unterhalten, auch muß man ihnen etwas zu- thun geben, darzu sie geschickt sind, und sie mit Straffe der Züchtigung bedrohen, wenn sie un- gebührliche Dinge reden oder vornehmen wol- len. Alles dieses muß man auch vornehmen gegen die, von denen man mercket, daß Satan mit im Spiele ist, ausser daß bey diesen die Medicamenta nicht viel helffen werden, son- dern man muß vielmehr solche in die allgemeine Vorbitte der Christlichen Kirche einschliessen und fleißig vor sie beten, auch sie täglich von ei- nem frommen, behertzten und gelehrten Theo- logo besuchen lassen, der fleißig und hertzlich bey ihnen bete und singe, daß der böse Geist von ihnen weiche.
§. 4. Ob es gleich der geschwindeste Mo- dus ist solcher Leute loß zu werden, wenn man dieselben aus dem Lande verweiset und ihnen anbefiehlet, das Land zu räumen, so halte den- noch davor, daß solches nicht gar zu wohl ge- than sey. Denn es bleiben solche Leute wie sie seyn, die Gottlosen werden nicht bekehret, die Boßhafftigen nicht bestraffet, die Einfälti- gen und Unwissenden nicht unterrichtet. Wird sie ein Landes-Herr gleich aus seinem Lande loß, so kan er sie doch nicht mit guten Gewissen einem andern Herrn über den Halß schicken, da er weiß, daß nicht allein solche gottlose Leute
in
unterhalten, auch muß man ihnen etwas zu- thun geben, darzu ſie geſchickt ſind, und ſie mit Straffe der Zuͤchtigung bedrohen, wenn ſie un- gebuͤhrliche Dinge reden oder vornehmen wol- len. Alles dieſes muß man auch vornehmen gegen die, von denen man mercket, daß Satan mit im Spiele iſt, auſſer daß bey dieſen die Medicamenta nicht viel helffen werden, ſon- dern man muß vielmehr ſolche in die allgemeine Vorbitte der Chriſtlichen Kirche einſchlieſſen und fleißig vor ſie beten, auch ſie taͤglich von ei- nem frommen, behertzten und gelehrten Theo- logo beſuchen laſſen, der fleißig und hertzlich bey ihnen bete und ſinge, daß der boͤſe Geiſt von ihnen weiche.
§. 4. Ob es gleich der geſchwindeſte Mo- dus iſt ſolcher Leute loß zu werden, wenn man dieſelben aus dem Lande verweiſet und ihnen anbefiehlet, das Land zu raͤumen, ſo halte den- noch davor, daß ſolches nicht gar zu wohl ge- than ſey. Denn es bleiben ſolche Leute wie ſie ſeyn, die Gottloſen werden nicht bekehret, die Boßhafftigen nicht beſtraffet, die Einfaͤlti- gen und Unwiſſenden nicht unterrichtet. Wird ſie ein Landes-Herr gleich aus ſeinem Lande loß, ſo kan er ſie doch nicht mit guten Gewiſſen einem andern Herrn uͤber den Halß ſchicken, da er weiß, daß nicht allein ſolche gottloſe Leute
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unterhalten, auch muß man ihnen etwas zu-
thun geben, darzu ſie geſchickt ſind, und ſie mit
Straffe der Zuͤchtigung bedrohen, wenn ſie un-
gebuͤhrliche Dinge reden oder vornehmen wol-
len. Alles dieſes muß man auch vornehmen
gegen die, von denen man mercket, daß Satan
mit im Spiele iſt, auſſer daß bey dieſen die
Medicamenta nicht viel helffen werden, ſon-
dern man muß vielmehr ſolche in die allgemeine
Vorbitte der Chriſtlichen Kirche einſchlieſſen
und fleißig vor ſie beten, auch ſie taͤglich von ei-
nem frommen, behertzten und gelehrten Theo-
logo beſuchen laſſen, der fleißig und hertzlich
bey ihnen bete und ſinge, daß der boͤſe Geiſt von
ihnen weiche.
§. 4. Ob es gleich der geſchwindeſte Mo-
dus iſt ſolcher Leute loß zu werden, wenn man
dieſelben aus dem Lande verweiſet und ihnen
anbefiehlet, das Land zu raͤumen, ſo halte den-
noch davor, daß ſolches nicht gar zu wohl ge-
than ſey. Denn es bleiben ſolche Leute wie
ſie ſeyn, die Gottloſen werden nicht bekehret,
die Boßhafftigen nicht beſtraffet, die Einfaͤlti-
gen und Unwiſſenden nicht unterrichtet. Wird
ſie ein Landes-Herr gleich aus ſeinem Lande
loß, ſo kan er ſie doch nicht mit guten Gewiſſen
einem andern Herrn uͤber den Halß ſchicken, da
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/384>, abgerufen am 21.11.2024.
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