im Commando oder Diensten, sondern durch ihre eigene Schuld einen Unfall bekommen, auch die- jenigen, welche durch viele Ubelthaten sich wider die Kriegs-Articul versündiget. Sie müssen kein Testament machen, als zum Besten des Inva- liden-Hauses, da sie wieder gesund worden, müs- sen sie nicht länger im Invaliden-Hause gelassen werden, und was dergleichen mehr.
§. 22. Jch glaube, daß ihrer wohl gar viele die Nothwendigkeit der Invaliden-Häuser erken- nen werden, allein sie werden sagen, wo will man zu deren Auffrichtung die Mittel hernehmen? Einige schlagen hierzu die Neu-Renthen vor, oder vorhin unfruchtbaren Felder, so nun bebauet wer- den, woran der Fürst ein sonderliches Recht hat. Andere bringen die Exemtiones und Privilegia aufs Tapet, noch andere die Lotterien, u. s. w. Allein unter allen Modis gefällt mir am besten, wenn monatlich allen Soldaten, vom öbersten bis auf den geringsten etwas von ihrem Solde decourtiret wird, auch ist ein Landes-Herr gar wohl befugt, dieserhalb eine Collecte von den Ständen und Unterthanen auszuschreiben, weil doch der gemeinschafftliche Nutzen des Landes hierdurch befördert wird.
§. 23. Es ist leider mehr als zu bekant, wie die Einquartierungen, Verpflegung der Miliz, und ihre Marche, die Hauswirthe mitnehmen, und
die
im Commando oder Dienſten, ſondern durch ihre eigene Schuld einen Unfall bekommen, auch die- jenigen, welche durch viele Ubelthaten ſich wider die Kriegs-Articul verſuͤndiget. Sie muͤſſen kein Teſtament machen, als zum Beſten des Inva- liden-Hauſes, da ſie wieder geſund worden, muͤſ- ſen ſie nicht laͤnger im Invaliden-Hauſe gelaſſen werden, und was dergleichen mehr.
§. 22. Jch glaube, daß ihrer wohl gar viele die Nothwendigkeit der Invaliden-Haͤuſer erken- nen werden, allein ſie werden ſagen, wo will man zu deren Auffrichtung die Mittel hernehmen? Einige ſchlagen hierzu die Neu-Renthen vor, oder vorhin unfruchtbaren Felder, ſo nun bebauet wer- den, woran der Fuͤrſt ein ſonderliches Recht hat. Andere bringen die Exemtiones und Privilegia aufs Tapet, noch andere die Lotterien, u. ſ. w. Allein unter allen Modis gefaͤllt mir am beſten, wenn monatlich allen Soldaten, vom oͤberſten bis auf den geringſten etwas von ihrem Solde decourtiret wird, auch iſt ein Landes-Herr gar wohl befugt, dieſerhalb eine Collecte von den Staͤnden und Unterthanen auszuſchreiben, weil doch der gemeinſchafftliche Nutzen des Landes hierdurch befoͤrdert wird.
§. 23. Es iſt leider mehr als zu bekant, wie die Einquartierungen, Verpflegung der Miliz, und ihre Marche, die Hauswirthe mitnehmen, und
die
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im Commando oder Dienſten, ſondern durch ihre
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die Kriegs-Articul verſuͤndiget. Sie muͤſſen kein
Teſtament machen, als zum Beſten des Inva-
liden-Hauſes, da ſie wieder geſund worden, muͤſ-
ſen ſie nicht laͤnger im Invaliden-Hauſe gelaſſen
werden, und was dergleichen mehr.
§. 22. Jch glaube, daß ihrer wohl gar viele
die Nothwendigkeit der Invaliden-Haͤuſer erken-
nen werden, allein ſie werden ſagen, wo will man
zu deren Auffrichtung die Mittel hernehmen?
Einige ſchlagen hierzu die Neu-Renthen vor, oder
vorhin unfruchtbaren Felder, ſo nun bebauet wer-
den, woran der Fuͤrſt ein ſonderliches Recht hat.
Andere bringen die Exemtiones und Privilegia
aufs Tapet, noch andere die Lotterien, u. ſ. w.
Allein unter allen Modis gefaͤllt mir am beſten,
wenn monatlich allen Soldaten, vom oͤberſten
bis auf den geringſten etwas von ihrem Solde
decourtiret wird, auch iſt ein Landes-Herr gar
wohl befugt, dieſerhalb eine Collecte von den
Staͤnden und Unterthanen auszuſchreiben, weil
doch der gemeinſchafftliche Nutzen des Landes
hierdurch befoͤrdert wird.
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Einquartierungen, Verpflegung der Miliz, und
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1407. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1427>, abgerufen am 23.11.2024.
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