtorien zu erſehen.
§. 3. Jn Anſehung der Freundſchafften ſind
groſſe Herren ungluͤcklicher, denn andere Leute,
indem ſie wenig oder gar keine guten Freunde
haben. Jhres gleichen haben ſie gar ſelten bey
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1398>, abgerufen am 23.11.2024.
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