rathen, daß es vielleicht nicht übel gethan wä- re, wenn ein grosser Herr eine eigne oeconomi- sche Societät aufrichtete, die von denen andern in dem Stücke unterschieden wäre, daß sie nicht sowohl dasjenige untersuchte, was denen Ge- lehrten ein Vergnügen, als der Welt einen würcklichen Nutzen schaffte, und sich überhaupt angelegen seyn liesse, die Haußhaltungs-Kunst zu verbessern. Wie die Einrichtung und Di- sposition dieser gantzen Societät beschaffen seyn müste, davon kan in dem II. Capitel mei- ner Haußhaltungs-Bibliothec mit mehrern nachgelesen werden.
§. 27. Wenn ich sehr speciell gehen und die Fehler und Mißbräuche, die bey allen Wis- senschafften und Theilen der Gelehrsamkeit an- zutreffen sind, untersuchen und anweisen wolte, was die hohen Landes-Obrigkeiten durch Dero Zuthun bey einer iedweden zur Cultur beytra- gen könten, und in Ansehung einer iedweden an- ordnen und verbiethen solten, so würde sich mir ein grosses Feld zu einer weitläufftigen Ausfüh- rung eröffnen. Da ich aber nicht gern die bey einem iedweden Capitel mir gesetzte Schran- cken überschreiten möchte, sowerde diese Arbeit entweder andern überlassen, oder biß auf eine andere Gelegenheit versparen.
Das
rathen, daß es vielleicht nicht uͤbel gethan waͤ- re, wenn ein groſſer Herr eine eigne œconomi- ſche Societaͤt aufrichtete, die von denen andern in dem Stuͤcke unterſchieden waͤre, daß ſie nicht ſowohl dasjenige unterſuchte, was denen Ge- lehrten ein Vergnuͤgen, als der Welt einen wuͤrcklichen Nutzen ſchaffte, und ſich uͤberhaupt angelegen ſeyn lieſſe, die Haußhaltungs-Kunſt zu verbeſſern. Wie die Einrichtung und Di- ſpoſition dieſer gantzen Societaͤt beſchaffen ſeyn muͤſte, davon kan in dem II. Capitel mei- ner Haußhaltungs-Bibliothec mit mehrern nachgeleſen werden.
§. 27. Wenn ich ſehr ſpeciell gehen und die Fehler und Mißbraͤuche, die bey allen Wiſ- ſenſchafften und Theilen der Gelehrſamkeit an- zutreffen ſind, unterſuchen und anweiſen wolte, was die hohen Landes-Obrigkeiten durch Dero Zuthun bey einer iedweden zur Cultur beytra- gen koͤnten, und in Anſehung einer iedweden an- ordnen und verbiethen ſolten, ſo wuͤrde ſich mir ein groſſes Feld zu einer weitlaͤufftigen Ausfuͤh- rung eroͤffnen. Da ich aber nicht gern die bey einem iedweden Capitel mir geſetzte Schran- cken uͤberſchreiten moͤchte, ſowerde dieſe Arbeit entweder andern uͤberlaſſen, oder biß auf eine andere Gelegenheit verſparen.
Das
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rathen, daß es vielleicht nicht uͤbel gethan waͤ-
re, wenn ein groſſer Herr eine eigne œconomi-
ſche Societaͤt aufrichtete, die von denen andern
in dem Stuͤcke unterſchieden waͤre, daß ſie nicht
ſowohl dasjenige unterſuchte, was denen Ge-
lehrten ein Vergnuͤgen, als der Welt einen
wuͤrcklichen Nutzen ſchaffte, und ſich uͤberhaupt
angelegen ſeyn lieſſe, die Haußhaltungs-Kunſt
zu verbeſſern. Wie die Einrichtung und Di-
ſpoſition dieſer gantzen Societaͤt beſchaffen
ſeyn muͤſte, davon kan in dem II. Capitel mei-
ner Haußhaltungs-Bibliothec mit mehrern
nachgeleſen werden.
§. 27. Wenn ich ſehr ſpeciell gehen und
die Fehler und Mißbraͤuche, die bey allen Wiſ-
ſenſchafften und Theilen der Gelehrſamkeit an-
zutreffen ſind, unterſuchen und anweiſen wolte,
was die hohen Landes-Obrigkeiten durch Dero
Zuthun bey einer iedweden zur Cultur beytra-
gen koͤnten, und in Anſehung einer iedweden an-
ordnen und verbiethen ſolten, ſo wuͤrde ſich mir
ein groſſes Feld zu einer weitlaͤufftigen Ausfuͤh-
rung eroͤffnen. Da ich aber nicht gern die bey
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 468. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/488>, abgerufen am 22.11.2024.
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