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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718.

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unordentlicher Weise darzu halten, einige Wo-
chen in die Schule schicken, einige Wochen a-
ber denen Schulmeistern wieder entziehen, so
solte die Landes-Obrigkeit denen Bauers Leu-
ten anbefehlen, daß sie ihre Kinder so bald sie
darzu tüchtig wären, zu dem Schulmeister
schickten, wiedrigenfalls sie in Straffe genom-
men werden solten, auch ihre Kinder ohne wich-
tige Ursachen, die sie bey dem Pfarrer und der
Gerichts-Obrigkeit eines jeden Orts anzuzei-
genhätten, nicht zu Hause behalten, biß sie in
den nöthigsten Stücken ihres Christenthums
unterrichtet wären und perfect lesen könten.
Die so arm wären, daß sie das Schulgeld vor
ihre Kinder nicht zu bezahlen hätten, könten
dasselbige aus der gemeinen Caße bekommen,
und die im guten Vermögen stünden, müsten
auch ihren Kindern das Schreiben und Rech-
nen lernen lassen.

§. 25. Dieses sind einige wenige Monita,
so ich zur Verbesserung der Schulen vor dien-
lich erachte. Es hat meine Convenienz
nicht leiden wollen, daß ich mich habe weiter
diffundiren können. Es mögen andere nach
Gefallen, die mehr Erkäntniß hierinnen haben,
denn ich, dieselben verbessern und vermehren.
Es dependiren viel Sachen von besondern
Umständen einer grossen Schule eines ieden

Orts,



unordentlicher Weiſe darzu halten, einige Wo-
chen in die Schule ſchicken, einige Wochen a-
ber denen Schulmeiſtern wieder entziehen, ſo
ſolte die Landes-Obrigkeit denen Bauers Leu-
ten anbefehlen, daß ſie ihre Kinder ſo bald ſie
darzu tuͤchtig waͤren, zu dem Schulmeiſter
ſchickten, wiedrigenfalls ſie in Straffe genom-
men werden ſolten, auch ihre Kinder ohne wich-
tige Urſachen, die ſie bey dem Pfarrer und der
Gerichts-Obrigkeit eines jeden Orts anzuzei-
genhaͤtten, nicht zu Hauſe behalten, biß ſie in
den noͤthigſten Stuͤcken ihres Chriſtenthums
unterrichtet waͤren und perfect leſen koͤnten.
Die ſo arm waͤren, daß ſie das Schulgeld vor
ihre Kinder nicht zu bezahlen haͤtten, koͤnten
daſſelbige aus der gemeinen Caße bekommen,
und die im guten Vermoͤgen ſtuͤnden, muͤſten
auch ihren Kindern das Schreiben und Rech-
nen lernen laſſen.

§. 25. Dieſes ſind einige wenige Monita,
ſo ich zur Verbeſſerung der Schulen vor dien-
lich erachte. Es hat meine Convenienz
nicht leiden wollen, daß ich mich habe weiter
diffundiren koͤnnen. Es moͤgen andere nach
Gefallen, die mehr Erkaͤntniß hierinnen haben,
denn ich, dieſelben verbeſſern und vermehren.
Es dependiren viel Sachen von beſondern
Umſtaͤnden einer groſſen Schule eines ieden

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[396/0416] unordentlicher Weiſe darzu halten, einige Wo- chen in die Schule ſchicken, einige Wochen a- ber denen Schulmeiſtern wieder entziehen, ſo ſolte die Landes-Obrigkeit denen Bauers Leu- ten anbefehlen, daß ſie ihre Kinder ſo bald ſie darzu tuͤchtig waͤren, zu dem Schulmeiſter ſchickten, wiedrigenfalls ſie in Straffe genom- men werden ſolten, auch ihre Kinder ohne wich- tige Urſachen, die ſie bey dem Pfarrer und der Gerichts-Obrigkeit eines jeden Orts anzuzei- genhaͤtten, nicht zu Hauſe behalten, biß ſie in den noͤthigſten Stuͤcken ihres Chriſtenthums unterrichtet waͤren und perfect leſen koͤnten. Die ſo arm waͤren, daß ſie das Schulgeld vor ihre Kinder nicht zu bezahlen haͤtten, koͤnten daſſelbige aus der gemeinen Caße bekommen, und die im guten Vermoͤgen ſtuͤnden, muͤſten auch ihren Kindern das Schreiben und Rech- nen lernen laſſen. §. 25. Dieſes ſind einige wenige Monita, ſo ich zur Verbeſſerung der Schulen vor dien- lich erachte. Es hat meine Convenienz nicht leiden wollen, daß ich mich habe weiter diffundiren koͤnnen. Es moͤgen andere nach Gefallen, die mehr Erkaͤntniß hierinnen haben, denn ich, dieſelben verbeſſern und vermehren. Es dependiren viel Sachen von beſondern Umſtaͤnden einer groſſen Schule eines ieden Orts,

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 396. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/416>, abgerufen am 24.11.2024.