samten Römischen Reichs zu requiriren. S. Textoris Dissert. de Successionibus.
DasX.Capitel. Von den Fürstlichen Vormund- schafften.
§. 1.
OB gleich die Printzen und Fürstlichen Personen an Ehre und Dignitäten die übrigen Sterblichen übertreffen und vor privat-Personen einen sehr grossen Vor- zug haben, so sind sie doch der natürlichen Be- schaffenheit nach andern Menschen, auch den allergeringsten gleich zu schätzen, welches sie zwar nicht allezeit zu bedencken pflegen. Sie werden gebohren wie andere Menschen, sie sterben wie andere, in ihrer Kindheit brauchen sie eben die Auffsicht, Pflege und Wartung als der gemeinesten Leute Kinder, und würden ohn anderer Leute Beyhülffe ihr Leben nicht erhal- ten und fortsetzen können. Gleichwie sie nun die übrige physicalische Beschaffenheit mit an- dern Leuten gemein haben, also heißt es auch von Fürstl. Personen: Verstand kommt nicht vor den Jahren, und wiewohl einige Printzen bißweilen auch in ihrer zarten Kindheit sehr grosse Marquen des Verstandes von sich spüh-
ren
ſamten Roͤmiſchen Reichs zu requiriren. S. Textoris Diſſert. de Succeſſionibus.
DasX.Capitel. Von den Fuͤrſtlichen Vormund- ſchafften.
§. 1.
OB gleich die Printzen und Fuͤrſtlichen Perſonen an Ehre und Dignitaͤten die uͤbrigen Sterblichen uͤbertreffen und vor privat-Perſonen einen ſehr groſſen Vor- zug haben, ſo ſind ſie doch der natuͤrlichen Be- ſchaffenheit nach andern Menſchen, auch den allergeringſten gleich zu ſchaͤtzen, welches ſie zwar nicht allezeit zu bedencken pflegen. Sie werden gebohren wie andere Menſchen, ſie ſterben wie andere, in ihrer Kindheit brauchen ſie eben die Auffſicht, Pflege und Wartung als der gemeineſten Leute Kinder, und wuͤrden ohn anderer Leute Beyhuͤlffe ihr Leben nicht erhal- ten und fortſetzen koͤnnen. Gleichwie ſie nun die uͤbrige phyſicaliſche Beſchaffenheit mit an- dern Leuten gemein haben, alſo heißt es auch von Fuͤrſtl. Perſonen: Verſtand kommt nicht vor den Jahren, und wiewohl einige Printzen bißweilen auch in ihrer zarten Kindheit ſehr groſſe Marquen des Verſtandes von ſich ſpuͤh-
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ſamten Roͤmiſchen Reichs zu requiriren. S.
Textoris Diſſert. de Succeſſionibus.
Das X. Capitel.
Von den Fuͤrſtlichen Vormund-
ſchafften.
§. 1.
OB gleich die Printzen und Fuͤrſtlichen
Perſonen an Ehre und Dignitaͤten die
uͤbrigen Sterblichen uͤbertreffen und
vor privat-Perſonen einen ſehr groſſen Vor-
zug haben, ſo ſind ſie doch der natuͤrlichen Be-
ſchaffenheit nach andern Menſchen, auch den
allergeringſten gleich zu ſchaͤtzen, welches ſie
zwar nicht allezeit zu bedencken pflegen. Sie
werden gebohren wie andere Menſchen, ſie
ſterben wie andere, in ihrer Kindheit brauchen
ſie eben die Auffſicht, Pflege und Wartung als
der gemeineſten Leute Kinder, und wuͤrden ohn
anderer Leute Beyhuͤlffe ihr Leben nicht erhal-
ten und fortſetzen koͤnnen. Gleichwie ſie nun
die uͤbrige phyſicaliſche Beſchaffenheit mit an-
dern Leuten gemein haben, alſo heißt es auch
von Fuͤrſtl. Perſonen: Verſtand kommt nicht
vor den Jahren, und wiewohl einige Printzen
bißweilen auch in ihrer zarten Kindheit ſehr
groſſe Marquen des Verſtandes von ſich ſpuͤh-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/238>, abgerufen am 21.05.2024.
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